Sitzung: 16.03.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/025
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Zwischenbericht des
Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“
für die aktuell laufende Projektlaufzeit zur Kenntnis.
Der
Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum
2024 - 2027 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:
Projektaufwand
von 16.000 €/a auf dem Konto 55411.429101;
zusätzlicher
Gebührenertrag von 8.000 €/a auf dem Konto 55411.331100.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen berichtet über das Vorhaben
zur Fortsetzung des Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von
Kompensationsmaßnahmen“ nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch für die Jahre
2024-2027.
Das
2012 begonnene Projekt wurde jeweils mit einer 4-Jahres-Turnuslaufzeit, zuletzt
bis in das Jahr 2023, beschlossen (Drucksache 2019/193).
In
der aktuellen Projektlaufzeit ab 2020 konnten insgesamt bisher 834 im Kompensationsflächenkataster
erfasste Kompensationsmaßnahmen kontrolliert werden. Die Maßnahmen mussten, bis
eine (zufriedenstellende) Umsetzung festgestellt werden konnte, zum Teil zwei-
bis mehrfach kontrolliert werden, so dass insgesamt eine Anzahl von 956
dokumentierten Kontrollen zu Buche schlägt. 518 waren Vor-Ort-Kontrollen, der
Rest ist überwiegend durch Luftbildauswertung kontrolliert worden.
Die
Zielvorgabe von 175 Kontrollen pro Jahr wurde damit auch im Bezug auf ausschließliche
Ortskontrollen im Durchschnitt der Jahre nahezu erreicht.
Von
den in 2022 kontrollierten Kompensationsmaßnahmen (181) wurden 106 (58%)
umgesetzt, 32 (18%) teilweise umgesetzt, 38 (21%) gar nicht umgesetzt und 5
(3%) abgeändert umgesetzt.
Der Zustand der im Jahr
2022 umgesetzten (106) bzw. teilweise umgesetzten (32) Kompensationsmaßnahmen
(zusammen 138) wurde näher betrachtet. Bei 76 (55%) war der Zustand
zufriedenstellend, 29 (21%) hatten leichte Mängel, 22 (16%) hatten starke
Mängel und 11 (8%) wichen von den Zielen ab.
D.h.
im Ergebnis auch, dass insgesamt lediglich rd. 42% der Kontrollen in 2022 (76
zufriedenstellende von insgesamt 181) keinen Bedarf zur Nachbesserung ergaben.
Kontrollen
sind die einzige Möglichkeit, den Anteil mangelhaft oder gar nicht ausgeführter
Kompensationsmaßnahmen zu verringern. Die Sensibilisierung der Eingriffsverursacher
(insbesondere auch der Gemeinden) für die Verpflichtung zur fristgerechten
Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen ist weiterhin nötig.
Die
Weiterführung der Kontrollen ist daher dringend erforderlich, um den Druck auf
die Eingriffsverursacher (Kompensationspflichtigen) aufrecht zu halten. Der
festzustellende „Lerneffekt“ darf nicht verpuffen.
Die
Allgemeinheit hat zudem einen Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen.
Die Gleichbehandlung aller Bürger:innen, von Wirtschaft, Gemeinden und
sonstigen öffentlichen Trägern kann nur durch kontinuierliche Kontrollen
gewährleistet werden.
Die tatsächlichen Einnahmen von Verwaltungsgebühren durch
Kompensationskontrollen betrugen im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022
7.496,30 € pro Jahr. Der Zielwert (7.500 € pro Jahr) wurde somit fast genau
erreicht.
Leider
lässt die Gebührenordnung die Gemeinden unberücksichtigt, obwohl sie über die
Bebauungspläne i.d.R. für die großflächigsten Maßnahmen sorgen. Diesbezügliche
Kontrollen sind ebenso positiv, jedoch lassen sich hierfür keine Gebühreneinnahmen
generieren.
Im
Zuge der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist aber auch teilweise erkennbar,
dass personell langfristig in diese Richtung aufgerüstet wird.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen visualisiert anhand von
Bildaufnahmen exemplarisch die Erfolge der Kontrollmaßnahmen.
Eine
2018 überwiegend vertrocknete Heckenpflanzung hat sich z.B. nun in 2022 aufgrund
der eingeforderten Nachpflanzung gut entwickelt.
Ebenso
gut entwickelt haben sich im Jahr 2022 aufgenommene, dem Waldrand vorgelagerte
Hochstauden, die bereits im Jahr 2008 gepflanzt wurden.
Das
Projekt sollte insbesondere vor dem Hintergrund verstärkter Bemühungen um einen
Biotopverbund und mehr Biodiversität in der Landschaft auf alle Fälle fortgesetzt
werden. Dies ist auch als gesetzlicher Auftrag zu verstehen, denn jede umgesetzte
Maßnahme trägt letztlich zum Gelingen dieser Ziele bei.
Für
den Projektzeitraum 2024-2027 wird ein Aufwand von 16.000 €/a auf dem Konto
55411.429101 eingeplant. Dem steht ein geplanter Gebührenertrag von 8.000 €/a
auf dem Konto 55411.331100 gegenüber.
Es
handelt sich hier um den effizientesten Einsatz von Haushaltsgeldern zur Durchsetzung
von naturschutzrechtlichen Verpflichtungen.
KTA
Hille spricht sich für die
Fortsetzung der Kontrollen aus.
Insbesondere
die Gemeinden nimmt er in die Verantwortung. Mit den Bebauungsplänen nehmen sie
entscheidenden Einfluss auf die Kompensation von großräumigen Anlagen, z.B. zur
Windkraftenergie- und Photovoltaiknutzung. Ihre rechtliche Handhabe zum
Ausgleich sollten sie auch verantwortungsbewusst nutzen.
Den
Hinweis von Landschaftsarchitekt Gänsslen, z.B. mit
Sicherheitsleistungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zum Projekt arbeiten zu
können, schränkt KTA Höper ein.
Auch,
wenn der Ansatz gut ist, sollten Bauprojekte nicht durch ein „Vorab-Kassieren“
gefährdet werden.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Dallmeyer tritt der Sitzung um 16:30 Uhr
bei.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.