Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

KTA Kruse fragt, inwieweit Kontrollen zur Einhaltung der Genehmigungen zur Beregnung sowie zum Beregnungsverbot im Sommer durch die Allgemeinverfügung durchgeführt wurden.

 

Baudirektor Wehr weist darauf hin, dass 2021 noch keine Kontrollen erfolgt sind, aber 2022 hiermit nunmehr begonnen wurde.

 

Bauamtsrat Zechlin führt weiter aus, dass bei den durchgeführten Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Allgemeinverfügung in 2022 rd. 10 bis 20 Verstöße auf landwirtschaftlichen Flächen festgestellt bzw. geahndet wurden. Ein erheblicher Fall ergab sich zudem im Zuge einer unerlaubten Feldberegnung.

In Bezug auf Verstöße auf privaten Grünflächen ergaben sich keine Rückmeldungen.

 

Auf den Einwand von KTA Schnitzler in stärkerem Maße Kontrollen durchführen zu wollen, entgegnet Bauamtsrat Zechlin, dass hierzu zunächst personelle Verstärkung erforderlich ist. Im Rahmen der Möglichkeiten soll der Bereich der Grundwasserentnahmen nun personell verstärkt werden.

 

Zur Schonung des Dargebots ist für 2023, vorbehaltlich der Entwicklung der Grundwasserstände und der Wetterlage, wieder eine Allgemeinverfügung zum eingeschränkten Beregnen vorgesehen, welche verstärkt kontrolliert werden soll. In den Haushaltsansätzen für 2023 ist dies berücksichtigt.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.