Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Bauamtsrat Zechlin erklärt, dass der Zeitplan für das Verwaltungsverfahren, wie er in der Sitzung des ALNU am 25.05.2022 (DS 2022/067) vorgestellt wurde, so nicht weiter einhaltbar ist.

 

Wie vorgestellt, fanden Mitte Juni die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die öffentliche Auslegung im Juli statt. Anfang August war dann das Fristende für etwaige Einwendungen.

Ab Mitte August wurde mit der Erstellung einer Synopse zu den Einwendungen begonnen. Der für spätestens Oktober vorgesehene Erörterungstermin zur Vorbereitung des Entscheidungsprozesses musste jedoch verschoben werden.

 

Die Anzahl der Einwendungen über die Stellungnahmen TÖB überschritt doch deutlich den zu erwartenden üblichen Umfang. Insgesamt ergaben sich 54 private Einwendungen mit anwaltlicher Vertretung. Das Einwendungsschreiben wurde gar über 185 Seiten verfasst.

 

Inhaltlich richten sich die Argumentationen hauptsächlich an Zweifel an der Erforderlichkeit des Wasserschutzgebietes (WSG), eine fehlerhafte hydrologische Abgrenzung des Einzugsgebietes, Wertverlusten des Grundeigentums, eine mangelhafte Regelung zu Entschädigungen, rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen sowie eine missachtende Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Schutzbestimmungen.

 

Im weiteren Vorgehen werden nun die Einwendungen in enger Zusammenarbeit mit den Antragstellern und Fachplanern bearbeitet.

Über die logistische Planung des Erörterungstermins und die wesentlichen Entwicklungen des Verfahrens werden fortlaufende Sachstandsinformationen im ALNU gegeben.

 

Das beabsichtigte Inkrafttreten der Verordnung zum 01. Januar 2023 ist so stichtagsgetreu nicht mehr realisierbar. Inkrafttreten soll die Verordnung aber nach wie vor noch in 2023.

 

KTA Buschmann fragt hinsichtlich der 54 Einwendungen, inwieweit diese aus dem regionalen Umfeld stammen bzw. ob sich Bürgerinitiativen gegen die Verordnung gegründet haben und wie hoch die Erfolgsaussichten der Einwendungen eingeschätzt wird.

 

Bauamtsrat Zechlin und Baudirektor Wehr erklären, dass es sich bei den Einwendenden um betroffene Grundbesitzer handelt. Bürgerinitiativen gegen die Verordnung sind nicht bekannt.

 

Strittig sind vorrangig fachliche Fragen, z.B. die Abgrenzungen betreffend, die mit der Einschränkung des Grundeigentums einhergehende Frage der Entschädigung, aber auch, ob der Schutzkatalog durch das WSG vollends erfüllt wird.

 

In gemeinsamen Gesprächen, zusammen mit den Betroffenen und den Wasserversorgern, sollen diese Punkte nun aufgearbeitet werden.

 

Auf Nachfrage von KTA Kruse, wie mit den Einwendungen gegen das hydrogeologische Gutachten umgegangen werde, antwortet Bauamtsrat Zechlin, dass dies mit den Antragstellern erörtert wird.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz verdeutlicht den Wunsch zur Verfolgung kooperativer Ansätze zwischen Landwirtschaft und Wasserversorgern.

 

Problematisch sehe er allerdings die überarbeiteten EU-Vorgaben zur Umsetzung einer Pflanzenschutzmittelreduktion mit dem neuen EU-Kommissions-Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln „Sustainable Use Regulation“ (SUR). In dem WSG kämen diese Vorgaben einem Verbot gleich.

 

Seitens der Landwirtschaft sei man grundsätzlich um einen kooperativen Ansatz in den Schutzgebieten bemüht. Hier allerdings müsse eine fundamentale Position verteidigt werden, da durch diese Umstände Existenzen bedroht würden.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.