Sitzung: 30.11.2022 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KTA
Kruse fragt, inwieweit Kontrollen zur
Einhaltung der Genehmigungen zur Beregnung sowie zum Beregnungsverbot im Sommer
durch die Allgemeinverfügung durchgeführt wurden.
Baudirektor
Wehr weist darauf hin, dass 2021 noch
keine Kontrollen erfolgt sind, aber 2022 hiermit nunmehr begonnen wurde.
Bauamtsrat
Zechlin führt weiter aus, dass bei
den durchgeführten Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der
Allgemeinverfügung in 2022 rd. 10 bis 20 Verstöße auf landwirtschaftlichen
Flächen festgestellt bzw. geahndet wurden. Ein erheblicher Fall ergab sich
zudem im Zuge einer unerlaubten Feldberegnung.
In
Bezug auf Verstöße auf privaten Grünflächen ergaben sich keine Rückmeldungen.
Auf
den Einwand von KTA Schnitzler in stärkerem Maße Kontrollen durchführen
zu wollen, entgegnet Bauamtsrat Zechlin, dass hierzu zunächst personelle
Verstärkung erforderlich ist. Im Rahmen der Möglichkeiten soll der Bereich der
Grundwasserentnahmen nun personell verstärkt werden.
Zur
Schonung des Dargebots ist für 2023, vorbehaltlich der Entwicklung der Grundwasserstände
und der Wetterlage, wieder eine Allgemeinverfügung zum eingeschränkten Beregnen
vorgesehen, welche verstärkt kontrolliert werden soll. In den Haushaltsansätzen
für 2023 ist dies berücksichtigt.
Beratungsergebnis:
Ohne.