Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

  1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
  2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
    13.897.105,39 Euro wird in Höhe von 3.204.810,92 Euro zum Ausgleich des
    Fehlbetrages im außerordentlichen Haushalt verwendet. Der Restbetrag in
    Höhe von 10.692.294,47 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des
    ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 


Beratungsgang:

 

KVR Schwill-Rudolph stellt das Ergebnis der Prüfung anhand einer Präsentation dar.

Der Überschuss aus der Ergebnisrechnung belaufe sich auf 10,7 Mio. Euro. Der Landkreis habe sich um 4,9 Mio. Euro entschuldet. Die Prüfung habe eine Bemerkung und einige Hinweise ergeben. In der Bemerkung sei erneut auf die digitale
Bearbeitung von Reisekostenabrechnungen hingewiesen worden.

Für alle EU-Ausschreibungen hätten inländische Firmen den Zuschlag bekommen. Es seien 15 Verwendungsnachweise im Rahmen der Förderungsgewährung durchgeführt worden.

Es bestünden insgesamt keine Bedenken gegen die Entlastung des Landrates.

 

KTA Bergmann-Kramer stellt fest, dass von der Verwaltung gute Arbeit geleistet
worden sei. Die Bemerkung wäre aufgenommen worden, weil im Vorfeld nicht
reagiert worden sei, und nicht von besonderer Bedeutung.

 

KTA Niepel ergänzt, dass von den Mitarbeitenden in hoher Qualität gearbeitet
würde. Er dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit,


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig