Beratungsgang:
Herr Wesemann stellt das Team 35a in
Vertretung für den Fachdienstleiter Herrn Pulte vor.
Herr Pulte ist der direkte
Vorgesetzte des Teams 35a. Es arbeiten 3 sozialpädagogische Fachkräfte im Team.
Diese haben sich den Landkreis aufgeteilt in Nord, Süd und Stadt Nienburg.
Zusätzlich wird das Thema Lerntherapie von Frau El Said landkreisweit
bearbeitet. Pro VZÄ gibt es 50- 60 Fälle.
Hilfen nach § 35a, SGB VIII gibt es für junge Menschen mit seelischer
Behinderung. Die Feststellung erfolgt über einen Facharzt. Es gibt drei Punkte
zur Diagnose: 1. Feststellung einer seelischen Behinderung; 2. Es gibt eine
Beeinträchtigung an der Mitwirkung im Lebensalltag; 3. Punkt 1 und 2 müssen in
Zusammenhang stehen.
Das Team 35a leitet dann geeignete Hilfen ein: In der Regel handelt es
sich um Hilfen, die der reguläre ASD nicht vorhalten kann. Dazu zählen:
Autismus spezifische Angebote, Schulbegleitung (Kinder und Jugendliche sollen
am schulischen Alltag teilnehmen können; Leistungen stehen dabei nicht im Vordergrund),
stationäre Hilfen in Form von Autismus Spezialisierung (bei besonders schweren Fällen), Träger benötigen
für die Unterbringung nach §35a eine gesonderte Zulassung. Verschiedene Hilfen
können kombiniert werden.
Alle Fälle werden durch Hilfeplanverfahren gestaltet. Diese finden in
der Regel halbjährlich statt.
Anspruchsberechtigt nach §35a sind die Kinder und Jugendlichen, nicht
wie in anderen Bereichen die Personensorgeberechtigten.