Sitzung: 16.03.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Zuhörer
Frank Walter, wohnhaft in Stöckse
meldet sich zu Wort.
Er
beklagt erneut, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses vom 30.11.2022 dass
die offiziellen Karten des Landkreises zum Landschaftsrahmenplan (LRP) unzureichend
detailliert und lückenhaft seien. In der Vergangenheit habe diese „Unschärfe“
bereits in mehreren Fällen zu Problemen bei ihm geführt.
Er
fragt, ob zwischenzeitlich eine Überarbeitung der Karten stattgefunden hat.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen weist darauf hin, dass die
Karten, die dem Landkreis durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) zur Verfügung gestellt werden, hinsichtlich des LRPs den Stand von 2020
darstellen. Dieser Stand ist auch der derzeit gültige.
Der
Beginn einer Überarbeitung des LRP erfolgt voraussichtlich erst wieder um das
Jahr 2030.
Andere,
an anderen Maßstäben orientierte Karten des LBEG werden dagegen teilweise
fortlaufend aktualisiert.
Des
Weiteren bemängelt der Zuhörer Frank Walter, dass von ihm im
Verfahrenszuge vorgelegte hydrogeologische Gutachten nicht mehr auffindbar
seien.
Hierzu
verweist Landschaftsarchitekt Gänsslen auf das zuständige Sachgebiet
sowie das einschlägig anhängige Rechtsstreitverfahren.
Zuhörer
Frank Walter berichtet weiterhin
darüber, dass seine Eigentumsflächen in Stöckse der Internet-Seite des
Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) zufolge
innerhalb des Schutzgebietes für Tagfalter lägen.
Er
erinnert in diesem Zusammenhang an eine Aussage des Fachdienstes Naturschutz,
wonach einer Genehmigung zum Betrieb von z.B. Sandabbau-Unternehmungen in einem
bestätigten Schutzgebiet für Tagfalter naturschutz-, insbesondere
artenschutzrechtliche Aspekte entgegenstünden.
Er
stelle daher die rechtmäßige Erteilung der Genehmigung zum Sandabbau in der
Nähe seiner Stallungen in Stöckse in Frage.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erklärt, dass ihm die
Schutzgebietskategorie „Tagfalterschutzgebiet“ nicht bekannt ist. Im Nds.
Naturschutzgesetz findet sich diese Kategorie jedenfalls nicht und stellt damit
diese Begrifflichkeit auch in Frage.
Er
weist darauf hin, dass als Maßstab für die Genehmigungsprüfung der Zeitraum des
Antragsverfahrens zugrunde liegt.
Da
die Genehmigungserteilung zum angesprochenen Sandabbau bereits viele Jahre
zurück liegt, rechtfertigt dies, auch im Falle der Bestätigung einer Bedeutung
des Raumes für Tagfalter, keinen Entzug einer rechtsgültigen Genehmigung im Nachhinein.
Beratungsergebnis:
Ohne.