Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Zwischenbericht des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ für die aktuell laufende Projektlaufzeit zur Kenntnis. 

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2024 - 2027 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:

Projektaufwand von 16.000 €/a auf dem Konto 55411.429101;

zusätzlicher Gebührenertrag von 8.000 €/a auf dem Konto 55411.331100.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen berichtet über das Vorhaben zur Fortsetzung des Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch für die Jahre 2024-2027. 

 

Das 2012 begonnene Projekt wurde jeweils mit einer 4-Jahres-Turnuslaufzeit, zuletzt bis in das Jahr 2023, beschlossen (Drucksache 2019/193).

 

In der aktuellen Projektlaufzeit ab 2020 konnten insgesamt bisher 834 im Kompensationsflächenkataster erfasste Kompensationsmaßnahmen kontrolliert werden. Die Maßnahmen mussten, bis eine (zufriedenstellende) Umsetzung festgestellt werden konnte, zum Teil zwei- bis mehrfach kontrolliert werden, so dass insgesamt eine Anzahl von 956 dokumentierten Kontrollen zu Buche schlägt. 518 waren Vor-Ort-Kontrollen, der Rest ist überwiegend durch Luftbildauswertung kontrolliert worden.

 

Die Zielvorgabe von 175 Kontrollen pro Jahr wurde damit auch im Bezug auf ausschließliche Ortskontrollen im Durchschnitt der Jahre nahezu erreicht.

 

Von den in 2022 kontrollierten Kompensationsmaßnahmen (181) wurden 106 (58%) umgesetzt, 32 (18%) teilweise umgesetzt, 38 (21%) gar nicht umgesetzt und 5 (3%) abgeändert umgesetzt.

Der Zustand der im Jahr 2022 umgesetzten (106) bzw. teilweise umgesetzten (32) Kompensationsmaßnahmen (zusammen 138) wurde näher betrachtet. Bei 76 (55%) war der Zustand zufriedenstellend, 29 (21%) hatten leichte Mängel, 22 (16%) hatten starke Mängel und 11 (8%) wichen von den Zielen ab.

 

D.h. im Ergebnis auch, dass insgesamt lediglich rd. 42% der Kontrollen in 2022 (76 zufriedenstellende von insgesamt 181) keinen Bedarf zur Nachbesserung ergaben.

 

Kontrollen sind die einzige Möglichkeit, den Anteil mangelhaft oder gar nicht ausgeführter Kompensationsmaßnahmen zu verringern. Die Sensibilisierung der Eingriffsverursacher (insbesondere auch der Gemeinden) für die Verpflichtung zur fristgerechten Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen ist weiterhin nötig.

 

Die Weiterführung der Kontrollen ist daher dringend erforderlich, um den Druck auf die Eingriffsverursacher (Kompensationspflichtigen) aufrecht zu halten. Der festzustellende „Lerneffekt“ darf nicht verpuffen.

Die Allgemeinheit hat zudem einen Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. Die Gleichbehandlung aller Bürger:innen, von Wirtschaft, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Trägern kann nur durch kontinuierliche Kontrollen gewährleistet werden.

 

Die tatsächlichen Einnahmen von Verwaltungsgebühren durch Kompensationskontrollen betrugen im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 7.496,30 € pro Jahr. Der Zielwert (7.500 € pro Jahr) wurde somit fast genau erreicht.

 

Leider lässt die Gebührenordnung die Gemeinden unberücksichtigt, obwohl sie über die Bebauungspläne i.d.R. für die großflächigsten Maßnahmen sorgen. Diesbezügliche Kontrollen sind ebenso positiv, jedoch lassen sich hierfür keine Gebühreneinnahmen generieren.

Im Zuge der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist aber auch teilweise erkennbar, dass personell langfristig in diese Richtung aufgerüstet wird.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen visualisiert anhand von Bildaufnahmen exemplarisch die Erfolge der Kontrollmaßnahmen.

 

Eine 2018 überwiegend vertrocknete Heckenpflanzung hat sich z.B. nun in 2022 aufgrund der eingeforderten Nachpflanzung gut entwickelt.

Ebenso gut entwickelt haben sich im Jahr 2022 aufgenommene, dem Waldrand vorgelagerte Hochstauden, die bereits im Jahr 2008 gepflanzt wurden.     

 

Das Projekt sollte insbesondere vor dem Hintergrund verstärkter Bemühungen um einen Biotopverbund und mehr Biodiversität in der Landschaft auf alle Fälle fortgesetzt werden. Dies ist auch als gesetzlicher Auftrag zu verstehen, denn jede umgesetzte Maßnahme trägt letztlich zum Gelingen dieser Ziele bei.

 

Für den Projektzeitraum 2024-2027 wird ein Aufwand von 16.000 €/a auf dem Konto 55411.429101 eingeplant. Dem steht ein geplanter Gebührenertrag von 8.000 €/a auf dem Konto 55411.331100 gegenüber.

 

Es handelt sich hier um den effizientesten Einsatz von Haushaltsgeldern zur Durchsetzung von naturschutzrechtlichen Verpflichtungen.

 

KTA Hille spricht sich für die Fortsetzung der Kontrollen aus.

 

Insbesondere die Gemeinden nimmt er in die Verantwortung. Mit den Bebauungsplänen nehmen sie entscheidenden Einfluss auf die Kompensation von großräumigen Anlagen, z.B. zur Windkraftenergie- und Photovoltaiknutzung. Ihre rechtliche Handhabe zum Ausgleich sollten sie auch verantwortungsbewusst nutzen.

 

Den Hinweis von Landschaftsarchitekt Gänsslen, z.B. mit Sicherheitsleistungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zum Projekt arbeiten zu können, schränkt KTA Höper ein.

Auch, wenn der Ansatz gut ist, sollten Bauprojekte nicht durch ein „Vorab-Kassieren“ gefährdet werden.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Dallmeyer tritt der Sitzung um 16:30 Uhr bei.

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.