Sitzung: 30.11.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2022/229
Beschlussvorschlag:
Den
Mittelanmeldungen wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Baurätin
Schnorr stellt die Mittelanmeldungen
für den Fachdienst 551 Umweltrecht
und Kreisstraßen (ohne das Produkt 55120 Kreisstraßen) für das Haushaltsjahr
2023 vor.
Im
Produkt 55110 Bodenschutz, Altlasten korrespondiert das Produktkonto 427100
„Aufwendungen
für Boden- und Grundwasseruntersuchungen und Maßnahmen zur
Gefährdungsabschätzung“ mit dem Produktkonto 314100 „Erträge aus Zuwendungen
für laufende Zwecke vom Land“.
Die
Aufwendungen werden gegenüber dem Ansatz 2022 (178.000 €) für 2023 nur noch mit
78.000 € beplant, da zurzeit keine anwendbare Förderrichtlinie existiert. So
werden 50.000 € pauschal für eine Orientierende Untersuchung an einer Altlast berücksichtigt.
Über die Phase III - Untersuchungen an der Bohrschlammgrube „Verden Z1“ (18.000
€) hinaus werden noch pauschale 10.000 € für anlassbezogene Untersuchungen und
Monitoring berücksichtigt.
Ertragsseitig
stehen den Aufwendungen die Zuweisungen für Maßnahmen an den Bohrschlammgruben
(Förderquote 80%) „Verden Z1“ (14.400 €),
„Suderbruch 39, 40, …“ (15.400 €) und „Voigtei II“ (17.200 €) gegenüber, so
dass die Netto-Belastung für den Haushalt bei lediglich 31.000 € liegt.
Die
Planwerte der Produkte 55110 Bodenschutz, Altlasten und 55130 Umweltrecht
bewegen sich ansonsten angesichts der zugewiesenen Pflichtaufgaben auf dem
stabilen Niveau wie in den vergangenen Jahren.
Zum
Produkt 55140 Abfallbehörde führt Baurätin Schnorr die Zielkennzahlen in
der Produktbeschreibung näher aus.
Die
Fälle in der Unteren Abfallbehörde (UAB) setzen sich zusammen aus 150 Überprüfungen
nach der Altfahrzeug-Verordnung, 450 sonstigen abfallrechtlichen Fällen und 300
gewerblichen Regelüberwachungen nach § 47 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG). Zusammen werden 900 abfallrechtliche Fälle im Jahr 2023 erwartet.
Bauamtsrat
Zechlin stellt die Mittelanmeldungen
für den Fachdienst 552 Wasserwirtschaft
für das Haushaltsjahr 2023 vor.
Im
Zuge der Umsetzung des Wassermengenmanagementkonzeptes werden im Produkthaushalt
55211 Aufwendungen und Investitionen von zusammen 650.000 € anfallen. Davon
sind 30.900 € Investitionsausgaben und 619.100 € Aufwand.
Ertragsseitig
werden mit der 90%igen Förderquote vom Land 585.000 € erwartet. Davon entfallen
27.700 € auf Zuwendungen und 557.300 € sind (verteilt auf die Jahre 2023 –
2025) ordentliche Erträge.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen stellt die Mittelanmeldungen
für den Fachdienst 554 Naturschutz
für das Haushaltsjahr 2023 vor.
Zum
Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung stellt er die
Veränderungen und Planungen für 2023 heraus.
So
soll u.a. das NSG „Uchter Moor“ neu beschildert werden (Kto. 421200).
Davon
ausgehend, dass das Land Niedersachsen in 2023 die neue Förderrichtlinie BiolV
initiiert, werden für die Umsetzung von Maßnahmen mit Förderung entsprechende
Ansätze vorgehalten (Kto. 421201).
Bereits
2022 wurden Mittel für den speziellen Arten- bzw. Biotopschutz (SAB) für die
NSG „Uchter Moor“ (300.000 €) und „Rehburger Moore“ (230.000 €) beantragt. Der
Beginn der Maßnahmenumsetzung (Kto. 421201) wird nun für 2023 erwartet.
Für
das NSG „Krähenmoor“ (Kto. 424101) sollen noch Fördergelder für Klimaschutzprojekte
beantragt werden.
Für
Planungen und Monitoring der bestehenden Maßnahmenpläne für Natura 2000 –
Gebiete müssen zudem Gelder vorgehalten werden (Kto. 429101).
Das
„KliMo-Projekt Lichtenmoor“ (Kto. 429102) wurde bis zum 30.06.2023 verlängert.
Danach sind für den Zweckbindungszeitraum von 12 Jahren Gelder für Instandhaltung
bzw. Erneuerung vorzuhalten. 2023/24 sollen für die Fortsetzung der nicht
abgeschlossenen Projektteile neue Fördermittel beantragt werden.
Der
Landkreis beteiligt sich 2023 erneut an den Kosten für den Sicherheitsdienst am
Heyesee (Kto. 443100).
Im
Krähenmoor sind zudem Gelder für Maßnahmenumsetzungen aus dem Kooperationsvertrag
mit den Landesforsten vorzuhalten (Kto. 443100).
Hinsichtlich
der Investitionen im Produkt 55410 weist Landschaftsarchitekt Gänsslen
auf das bisher zugewiesene unzureichende Budget über den „Eckwertebeschluss“
des Kreisausschusses vom 18.06.2018 hin.
Neu
ab 2023 ist, dass der „Eckwertebeschluss“ für die Schutzgebiete und Landschaftsplanung
weggefallen ist. Es bedarf deshalb der konkreten Zustimmung des ALNU.
So
sollen insbesondere regelmäßig jährlich 1.500 € für Arbeitsgeräte für die
Ausstattung des Pflegetrupps vorgehalten werden. Für den Flächenerwerb für
Naturschutzbelange sind jährlich 10.000 € vorgesehen. Der investive Arten- und
Naturschutz, hier konkret jährlich 1.500 € für Nisthilfen für den Weißstorch
und 2023 einmalig 3.600 € für den Ersatz abgängiger sowie neuer Infotafeln
entlang des Weserradweges, bedarf ebenso der Investitionstätigkeit. Zusammen
ergibt sich so ein Investitionsbedarf von 16.600 € für 2023 bzw. 13.000 € für
die Folgejahre.
Alle
anderen Investitionen werden zu 100% aus Fördergeldern und durch Übertragung
von Ersatzgeld erstattet oder unterliegen gesonderten Beschlüssen (z.B. „Flurbereinigung
Lichtenmoor“). Aufgrund der erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der
Umsetzung der Neuordnung der Gewässer im Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor
(Inflation, Energiekrise…) ist jetzt schon absehbar, dass hierzu noch weitere
gesonderte Beschlüsse erforderlich werden.
Auf
Nachfrage von KTA Ziebolz, ob die 100%ige Erstattung nachvollzogen
werden kann, verweist Landschaftsarchitekt Gänsslen auf die
Bilanz-Umbuchungen durch den Fachbereich Finanzen. Soweit die entsprechenden
Nachweise vorliegen, erfolgen die Abrechnungen.
Der
Erste Kreisrat Hoffmann ergänzt hierzu, dass in der Netto-Betrachtung
die Beträge voneinander abzuziehen sind. Praktisch jedoch sind im Haushaltsjahr
die Ausgaben sichtbar, die Erstattungen aber verfahrensbedingt oftmals erst im
Folgejahr.
Die
Frage von KTA Podehl, ob die Neuregelung der Umsatzbesteuerung hier problematisch
sei, verneint er. Für die nächsten zwei
Jahre zunächst nicht.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.