Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KVR Dachs erläutert anhand einer Präsentation den 1. Entwurf des Haushalts 2023.

Zunächst führt sie aus, dass dieser Haushalt viele Unwägbarkeiten beinhalte. Insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Krieges, der hohen Inflation, der möglichen Tariferhöhung, den Energiekosten sowie der Unwägbarkeiten des Finanzausgleichs sei der Haushaltsentwurf mit Risiken behaftet.

KTA Bergmann-Kramer möchte wissen, ob die Beschlussfassung des Haushaltes aktuell sinnvoll sei, oder ob bei einer späteren Beschlussfassung gesichertere Zahlen vorliegen würden. KVR Dachs erklärt, dass aktuell nicht absehbar sei, wann sich die Situation stabilisiere und damit belastbarere Daten vorliegen würden.

KVR Dachs stellt dar, dass die Haushaltssatzung einen Fehlbetrag in Höhe von 27,1 Mio. Euro vorsehe. Kredite müssten in Höhe von 28,9 Mio. Euro aufgenommen werden. Verpflichtungsermächtigungen seien in Höhe von 6,4 Mio. Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite sei auf 45 Mio. Euro festgesetzt. Die Verwaltung schlage vor, die Umlagesätze für die Kreisumlage mit 52% der Steuerkraft und 46% von 90% der Schlüsselzuweisung, auch in der mittelfristigen Planung, festzusetzen.

Die Abwägung über die Höhe der Kreisumlage sei anhand der aktuell bekannten Zahlen erfolgt. Hierbei würde insbesondere der Orientierungsdatenerlass berücksichtigt, da noch keine aktuelleren verlässlichen Daten vorlägen.

Der Fehlbetrag in 2023 kann teilweise durch die Überschussrücklage ausgeglichen werden. Für bezifferte Belastungen in Folge des Krieges in der Ukraine und entsprechender Beschlussfassung im Kreistag sei kein Haushaltsicherungskonzept erforderlich. Es müsse jedoch bereits in 2023 mit einer Haushaltskonsolidierung begonnen werden, da auch in der mittelfristigen Planung mit weiteren Fehlbeträgen gerecht würde.

Auf die Frage von KTA Hille, ob diese Ausnahmeregelung nur für den Landkreis oder auch für die Kommunen gelte, antwortete KVR Dachs, dass diese Reglung für alle Kommunen gelte.

Die Erträge in 2023 beliefen sich auf 283,5 Mio. Euro, die Aufwendungen auf 310,3 Mio. Euro. Die Produktbereiche Soziales und Jugend machten einen Anteil von 53 % am Gesamtzuschussbedarf aus.

KTA Bergmann-Kramer fragt nach, ob sich die finanzielle Situation im Sozial- und Jugendbereich durch die aktuellen Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene verbessern würden. KVR Dachs erwidert, dass sich die Auswirkungen aktuell nicht darstellen ließen.

KTA Altmann fragt nach, ob die Hinzurechnung einer 3%-igen Tariferhöhung ausreichend sei oder nicht bereits jetzt mit einer höheren Tarifsteigerung gerechnet werden sollte. KVD Rötschke führt aus, dass ein höherer Tarifabschluss bis zu einem gewissen Grad durch Stellenvakanzen aufgefangen werden könne. Sollten sich bis zur 2. Beratung des Haushaltes noch Erkenntnisse ergeben werde die Verwaltung ggf. nachbessern.

KVR Dachs führt weiter aus, dass Investitionen in 2023 u.a. für Schul- und Verwaltungsgebäude, die Kreisschulbaukasse sowie die Krankenhausumlage getätigt würden. Neben den neu veranschlagten Maßnahmen bestünden Ausgabeermächtigungen aus 2022 und Vorjahren in Höhe von 58,5 Mio. Euro, demgegenüber ständen Förderzusagen in Höhe von 23,0 Mio. Euro.

Verpflichtungsermächtigungen würden in 2023 u.a. für das Kreishaus, die OBS Uchte und den Bildungscampus bereitgestellt.

Entsprechend des Orientierungserlasses würden sich die Schlüsselzuweisungen des Landkreises auf 50,1 Mio. Euro, die Kreisumlage auf 79,0 Mio. Euro erhöhen. Die Anhörung der Kommunen erfolgte am 1. November 2022, deren Stellungnahme würde in der Sitzung am 6. Dezember thematisiert.

KTA Bergmann-Kramer erkundigt sich, warum die Umlagesätze nicht auf das Niveau von 53% der Steuerkraft und 47% von 90% der Schlüsselzuweisung festgelegt worden seien. KVD Rötschke weist darauf hin, dass die Kommunen vor den gleichen Problemen wie der Landkreis stehen würden.

KVR Dachs berichtet, dass in der mittelfristigen Planung mit weiteren Fehlbeträgen gerechnet werde und spätestens für das Haushaltsjahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden müsse.

Neben der negativen Entwicklung bei den Fehlbeträgen erhöhe sich die Summe der investiven Verschuldung bis 2026 auf 137,9 Mio. Euro.

KTA Bergmann-Kramer möchte wissen, wie sich die prognostizierten Steuermehreinnahmen auswirken würden. KVR Dachs betont, dass sich die Auswirkungen aufgrund der aktuellen Entscheidungssituation noch nicht in Zahlen feststellen lassen würden. Ferner würde sich die Situation durch geplante Steuerentlastungen für die Bürger:innen weiter verändern.

KTA Kuhlmann stellt fest, dass die Erhöhung der Betriebs- und Folgekostenförderung in Kindertagesstätten erforderlich gewesen sei. Die Kreisumlagesätze dürfen diesen jedoch nicht aufzehren.