Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Baurätin Schnorr stellt die Mittelanmeldungen für den Fachdienst 551 Umweltrecht und Kreisstraßen (ohne das Produkt 55120 Kreisstraßen) für das Haushaltsjahr 2023 vor.

 

Im Produkt 55110 Bodenschutz, Altlasten korrespondiert das Produktkonto 427100

„Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchungen und Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung“ mit dem Produktkonto 314100 „Erträge aus Zuwendungen für laufende Zwecke vom Land“.

Die Aufwendungen werden gegenüber dem Ansatz 2022 (178.000 €) für 2023 nur noch mit 78.000 € beplant, da zurzeit keine anwendbare Förderrichtlinie existiert. So werden 50.000 € pauschal für eine Orientierende Untersuchung an einer Altlast berücksichtigt. Über die Phase III - Untersuchungen an der Bohrschlammgrube „Verden Z1“ (18.000 €) hinaus werden noch pauschale 10.000 € für anlassbezogene Untersuchungen und Monitoring berücksichtigt.

Ertragsseitig stehen den Aufwendungen die Zuweisungen für Maßnahmen an den Bohrschlammgruben (Förderquote 80%) „Verden Z1“ (14.400 €), „Suderbruch 39, 40, …“ (15.400 €) und „Voigtei II“ (17.200 €) gegenüber, so dass die Netto-Belastung für den Haushalt bei lediglich 31.000 € liegt.

 

Die Planwerte der Produkte 55110 Bodenschutz, Altlasten und 55130 Umweltrecht bewegen sich ansonsten angesichts der zugewiesenen Pflichtaufgaben auf dem stabilen Niveau wie in den vergangenen Jahren.

 

Zum Produkt 55140 Abfallbehörde führt Baurätin Schnorr die Zielkennzahlen in der Produktbeschreibung näher aus.

Die Fälle in der Unteren Abfallbehörde (UAB) setzen sich zusammen aus 150 Überprüfungen nach der Altfahrzeug-Verordnung, 450 sonstigen abfallrechtlichen Fällen und 300 gewerblichen Regelüberwachungen nach § 47 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zusammen werden 900 abfallrechtliche Fälle im Jahr 2023 erwartet.

 

Bauamtsrat Zechlin stellt die Mittelanmeldungen für den Fachdienst 552 Wasserwirtschaft für das Haushaltsjahr 2023 vor.

 

Im Zuge der Umsetzung des Wassermengenmanagementkonzeptes werden im Produkthaushalt 55211 Aufwendungen und Investitionen von zusammen 650.000 € anfallen. Davon sind 30.900 € Investitionsausgaben und 619.100 € Aufwand.

Ertragsseitig werden mit der 90%igen Förderquote vom Land 585.000 € erwartet. Davon entfallen 27.700 € auf Zuwendungen und 557.300 € sind (verteilt auf die Jahre 2023 – 2025) ordentliche Erträge.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen stellt die Mittelanmeldungen für den Fachdienst 554 Naturschutz für das Haushaltsjahr 2023 vor.

 

Zum Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung stellt er die Veränderungen und Planungen für 2023 heraus.

So soll u.a. das NSG „Uchter Moor“ neu beschildert werden (Kto. 421200).

Davon ausgehend, dass das Land Niedersachsen in 2023 die neue Förderrichtlinie BiolV initiiert, werden für die Umsetzung von Maßnahmen mit Förderung entsprechende Ansätze vorgehalten (Kto. 421201).

 

Bereits 2022 wurden Mittel für den speziellen Arten- bzw. Biotopschutz (SAB) für die NSG „Uchter Moor“ (300.000 €) und „Rehburger Moore“ (230.000 €) beantragt. Der Beginn der Maßnahmenumsetzung (Kto. 421201) wird nun für 2023 erwartet.

Für das NSG „Krähenmoor“ (Kto. 424101) sollen noch Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragt werden.

Für Planungen und Monitoring der bestehenden Maßnahmenpläne für Natura 2000 – Gebiete müssen zudem Gelder vorgehalten werden (Kto. 429101).

 

Das „KliMo-Projekt Lichtenmoor“ (Kto. 429102) wurde bis zum 30.06.2023 verlängert. Danach sind für den Zweckbindungszeitraum von 12 Jahren Gelder für Instandhaltung bzw. Erneuerung vorzuhalten. 2023/24 sollen für die Fortsetzung der nicht abgeschlossenen Projektteile neue Fördermittel beantragt werden.

Der Landkreis beteiligt sich 2023 erneut an den Kosten für den Sicherheitsdienst am Heyesee (Kto. 443100).

Im Krähenmoor sind zudem Gelder für Maßnahmenumsetzungen aus dem Kooperationsvertrag mit den Landesforsten vorzuhalten (Kto. 443100).

 

Hinsichtlich der Investitionen im Produkt 55410 weist Landschaftsarchitekt Gänsslen auf das bisher zugewiesene unzureichende Budget über den „Eckwertebeschluss“ des Kreisausschusses vom 18.06.2018 hin.

 

Neu ab 2023 ist, dass der „Eckwertebeschluss“ für die Schutzgebiete und Landschaftsplanung weggefallen ist. Es bedarf deshalb der konkreten Zustimmung des ALNU.

So sollen insbesondere regelmäßig jährlich 1.500 € für Arbeitsgeräte für die Ausstattung des Pflegetrupps vorgehalten werden. Für den Flächenerwerb für Naturschutzbelange sind jährlich 10.000 € vorgesehen. Der investive Arten- und Naturschutz, hier konkret jährlich 1.500 € für Nisthilfen für den Weißstorch und 2023 einmalig 3.600 € für den Ersatz abgängiger sowie neuer Infotafeln entlang des Weserradweges, bedarf ebenso der Investitionstätigkeit. Zusammen ergibt sich so ein Investitionsbedarf von 16.600 € für 2023 bzw. 13.000 € für die Folgejahre.

 

Alle anderen Investitionen werden zu 100% aus Fördergeldern und durch Übertragung von Ersatzgeld erstattet oder unterliegen gesonderten Beschlüssen (z.B. „Flurbereinigung Lichtenmoor“). Aufgrund der erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Neuordnung der Gewässer im Flurbereinigungsverfahren Lichtenmoor (Inflation, Energiekrise…) ist jetzt schon absehbar, dass hierzu noch weitere gesonderte Beschlüsse erforderlich werden.

 

Auf Nachfrage von KTA Ziebolz, ob die 100%ige Erstattung nachvollzogen werden kann, verweist Landschaftsarchitekt Gänsslen auf die Bilanz-Umbuchungen durch den Fachbereich Finanzen. Soweit die entsprechenden Nachweise vorliegen, erfolgen die Abrechnungen.

 

Der Erste Kreisrat Hoffmann ergänzt hierzu, dass in der Netto-Betrachtung die Beträge voneinander abzuziehen sind. Praktisch jedoch sind im Haushaltsjahr die Ausgaben sichtbar, die Erstattungen aber verfahrensbedingt oftmals erst im Folgejahr.   

Die Frage von KTA Podehl, ob die Neuregelung der Umsatzbesteuerung hier problematisch sei,  verneint er. Für die nächsten zwei Jahre zunächst nicht.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.