Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das Haushaltsjahr 2023 ein
Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird
(§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 NKomVG). 

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 in der jetzt vorliegenden Fassung werden beschlossen. 


Beratungsgang:

 

KVR Dachs stellt anhand einer Präsentation die Veränderung zum 1. Entwurf dar. Der Fehlbetrag im Ergebnishaus verringere sich um 4,84 Mio. Euro auf 22,2 Mio. Euro. Bei den Investitionen müssten weitere 165.000 Euro eingeplant werden.

Bei der Abwägung über die Höhe der Kreisumlage sei zu berücksichtigen, dass in der mittelfristigen Planung jährlich mit erheblichen Fehlbeträgen gerechtet werden müsse und die Verschuldung deutlich ansteige. Die Steuerkraft der Gemeinden für 2023 sei um 4,17 % gestiegen. Die Steuereinnahmekraft der Kommunen sei sehr heterogen. Viele Kommunen hätten einen Anspruch auf Co-Finanzierung bei Investitionsmaßnahmen. Ferner steige die Betriebskostenförderung in 2023 um weitere 5,5 Mio. Euro. Auch die Finanzlage der Kommunen sei sehr heterogen. In der Stellungnahme der Kommunen würde darauf hingewiesen, dass die Rücklage des Landkreises ausreichend sei, um den Fehlbetrag in 2023 zu decken. Die Ausnahmeregelung nach 182 Abs. 5 NKomVG würde in Anspruch genommen werden. Eine weitere Anpassung der Betriebs- und Folgekostenförderung sei aufgrund des Tarifabschlusses geboten. Ferner stünden die Kommunen ebenfalls vor erheblichen Herausforderungen. Die Kommunen hätten die Beibehaltung der Umlagesätze und die weitere Anhebung der Betriebs- und Folgekostenförderung gefordert.

Die Abwägung der Verwaltung habe ergeben, dass der Landkreis die Kommunen an den Jahresergebnissen beteilige, hohe Fehlbeträge in Kauf nähme und steuerschwache Kommunen durch die Differenzierung der Umlage entlaste. Es könne kein eklatantes finanzielles Ungleichgewicht erkannt werden. Der Grundsatz der angemessenen Finanzausstattung würde nicht verletzt werden.

KTA Hille bedankt sich, dass der StGB die Stellungnahme den Abgeordneten im Vorfeld zur Verfügung gestellt hätte und fragt, ob die Ausnahmeregelung auch von den Kommunen in Anspruch genommen würde sowie, ob die berücksichtigte Lohnsteigerung ausreichend sei.

KVD Rötschke entgegnet, dass der Zeitpunkt und die Höhe der Tarifanpassungen für 2023 und 2024 nicht bekannt seien. Aufgrund der Vakanzen ergäben sich erforderliche Spielräume. Durch einen frühzeitigen Nachtrag, der sich aufgrund des Anpassungsbedarfes bei Finanzausgleich oder der Energiekosten ergeben könnte, könne hierauf reagiert werden. KVR Dachs erwidert, dass ihr noch keine Haushalte der kreisangehörigen Kommunen vorliegen würden.

KTA Kuhlmann erklärt, dass der Haushalt so beschlossen werden sollte, obwohl viele Werte nicht valide seien. Ihre Fraktion hätte keine Ansätze gefunden, die gestrichen werden könnten. Die Kreisumlage solle in der aktuellen Höhe festgesetzt werden. Auf Veränderungen solle in einem Nachtrag reagiert werden.

KTA Bergmann-Kramer, stellt fest, dass die Verringerung des Fehlbetrages vom 1. Entwurf zur jetzt vorliegenden Haushaltssatzung positiv sei. Die Kommunen könnten in einem Nachtrag bedacht werden. Die umgesetzte Anpassung der Betriebskostenförderung sei ein großer Schritt.

LR Kohlmeier erläutert, dass durch die Tarifänderung der Erzieher:innen Anpassungsbedarfe in der Vereinbarung erforderlich werden könnten.

KTA Schnitzler sieht eine Steigerung der Kreisumlage um 3%-Punkte als kritisch.

KTA Hille stellt fest, dass die Verschuldung auch deshalb hätte zurückgeführt werden können, da viele Projekte noch nicht durchgeführt worden wären.

KTA Bergmann-Kramer erwidert, dass sich die Pro-Kopf-Verschuldung in den nächsten Jahren auf über 1.000 Euro erhöhe.

LR Kohlmeier fasst zusammen, dass das Ergebnis 2023 voraussichtlich anders aussehen werde. Es sei unbekannt, in welcher Höhe sich die Erträge oder Aufwendungen verändern würden. Dem Ergebnis 2020 in Höhe von 10 Mio. Euro stünde ein Volumen von fast 300 Mio. Euro gegenüber. Die prozentuale Abweichung sei geringer als bei vielen Kommunen. In einem Nachtrag könne die Kreisumlage auch nach dem 31. Mai gesenkt werden. Eine Erhöhung sei dann jedoch nicht mehr möglich.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit zwei Enthaltungen