Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt der Haushaltsplanung 2023 für das Produkt 55120 Kreisstraßen zu.

 


Beratungsgang:

 

Frau Mühlenbruch erläutert die gemeldeten Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt für das Produkt 55120 Kreisstraßen für das Haushaltsjahr 2023 anhand der Anlagen zur Drucksache Nr. 2022/231.

 

Im Teilergebnisplan sei als wichtigste Position der Ansatz 55120.421200 für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Pos. 15) mit 2.200.000 € zu nennen. Im Vergleich läge dieser Ansatz um knapp 340.000 € über dem Vorjahreswert.

 

Anschließend wurde dargestellt, aus welchen einzelnen Positionen sich der v. g. Ansatz zusammensetze. Wesentliche Erhöhungen seien bei den Positionen "Betriebsdienstkosten der Straßenmeistereien" mit 139.000 € und "Einzelmaßnahmen an Fahrbahnen und Radwegen" mit 145.000 € gegenüber dem Vorjahr durch die NLStBV gemeldet worden. 

 

Im investiven Bereich wurden die Maßnahmen mit Förderung vom Land und die eigenfinanzierten Maßnahmen im Einzelnen näher erläutert. In der Gesamtsumme seien Investitionsmittel in Höhe von 5.029.800 € veranschlagt, wovon nach Abzug der zu erwartenden Zuwendungen vom Land in Höhe von rd. 1.855.000 € ein Eigenanteil für den Landkreis in Höhe von 3.174.500 € verbliebe. Radwege würden derzeit mit 75 % und Fahrbahnausbaumaßnahmen mit 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 benötige der Landkreis insgesamt Eigenmittel in Höhe von 5.374.500 € (davon 3.174.500 € für Investitionsmaßnahmen und 2.200.000 € für die Unterhaltung der Kreisstraßen).

 

Frau Mühlenbruch geht insbesondere noch einmal auf die Position "Lohnstundenausgleich" ein. Der Ansatz bezöge sich auf die Verrechnung von Lohnstunden, wenn Kreisstraßenwärter (KSW) auf Landes- oder Bundesstraßen bzw. Landes- oder Bundesstraßenwärter auf Kreisstraßen tätig seien. Bisher sei in diesen Fällen eine Verrechnung durch die Landesbehörde vorgenommen worden.

 

Zukünftig seien Tätigkeiten, die KSW auf Landes- oder Bundesstraßen verrichten, und die theoretisch an Unternehmen (z.B. GaLa-Bau) fremdvergeben werden könnten, mit 19% Umsatzsteuer zu beaufschlagen bzw. abzurechnen.

 

Grundsätzlich seien ab 2023 im Haushalt getrennte Ausweisungen nach Aufwand und Ertrag erforderlich. Da ein Teil der Lohnkosten für KSW zukünftig umsatzsteuerpflichtig werden würde, würden sich die Kosten vermutlich erhöhen. Die Klärung erfolge derzeit durch die Straßenbaubehörde.

 

Es scheitere derzeit jedoch noch an den technischen Voraussetzungen für die Umsetzung. Das Abrechnungsverfahren bei der Landesbehörde müsse umgestellt werden, bzw. es müsse eine Schnittstelle zum Auslesen der entsprechenden Daten eingerichtet werden. Derzeit sei eine getrennte Ausweisung der Lohnkosten noch nicht möglich.

 

KTA Altmann wirft ein, dass die Einführung der Lohnsteuerpflicht seitens des Bundes um 2 Jahre verschoben worden wäre.

 

Frau Mühlenbruch entgegnet, dass es auf Bundesebene derzeit noch diskutiert würde, ob die Optionsfrist mit der Möglichkeit zur Anwendung der alten umsatzsteuerlichen Regelungen um weitere 2 Jahre verlängert würde, weil sich derzeit auch bei anderen Kommunen die neuen Regelungen technisch bedingt noch nicht umsetzen ließen. Eine offizielle Mitteilung hierüber gäbe es aber noch nicht.

 

Herr Witt ergänzt im Anschluss an die Mittelanmeldung 2023 die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Beantragung von Förderleistungen für den Radwegneubau im Zuge der K 20 von Sapelloh bis zur Landesgrenze NRW.

 

Im September 2021 seien Fördermittel für das Sonderprogramm Stadt und Land beim Fördergeber N-Bank beantragt worden. Das Programm sei in der Ausschusssitzung am 01.06.2021 (BV 2021/067) vorgestellt worden. Mit Schreiben der NBank vom 10.12.2021 sei eine Ablehnung der Förderung für das Jahr 2021 erfolgt, da seinerzeit die bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft waren.

 

Im November 2022 habe sich der Zuwendungsgeber NBank gemeldet und telefonisch eine Förderung zugesagt. Die Förderung würde in diesem Fall bis zu 90% betragen, da der Landkreis Nienburg als finanzschwache Kommune gesehen würde. Die Förderung würde auch bis zu 20% der Planungskosten beinhalten. Bedingung sei jedoch, dass die Radwegneubaumaßnahme im Jahr 2023 abgeschlossen und schlussgerechnet sein müsse. Derzeit sei fraglich, ob die Förderung über das Jahr 2023 hinaus verlängert werden würde, die Tendenz nach Aussage der NBank sei jedoch positiv.

 

Es stelle sich nun die Frage, wie der Landkreis Nienburg mit dieser Situation umgehen bzw. das Risiko eingehen solle, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ohne gewährleisten zu können, dass die Baumaßnahme bis Ende 2023 fertiggestellt und schlussgerechnet sei.

 

Erster Kreisrat Hoffmann empfiehlt, gegenüber der NBank nochmals zu kommunizieren, dass es voraussichtlich nicht möglich sein würde, die Baumaßnahme bis Ende 2023 vollständig umsetzen und schlussrechnen zu können. An dem Antrag solle aufgrund der hohen Förderquote dennoch festgehalten werden.

 

Sollte eine Förderung durch die NBank aufgrund der zeitlichen Vorgaben nicht infrage kommen und eine Förderung doch über den Zuwendungsgeber Land beantragt werden müssen, würde die Baumaßnahme gegebenenfalls ein Jahr später beginnen.

 

KTA Kurowski hat noch eine Rückfrage zu der geplanten Investitionsmaßnahme „Ersatz eines Brückenbauwerkes im Zuge der K 148 Warpe – Bücken“. Sie erkundigt sich, warum die Brücke im Zuge von Sanierungsarbeiten vor ein paar Jahren nicht mit instandgesetzt worden sei.

 

KSM Lindemann erklärt, dass die letzte Baumaßnahme dort bereits etwa 15 Jahre zurück läge. Die kürzlich erfolgte Brückenprüfung habe ergeben, dass das Wellblechprofil von dem Durchlass durchgerostet sei. Dieses sei während der letzten Baumaßnahme noch nicht erkennbar gewesen.

 

Herr Witt ergänzt, dass hier ein sofortiger Handlungsbedarf gesehen werde, um eine langfristige Sperrung des Brückenbauwerkes zu umgehen.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen

Mit Stimmenmehrheit:       Ja-Stimmen        Nein-Stimmen        Enthaltungen