1. Der Landkreis beabsichtigt nach
Klärung aller rechtlichen, vergaberechtlichen und steuerlichen Belange,
- die gem. § 18 Abs. 1 und 2 des
Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung
der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) dem Landkreis übertragenen Aufgaben auf
Grundlage einer noch zu treffenden Vereinbarung zum Teil oder ganz an die
Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. (KSA) zu übertragen,
- für die übertragene Leistung zahlt der
Landkreis der KSA zur Deckung der dort anfallenden Sach- und Personalkosten ein
vereinbartes Entgelt bis maximal zur Höhe der vom Land Nds. gem. § 18 Abs. 3
NKlimaG ausgekehrten zweckgebundenen Mittel.
2. Die noch offenen rechtlichen,
vergaberechtlichen und steuerlichen Fragen werden Kreisverwaltung und KSA
gemeinsam prüfen und klären und dem Kreistag anschließend einen konkreten
Beschlussvorschlag dazu vorlegen.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 36 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen