Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KVR Dachs teilt mit, dass voraussichtlich am 16. Dezember beschlossen würde, dass die Übergangsfrist zur Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts um weitere zwei Jahre verlängert werden würde (bis zum 31.12.2024). Die Verwaltung würde hiervon Gebrauch machen, da durch die Umsatzsteuerpflicht weitere Kosten auf den Landkreis zukommen würden.