Sitzung: 06.12.2022 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KVR
Dachs teilt mit, dass voraussichtlich
am 16. Dezember beschlossen würde, dass die Übergangsfrist zur Anwendung des
alten Umsatzsteuerrechts um weitere zwei Jahre verlängert werden würde (bis zum
31.12.2024). Die Verwaltung würde hiervon Gebrauch machen, da durch die
Umsatzsteuerpflicht weitere Kosten auf den Landkreis zukommen würden.