Beratungsgang:

 

Herr Witt erläutert den Abschlussbericht für das Haushaltsjahr 2021 für den Bereich Kreisstraßen.  

 

Die Ziele für das Jahr 2021 seien grundsätzlich erreicht worden. Eine Ausnahme würde die verschobene Baumaßnahme Radwegneubau K 3 bis zur Einmündung

K 46 darstellen. Dadurch sei der Planwert  „Radwege“ nicht vollumfänglich erreicht worden.

 

Bei den Genehmigungen für "Sonstige Nutzung" sei ein Anstieg zu verzeichnen gewesen, da vermehrt Anträge für den Breitbandausbau gestellt worden seien.

 

Im Ergebnisplan sei der Jahresfehlbetrag um rd. 274.000 € niedriger ausgefallen als geplant. Mehreinnahmen seien bei den "Öffentlich-rechtlichen Entgelten" und "Sonstigen ordentlichen Erträgen" sowie Mindereinnahmen bei den "Privatrechtlichen Entgelten" und den "Kostenerstattungen/-umlagen" zu verzeichnen gewesen.

 

Minderaufwendungen habe es bei der Position "Sach- und Dienstleistungen" sowie "Sonstige ordentliche Aufwendungen" gegeben.

 

Im Finanzplan fielen die Einnahmen mit rd. 1,47 Mio. € niedriger aus als geplant. Mehreinzahlungen seien lediglich durch eine Zuwendung der Gemeinde für den Radwegbau im Zuge der K 50 sowie eine Zuwendung vom Land für den Fahrbahnausbau und Radwegneubau in der OD Stöckse erfolgt. Demgegenüber stünden Mindereinzahlungen aufgrund nicht erfolgter Zuwendungen vom Land für den Fahrbahnausbau K 10, Radwegneubau K 20, 1. BA, sowie der verschobenen Maßnahme Radwegneubau K 3 bis zur Einmündung K 46 auf das Jahr 2022.

 

Die Ausgaben im Finanzplan fielen unter Berücksichtigung der Haushaltsreste aus den Vorjahren um rd. 3,55 Mio. € niedriger aus als geplant. Gründe hierfür seien u.a. auch hier die Verschiebung des Radwegneubaues K 3 bis zur Einmündung K 46 auf das Jahr 2022, sowie weitere planungsmäßig notwendig gewordene Verschiebungen von Maßnahmen ins Folgejahr (z.B. Radwegneubau K 20, 2. + 3. BA). Weitere Gründe für Minderauszahlungen im Jahr 2021 seien, dass Baukosten im Einzelfall unter den kalkulierten Kosten lagen und dass manche Baufirmen sehr lange für die Erstellung der Rechnungen benötigen würden und somit Zahlungen erst im Folgejahr erfolgen konnten.

 

Mehrauszahlungen wären u.a. für den Fahrbahnausbau K 24 Essern-Nordel und die Umgestaltung der Hormannschen Kurve im Zuge der K 8 in Landesbergen erforderlich gewesen.