Sitzung: 06.12.2022 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2022/181/1
Abweichend
von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das Haushaltsjahr 2023 ein
Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da aufgrund der festgestellten
Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird
(§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 NKomVG).
Die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 sowie das Investitionsprogramm für
die Jahre 2024 bis 2026 in der jetzt vorliegenden Fassung werden beschlossen.
Beratungsgang:
KVR
Dachs stellt anhand einer
Präsentation die Veränderung zum 1. Entwurf dar. Der Fehlbetrag im Ergebnishaus
verringere sich um 4,84 Mio. Euro auf 22,2 Mio. Euro. Bei
den Investitionen müssten weitere 165.000 Euro eingeplant werden.
Bei
der Abwägung über die Höhe der Kreisumlage sei zu berücksichtigen, dass in der
mittelfristigen Planung jährlich mit erheblichen Fehlbeträgen gerechtet werden
müsse und die Verschuldung deutlich ansteige. Die Steuerkraft der Gemeinden für
2023 sei um 4,17 % gestiegen. Die Steuereinnahmekraft der Kommunen sei
sehr heterogen. Viele Kommunen hätten einen Anspruch auf Co-Finanzierung bei
Investitionsmaßnahmen. Ferner steige die Betriebskostenförderung in 2023 um
weitere 5,5 Mio. Euro. Auch die Finanzlage der Kommunen sei sehr
heterogen. In der Stellungnahme der Kommunen würde darauf hingewiesen, dass die
Rücklage des Landkreises ausreichend sei, um den Fehlbetrag in 2023 zu decken.
Die Ausnahmeregelung nach 182 Abs. 5 NKomVG würde in Anspruch
genommen werden. Eine weitere Anpassung der Betriebs- und Folgekostenförderung sei
aufgrund des Tarifabschlusses geboten. Ferner stünden die Kommunen ebenfalls
vor erheblichen Herausforderungen. Die Kommunen hätten die Beibehaltung der
Umlagesätze und die weitere Anhebung der Betriebs- und Folgekostenförderung
gefordert.
Die
Abwägung der Verwaltung habe ergeben, dass der Landkreis die Kommunen an den
Jahresergebnissen beteilige, hohe Fehlbeträge in Kauf nähme und steuerschwache
Kommunen durch die Differenzierung der Umlage entlaste. Es könne kein
eklatantes finanzielles Ungleichgewicht erkannt werden. Der Grundsatz der angemessenen
Finanzausstattung würde nicht verletzt werden.
KTA
Hille bedankt sich, dass der StGB die
Stellungnahme den Abgeordneten im Vorfeld zur Verfügung gestellt hätte und fragt,
ob die Ausnahmeregelung auch von den Kommunen in Anspruch genommen würde sowie,
ob die berücksichtigte Lohnsteigerung ausreichend sei.
KVD
Rötschke entgegnet, dass der
Zeitpunkt und die Höhe der Tarifanpassungen für 2023 und 2024 nicht bekannt
seien. Aufgrund der Vakanzen ergäben sich erforderliche Spielräume. Durch einen
frühzeitigen Nachtrag, der sich aufgrund des Anpassungsbedarfes bei Finanzausgleich
oder der Energiekosten ergeben könnte, könne hierauf reagiert werden. KVR Dachs
erwidert, dass ihr noch keine Haushalte der kreisangehörigen Kommunen vorliegen
würden.
KTA
Kuhlmann erklärt, dass der Haushalt
so beschlossen werden sollte, obwohl viele Werte nicht valide seien. Ihre
Fraktion hätte keine Ansätze gefunden, die gestrichen werden könnten. Die
Kreisumlage solle in der aktuellen Höhe festgesetzt werden. Auf Veränderungen
solle in einem Nachtrag reagiert werden.
KTA
Bergmann-Kramer, stellt fest, dass
die Verringerung des Fehlbetrages vom 1. Entwurf zur jetzt vorliegenden
Haushaltssatzung positiv sei. Die Kommunen könnten in einem Nachtrag bedacht
werden. Die umgesetzte Anpassung der Betriebskostenförderung sei ein großer
Schritt.
LR
Kohlmeier erläutert, dass durch die
Tarifänderung der Erzieher:innen Anpassungsbedarfe in der Vereinbarung
erforderlich werden könnten.
KTA
Schnitzler sieht eine Steigerung der
Kreisumlage um 3%-Punkte als kritisch.
KTA
Hille stellt fest, dass die
Verschuldung auch deshalb hätte zurückgeführt werden können, da viele Projekte noch
nicht durchgeführt worden wären.
KTA
Bergmann-Kramer erwidert, dass sich
die Pro-Kopf-Verschuldung in den nächsten Jahren auf über 1.000 Euro erhöhe.
LR
Kohlmeier fasst zusammen, dass das
Ergebnis 2023 voraussichtlich anders aussehen werde. Es sei unbekannt, in
welcher Höhe sich die Erträge oder Aufwendungen verändern würden. Dem Ergebnis
2020 in Höhe von 10 Mio. Euro stünde ein Volumen von fast
300 Mio. Euro gegenüber. Die prozentuale Abweichung sei geringer als
bei vielen Kommunen. In einem Nachtrag könne die Kreisumlage auch nach dem 31.
Mai gesenkt werden. Eine Erhöhung sei dann jedoch nicht mehr möglich.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit zwei Enthaltungen