Sitzung: 30.11.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2022/223
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Bauamtsrat
Zechlin erklärt, dass der Zeitplan
für das Verwaltungsverfahren, wie er in der Sitzung des ALNU am 25.05.2022 (DS
2022/067) vorgestellt wurde, so nicht weiter einhaltbar ist.
Wie
vorgestellt, fanden Mitte Juni die Anhörung der Träger öffentlicher Belange
(TÖB) und die öffentliche Auslegung im Juli statt. Anfang August war dann das
Fristende für etwaige Einwendungen.
Ab
Mitte August wurde mit der Erstellung einer Synopse zu den Einwendungen begonnen.
Der für spätestens Oktober vorgesehene Erörterungstermin zur Vorbereitung des
Entscheidungsprozesses musste jedoch verschoben werden.
Die
Anzahl der Einwendungen über die Stellungnahmen TÖB überschritt doch deutlich
den zu erwartenden üblichen Umfang. Insgesamt ergaben sich 54 private Einwendungen
mit anwaltlicher Vertretung. Das Einwendungsschreiben wurde gar über 185 Seiten
verfasst.
Inhaltlich
richten sich die Argumentationen hauptsächlich an Zweifel an der Erforderlichkeit
des Wasserschutzgebietes (WSG), eine fehlerhafte hydrologische Abgrenzung des
Einzugsgebietes, Wertverlusten des Grundeigentums, eine mangelhafte Regelung zu
Entschädigungen, rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen sowie eine
missachtende Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Schutzbestimmungen.
Im
weiteren Vorgehen werden nun die Einwendungen in enger Zusammenarbeit mit den
Antragstellern und Fachplanern bearbeitet.
Über
die logistische Planung des Erörterungstermins und die wesentlichen Entwicklungen
des Verfahrens werden fortlaufende Sachstandsinformationen im ALNU gegeben.
Das
beabsichtigte Inkrafttreten der Verordnung zum 01. Januar 2023 ist so stichtagsgetreu
nicht mehr realisierbar. Inkrafttreten soll die Verordnung aber nach wie vor
noch in 2023.
KTA
Buschmann fragt hinsichtlich der 54
Einwendungen, inwieweit diese aus dem regionalen Umfeld stammen bzw. ob sich
Bürgerinitiativen gegen die Verordnung gegründet haben und wie hoch die
Erfolgsaussichten der Einwendungen eingeschätzt wird.
Bauamtsrat
Zechlin und Baudirektor Wehr
erklären, dass es sich bei den Einwendenden um betroffene Grundbesitzer
handelt. Bürgerinitiativen gegen die Verordnung sind nicht bekannt.
Strittig
sind vorrangig fachliche Fragen, z.B. die Abgrenzungen betreffend, die mit der
Einschränkung des Grundeigentums einhergehende Frage der Entschädigung, aber
auch, ob der Schutzkatalog durch das WSG vollends erfüllt wird.
In
gemeinsamen Gesprächen, zusammen mit den Betroffenen und den Wasserversorgern,
sollen diese Punkte nun aufgearbeitet werden.
Auf
Nachfrage von KTA Kruse, wie mit den Einwendungen gegen das hydrogeologische
Gutachten umgegangen werde, antwortet Bauamtsrat Zechlin, dass dies mit
den Antragstellern erörtert wird.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz verdeutlicht den Wunsch zur
Verfolgung kooperativer Ansätze zwischen Landwirtschaft und Wasserversorgern.
Problematisch
sehe er allerdings die überarbeiteten EU-Vorgaben zur Umsetzung einer
Pflanzenschutzmittelreduktion mit dem neuen EU-Kommissions-Entwurf einer neuen
Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln „Sustainable
Use Regulation“ (SUR). In dem WSG kämen diese Vorgaben einem Verbot gleich.
Seitens
der Landwirtschaft sei man grundsätzlich um einen kooperativen Ansatz in den Schutzgebieten
bemüht. Hier allerdings müsse eine fundamentale Position verteidigt werden, da
durch diese Umstände Existenzen bedroht würden.
Beratungsergebnis:
Ohne.