Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis. 

 


Beratungsgang:

 

Zuhörer Frank Walter, wohnhaft in Stöckse meldet sich zu Wort. 

 

Er beklagt erneut, wie bereits in der Sitzung des Ausschusses vom 30.11.2022 dass die offiziellen Karten des Landkreises zum Landschaftsrahmenplan (LRP) unzureichend detailliert und lückenhaft seien. In der Vergangenheit habe diese „Unschärfe“ bereits in mehreren Fällen zu Problemen bei ihm geführt.

 

Er fragt, ob zwischenzeitlich eine Überarbeitung der Karten stattgefunden hat.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen weist darauf hin, dass die Karten, die dem Landkreis durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zur Verfügung gestellt werden, hinsichtlich des LRPs den Stand von 2020 darstellen. Dieser Stand ist auch der derzeit gültige.

Der Beginn einer Überarbeitung des LRP erfolgt voraussichtlich erst wieder um das Jahr 2030.

 

Andere, an anderen Maßstäben orientierte Karten des LBEG werden dagegen teilweise fortlaufend aktualisiert.

 

Des Weiteren bemängelt der Zuhörer Frank Walter, dass von ihm im Verfahrenszuge vorgelegte hydrogeologische Gutachten nicht mehr auffindbar seien.

 

Hierzu verweist Landschaftsarchitekt Gänsslen auf das zuständige Sachgebiet sowie das einschlägig anhängige Rechtsstreitverfahren.

 

Zuhörer Frank Walter berichtet weiterhin darüber, dass seine Eigentumsflächen in Stöckse der Internet-Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) zufolge innerhalb des Schutzgebietes für Tagfalter lägen.

 

Er erinnert in diesem Zusammenhang an eine Aussage des Fachdienstes Naturschutz, wonach einer Genehmigung zum Betrieb von z.B. Sandabbau-Unternehmungen in einem bestätigten Schutzgebiet für Tagfalter naturschutz-, insbesondere artenschutzrechtliche Aspekte entgegenstünden.

 

Er stelle daher die rechtmäßige Erteilung der Genehmigung zum Sandabbau in der Nähe seiner Stallungen in Stöckse in Frage.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt, dass ihm die Schutzgebietskategorie „Tagfalterschutzgebiet“ nicht bekannt ist. Im Nds. Naturschutzgesetz findet sich diese Kategorie jedenfalls nicht und stellt damit diese Begrifflichkeit auch in Frage.

Er weist darauf hin, dass als Maßstab für die Genehmigungsprüfung der Zeitraum des Antragsverfahrens zugrunde liegt.

 

Da die Genehmigungserteilung zum angesprochenen Sandabbau bereits viele Jahre zurück liegt, rechtfertigt dies, auch im Falle der Bestätigung einer Bedeutung des Raumes für Tagfalter, keinen Entzug einer rechtsgültigen Genehmigung im Nachhinein.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.