Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

1.    Der Landkreis beabsichtigt nach Klärung aller rechtlichen, vergaberechtlichen und steuerlichen Belange,

-       die gem. § 18 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) dem Landkreis übertragenen Aufgaben auf Grundlage einer noch zu treffenden Vereinbarung zum Teil oder ganz an die Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. (KSA) zu übertragen,

-       für die übertragene Leistung zahlt der Landkreis der KSA zur Deckung der dort anfallenden Sach- und Personalkosten ein vereinbartes Entgelt bis maximal zur Höhe der vom Land Nds. gem. § 18 Abs. 3 NKlimaG ausgekehrten zweckgebundenen Mittel.

 

2.    Die noch offenen rechtlichen, vergaberechtlichen und steuerlichen Fragen werden Kreisverwaltung und KSA gemeinsam prüfen und klären und dem Kreistag anschließend einen konkreten Beschlussvorschlag dazu vorlegen.

 


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    36 Ja-Stimmen     2 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen