Sitzung: 21.03.2023 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2023/030
Maßnahme 533: Für die
Weiterführung der Fahrgastberatung und Fahrausweiskontrolle in den Jahren 2023
bis 2025 sollen weitere 12.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden, sodass der Kostenrahmen für das Projekt auf 37.000 €
erhöht wird.
Maßnahme 2301: Der
Stadtbusgesellschaft Nienburg sollen für die Jahre 2023 bis 2025 für diverse
Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV-Angebotes 60.000 Euro
aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2302: Der Stadtbusgesellschaft
Nienburg sollen für die Jahre 2023 bis 2025 für die Busschule und das
Mobilitätstraining 22.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt gestellt werden.
Maßnahme 2303: Zur
Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 8 Haltestellen durch die
Samtgemeinde Mittelweser sollen
81.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2304: Zur
Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Nendorf Schule“ durch die Samtgemeinde Mittelweser sollen 105.800,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7
NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2305: Zur
Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Huddestorf Abzw.
Jägerkrug durch die Samtgemeinde Uchte
sollen 42.000,00 € aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2306: Zur
Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 3 Haltestellen durch die
Samtgemeinde Flecken Steyerberg sollen
70.500,00 € aus den Finanzmitteln
gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2307: Zur Finanzierung
des barrierefreien Umbaus von 4 Haltestellen durch die Samtgemeinde Heemsen
sollen 142.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2308: Zur
Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Rodewald Grundschule“ durch die Samtgemeinde Steimbke sollen 70.000,00
€ aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2309: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus von 4 Haltestellen in der Samtgemeinde Steimbke durch die Samtgemeinde sollen 80.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Rühe erläutert die Maßnahmen
und teilt mit, dass es Änderungen bei den Maßnahmen 2308 und 2309 gibt. Für die
Maßnahme 2308 werden 78.500,- € benötigt und bei Maßnahme 2309 sollen lediglich
zwei Haltestellen barrierefrei umgebaut werden.
KTA Schiemann beantragt, die Maßnahme
2301 zurück zu stellen, da es seiner Ansicht nach besser ist, zunächst die
Einführung des Deutschlandtickets abzuwarten.
EKR Hoffmann erwidert, dass die
Finanzmittel für Werbemaßnahmen eingeplant sind und man die Wirkung des
Deutschlandtickets frühestens nach sechs Monaten abschätzen kann.
KTA Schiemann verweist auf die
angespannte Finanzlage der Kommunen und Landkreise.
KTA Hille fragt zu Maßnahme 2305 an,
wann der betreffende Rollstuhlfahrer sich zum Ausbaubedarf der Haltestelle
gemeldet hat.
Dipl. Geogr. Rühe teilt dazu mit, dass
dieser sich vor einem Jahr gemeldet hat und die Haltestelle täglich nutzt.
Herr Schäfer teilt mit, dass es vom
Antrag bis zum Ausbau ca. ein Jahr Zeit in Anspruch nimmt.
Amn.: Es erfolgt zunächst eine Abstimmung über alle in der Vorlage
genannten Maßnahmen mit Ausnahme der Maßnahme 2301. Über diese wird gesondert
abgestimmt.
Die Ergebnisse sind jeweils einstimmig mit „Ja“.
Beratungsergebnis:
Einstimmig