Sitzung: 15.11.2022 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2022/181
Beratungsgang:
KVR
Dachs erläutert anhand einer
Präsentation den 1. Entwurf des Haushalts 2023.
Zunächst
führt sie aus, dass dieser Haushalt viele Unwägbarkeiten beinhalte. Insbesondere
durch die Folgen des Ukraine-Krieges, der hohen Inflation, der möglichen
Tariferhöhung, den Energiekosten sowie der Unwägbarkeiten des Finanzausgleichs
sei der Haushaltsentwurf mit Risiken behaftet.
KTA
Bergmann-Kramer möchte wissen, ob die
Beschlussfassung des Haushaltes aktuell sinnvoll sei, oder ob bei einer späteren
Beschlussfassung gesichertere Zahlen vorliegen würden. KVR Dachs
erklärt, dass aktuell nicht absehbar sei, wann sich die Situation stabilisiere
und damit belastbarere Daten vorliegen würden.
KVR
Dachs stellt dar, dass die Haushaltssatzung
einen Fehlbetrag in Höhe von 27,1 Mio. Euro vorsehe. Kredite müssten in
Höhe von 28,9 Mio. Euro aufgenommen werden. Verpflichtungsermächtigungen
seien in Höhe von 6,4 Mio. Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag der
Liquiditätskredite sei auf 45 Mio. Euro festgesetzt. Die Verwaltung schlage
vor, die Umlagesätze für die Kreisumlage mit 52% der Steuerkraft und 46% von
90% der Schlüsselzuweisung, auch in der mittelfristigen Planung, festzusetzen.
Die
Abwägung über die Höhe der Kreisumlage sei anhand der aktuell bekannten Zahlen
erfolgt. Hierbei würde insbesondere der Orientierungsdatenerlass berücksichtigt,
da noch keine aktuelleren verlässlichen Daten vorlägen.
Der
Fehlbetrag in 2023 kann teilweise durch die Überschussrücklage ausgeglichen werden.
Für bezifferte Belastungen in Folge des Krieges in der Ukraine und entsprechender
Beschlussfassung im Kreistag sei kein Haushaltsicherungskonzept erforderlich. Es
müsse jedoch bereits in 2023 mit einer Haushaltskonsolidierung begonnen werden,
da auch in der mittelfristigen Planung mit weiteren Fehlbeträgen gerecht würde.
Auf
die Frage von KTA Hille, ob diese Ausnahmeregelung nur für den Landkreis
oder auch für die Kommunen gelte, antwortete KVR Dachs, dass diese
Reglung für alle Kommunen gelte.
Die
Erträge in 2023 beliefen sich auf 283,5 Mio. Euro, die Aufwendungen auf 310,3 Mio. Euro.
Die Produktbereiche Soziales und Jugend machten einen Anteil von 53 % am
Gesamtzuschussbedarf aus.
KTA
Bergmann-Kramer fragt nach, ob sich
die finanzielle Situation im Sozial- und Jugendbereich durch die aktuellen
Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene verbessern würden. KVR Dachs erwidert,
dass sich die Auswirkungen aktuell nicht darstellen ließen.
KTA
Altmann fragt nach, ob die
Hinzurechnung einer 3%-igen Tariferhöhung ausreichend sei oder nicht bereits
jetzt mit einer höheren Tarifsteigerung gerechnet werden sollte. KVD
Rötschke führt aus, dass ein höherer Tarifabschluss bis zu einem gewissen
Grad durch Stellenvakanzen aufgefangen werden könne. Sollten sich bis zur 2.
Beratung des Haushaltes noch Erkenntnisse ergeben werde die Verwaltung ggf.
nachbessern.
KVR
Dachs führt weiter aus, dass Investitionen
in 2023 u.a. für Schul- und Verwaltungsgebäude, die Kreisschulbaukasse sowie
die Krankenhausumlage getätigt würden. Neben den neu veranschlagten Maßnahmen
bestünden Ausgabeermächtigungen aus 2022 und Vorjahren in Höhe von
58,5 Mio. Euro, demgegenüber ständen Förderzusagen in Höhe von
23,0 Mio. Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
würden in 2023 u.a. für das Kreishaus, die OBS Uchte und den Bildungscampus
bereitgestellt.
Entsprechend
des Orientierungserlasses würden sich die Schlüsselzuweisungen des Landkreises
auf 50,1 Mio. Euro, die Kreisumlage auf 79,0 Mio. Euro
erhöhen. Die Anhörung der Kommunen erfolgte am 1. November 2022, deren Stellungnahme
würde in der Sitzung am 6. Dezember thematisiert.
KTA
Bergmann-Kramer erkundigt sich, warum
die Umlagesätze nicht auf das Niveau von 53% der Steuerkraft und 47% von 90%
der Schlüsselzuweisung festgelegt worden seien. KVD Rötschke weist
darauf hin, dass die Kommunen vor den gleichen Problemen wie der Landkreis stehen
würden.
KVR
Dachs berichtet, dass in der
mittelfristigen Planung mit weiteren Fehlbeträgen gerechnet werde und
spätestens für das Haushaltsjahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept erstellt
werden müsse.
Neben
der negativen Entwicklung bei den Fehlbeträgen erhöhe sich die Summe der
investiven Verschuldung bis 2026 auf 137,9 Mio. Euro.
KTA
Bergmann-Kramer möchte wissen, wie
sich die prognostizierten Steuermehreinnahmen auswirken würden. KVR Dachs
betont, dass sich die Auswirkungen aufgrund der aktuellen
Entscheidungssituation noch nicht in Zahlen feststellen lassen würden. Ferner
würde sich die Situation durch geplante Steuerentlastungen für die Bürger:innen
weiter verändern.
KTA
Kuhlmann stellt fest, dass die
Erhöhung der Betriebs- und Folgekostenförderung in Kindertagesstätten
erforderlich gewesen sei. Die Kreisumlagesätze dürfen diesen jedoch nicht
aufzehren.