Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Maßnahme 533: Für die Weiterführung der Fahrgastberatung und Fahrausweiskontrolle in den Jahren 2023 bis 2025 sollen weitere 12.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden, sodass der Kostenrahmen für das Projekt auf 37.000 € erhöht wird.   

 

Maßnahme 2301: Der Stadtbusgesellschaft Nienburg sollen für die Jahre 2023 bis 2025 für diverse Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV-Angebotes 60.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2302: Der Stadtbusgesellschaft Nienburg sollen für die Jahre 2023 bis 2025 für die Busschule und das Mobilitätstraining 22.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt gestellt werden.

 

Maßnahme 2303: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 8 Haltestellen durch die Samtgemeinde Mittelweser sollen  81.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2304: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Nendorf Schule“  durch die Samtgemeinde Mittelweser sollen  105.800,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2305: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Huddestorf Abzw. Jägerkrug durch die Samtgemeinde Uchte  sollen  42.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2306: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 3 Haltestellen durch die Samtgemeinde Flecken Steyerberg sollen  70.500,00  € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2307: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus von 4 Haltestellen durch die Samtgemeinde Heemsen sollen 142.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2308: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Rodewald Grundschule“  durch die Samtgemeinde Steimbke sollen  70.000,00  € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2309: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus von 4 Haltestellen in der Samtgemeinde Steimbke durch die Samtgemeinde  sollen  80.000,00  € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Rühe erläutert die Maßnahmen und teilt mit, dass es Änderungen bei den Maßnahmen 2308 und 2309 gibt. Für die Maßnahme 2308 werden 78.500,- € benötigt und bei Maßnahme 2309 sollen lediglich zwei Haltestellen barrierefrei umgebaut werden.

KTA Schiemann beantragt, die Maßnahme 2301 zurück zu stellen, da es seiner Ansicht nach besser ist, zunächst die Einführung des Deutschlandtickets abzuwarten.

EKR Hoffmann erwidert, dass die Finanzmittel für Werbemaßnahmen eingeplant sind und man die Wirkung des Deutschlandtickets frühestens nach sechs Monaten abschätzen kann.

KTA Schiemann verweist auf die angespannte Finanzlage der Kommunen und Landkreise.

KTA Hille fragt zu Maßnahme 2305 an, wann der betreffende Rollstuhlfahrer sich zum Ausbaubedarf der Haltestelle gemeldet hat.

Dipl. Geogr. Rühe teilt dazu mit, dass dieser sich vor einem Jahr gemeldet hat und die Haltestelle täglich nutzt.

Herr Schäfer teilt mit, dass es vom Antrag bis zum Ausbau ca. ein Jahr Zeit in Anspruch nimmt.

 

Amn.: Es erfolgt zunächst eine Abstimmung über alle in der Vorlage genannten Maßnahmen mit Ausnahme der Maßnahme 2301. Über diese wird gesondert abgestimmt.  

Die Ergebnisse sind jeweils einstimmig mit „Ja“.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig