Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2022/231
Der Ausschuss für
Kreisstraßen stimmt der Haushaltsplanung 2023 für das Produkt 55120
Kreisstraßen zu.
Beratungsgang:
Frau Mühlenbruch erläutert die gemeldeten Mittelansätze im
Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt für das Produkt 55120 Kreisstraßen
für das Haushaltsjahr 2023 anhand der Anlagen zur Drucksache Nr. 2022/231.
Im Teilergebnisplan sei als
wichtigste Position der Ansatz 55120.421200 für die Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens (Pos. 15) mit 2.200.000 € zu nennen. Im Vergleich läge
dieser Ansatz um knapp 340.000 € über dem Vorjahreswert.
Anschließend wurde dargestellt,
aus welchen einzelnen Positionen sich der v. g. Ansatz zusammensetze.
Wesentliche Erhöhungen seien bei den Positionen "Betriebsdienstkosten der
Straßenmeistereien" mit 139.000 € und "Einzelmaßnahmen an Fahrbahnen
und Radwegen" mit 145.000 € gegenüber dem Vorjahr durch die NLStBV gemeldet
worden.
Im investiven Bereich wurden
die Maßnahmen mit Förderung vom Land und die eigenfinanzierten Maßnahmen im
Einzelnen näher erläutert. In der Gesamtsumme seien Investitionsmittel in Höhe
von 5.029.800 € veranschlagt, wovon nach Abzug der zu erwartenden Zuwendungen
vom Land in Höhe von rd. 1.855.000 € ein Eigenanteil für den Landkreis in Höhe
von 3.174.500 € verbliebe. Radwege würden derzeit mit 75 % und Fahrbahnausbaumaßnahmen
mit 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Für das Haushaltsjahr 2023
benötige der Landkreis insgesamt Eigenmittel in Höhe von 5.374.500 € (davon
3.174.500 € für Investitionsmaßnahmen und 2.200.000 € für die Unterhaltung der
Kreisstraßen).
Frau Mühlenbruch geht insbesondere noch einmal auf die Position
"Lohnstundenausgleich" ein. Der Ansatz bezöge sich auf die
Verrechnung von Lohnstunden, wenn Kreisstraßenwärter (KSW) auf Landes- oder
Bundesstraßen bzw. Landes- oder Bundesstraßenwärter auf Kreisstraßen tätig
seien. Bisher sei in diesen Fällen eine Verrechnung durch die Landesbehörde
vorgenommen worden.
Zukünftig seien Tätigkeiten,
die KSW auf Landes- oder Bundesstraßen verrichten, und die theoretisch an
Unternehmen (z.B. GaLa-Bau) fremdvergeben werden könnten, mit 19% Umsatzsteuer
zu beaufschlagen bzw. abzurechnen.
Grundsätzlich seien ab 2023
im Haushalt getrennte Ausweisungen nach Aufwand und Ertrag erforderlich. Da ein
Teil der Lohnkosten für KSW zukünftig umsatzsteuerpflichtig werden würde,
würden sich die Kosten vermutlich erhöhen. Die Klärung erfolge derzeit durch
die Straßenbaubehörde.
Es scheitere derzeit jedoch
noch an den technischen Voraussetzungen für die Umsetzung. Das
Abrechnungsverfahren bei der Landesbehörde müsse umgestellt werden, bzw. es müsse
eine Schnittstelle zum Auslesen der entsprechenden Daten eingerichtet werden. Derzeit
sei eine getrennte Ausweisung der Lohnkosten noch nicht möglich.
KTA Altmann wirft ein, dass die Einführung der Lohnsteuerpflicht
seitens des Bundes um 2 Jahre verschoben worden wäre.
Frau Mühlenbruch entgegnet, dass es auf Bundesebene derzeit noch
diskutiert würde, ob die Optionsfrist mit der Möglichkeit zur Anwendung der
alten umsatzsteuerlichen Regelungen um weitere 2 Jahre verlängert würde, weil sich
derzeit auch bei anderen Kommunen die neuen Regelungen technisch bedingt noch
nicht umsetzen ließen. Eine offizielle Mitteilung hierüber gäbe es aber noch
nicht.
Herr Witt ergänzt im Anschluss an die Mittelanmeldung 2023 die
aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Beantragung von
Förderleistungen für den Radwegneubau im Zuge der K 20 von Sapelloh bis zur
Landesgrenze NRW.
Im September 2021 seien
Fördermittel für das Sonderprogramm Stadt und Land beim Fördergeber N-Bank
beantragt worden. Das Programm sei in der Ausschusssitzung am 01.06.2021 (BV
2021/067) vorgestellt worden. Mit Schreiben der NBank vom 10.12.2021 sei eine
Ablehnung der Förderung für das Jahr 2021 erfolgt, da seinerzeit die
bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft waren.
Im November 2022 habe sich
der Zuwendungsgeber NBank gemeldet und telefonisch eine Förderung zugesagt. Die
Förderung würde in diesem Fall bis zu 90% betragen, da der Landkreis Nienburg
als finanzschwache Kommune gesehen würde. Die Förderung würde auch bis zu 20%
der Planungskosten beinhalten. Bedingung sei jedoch, dass die
Radwegneubaumaßnahme im Jahr 2023 abgeschlossen und schlussgerechnet sein
müsse. Derzeit sei fraglich, ob die Förderung über das Jahr 2023 hinaus
verlängert werden würde, die Tendenz nach Aussage der NBank sei jedoch positiv.
Es stelle sich nun die Frage,
wie der Landkreis Nienburg mit dieser Situation umgehen bzw. das Risiko eingehen
solle, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ohne gewährleisten zu können, dass
die Baumaßnahme bis Ende 2023 fertiggestellt und schlussgerechnet sei.
Erster Kreisrat Hoffmann empfiehlt, gegenüber der NBank nochmals zu kommunizieren,
dass es voraussichtlich nicht möglich sein würde, die Baumaßnahme bis Ende 2023
vollständig umsetzen und schlussrechnen zu können. An dem Antrag solle aufgrund
der hohen Förderquote dennoch festgehalten werden.
Sollte eine Förderung durch
die NBank aufgrund der zeitlichen Vorgaben nicht infrage kommen und eine
Förderung doch über den Zuwendungsgeber Land beantragt werden müssen, würde die
Baumaßnahme gegebenenfalls ein Jahr später beginnen.
KTA Kurowski hat noch eine Rückfrage zu der geplanten
Investitionsmaßnahme „Ersatz eines Brückenbauwerkes im Zuge der K 148 Warpe –
Bücken“. Sie erkundigt sich, warum die Brücke im Zuge von Sanierungsarbeiten vor
ein paar Jahren nicht mit instandgesetzt worden sei.
KSM Lindemann erklärt, dass die letzte Baumaßnahme dort bereits etwa
15 Jahre zurück läge. Die kürzlich erfolgte Brückenprüfung habe ergeben, dass
das Wellblechprofil von dem Durchlass durchgerostet sei. Dieses sei während der
letzten Baumaßnahme noch nicht erkennbar gewesen.
Herr Witt ergänzt, dass hier ein sofortiger Handlungsbedarf
gesehen werde, um eine langfristige Sperrung des Brückenbauwerkes zu umgehen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen
Mit Stimmenmehrheit: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen