Sitzung: 21.03.2023 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/031
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Rühe führt aus, dass das Deutschlandticket für
49,00 € im Monat zum 1. Mai 2023 eingeführt werden soll. Es berechtigt die
Fahrgäste zu beliebig vielen Fahrten mit Bus und Bahn im gesamten Nahverkehr in
Deutschland und damit auch für das VLN-Tarifgebiet.
Da es laut ursprünglichen Planungen des
Bundesverkehrsministeriums ausschließlich als digitales Abo ausgegeben werden
sollte, sahen die Pläne des VLN vor, als Vertriebskanal ganz auf die
VBN-FahrplanerApp zu setzen.
Nach neuesten Informationen der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen muss allen Fahrgästen jedoch auch
eine analoge und regional erhältliche Ticketvariante des Deutschlandtickets
angeboten werden. Nur damit kann allen Kunden der uneingeschränkte Zugang gemäß
PBefG zu diesem neuen Angebot gewährleistet werden.
Dies stellt den VLN, aber auch die gesamte
ÖPNV-Branche in Niedersachsen, vor eine große Herausforderung. Denn das analoge
Ticket darf ebenfalls ausschließlich als Abonnement angeboten werden. Zudem muss
das Ticket fälschungssicher sein und von allen Verkehrsunternehmen in ganz
Deutschland geprüft werden können. Dafür bietet sich u.a. eine Chipkartenlösung
an.
Nach aktuellem Stand wird der VLN keine eigene
analoge Lösung zum 01. Mai anbieten können. Vielmehr wird auch im
Chipkartenbereich auf die Beteiligung an einer niedersachsenweiten Lösung
gesetzt. Dazu steht der Landkreis im Austausch mit den anderen Aufgabenträgern
in Niedersachsen.
Zudem müssten alle Fahrscheindrucker in den Bussen
für eine automatisierte Prüfung von Deutschlandtickets über den QR-Code-Leser
bzw. den Chipkarten-Leser nachgerüstet werden. Denn die Auslesefunktion für das
Deutschlandticket ist eine neue Anforderung an die Druckertechnik. Diese ist
auch in den Neubeschaffungen der VGH aus dem Jahr 2022 noch nicht integriert.
Dafür sind zusätzliche Finanzmittel erforderlich, deren Höhe aktuell noch nicht
benannt werden kann. Auch die Förderbeträge durch Bund und Länder für die
Einführung des Deutschlandtickets in den Verkehrsgemeinschaften sind noch
offen.
Festgelegt ist dagegen ein Schadensausgleich für
die kommenden Jahre, welche die Mindereinnahmen der einzelnen
Verkehrsgemeinschaften ab Mai 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des
Jahres 2019 ausgleichen wird. Konkret bedeutet dies, dass der Landkreis auch
nach Einführung des Deutschlandtickets zumindest die Einnahmen des Jahres 2019
erhalten wird.
Abschließend betont Dipl. Geogr. Rühe, dass
die Einführung des Deutschlandtickets ein großer Gewinn für alle Fahrgäste im
Nahverkehr ist. Damit werden heutige Tarifgrenzen überwunden und die Fahrpreise
für Pendler deutlich abgesenkt.
KTA Hille lobt ausdrücklich die Einführung der
Deutschlandkarte. Dieses bedeutet seiner Ansicht nach einen Standortvorteil für
den Landkreis Nienburg.
LR Kohlmeier kann die allseits geäußerte Euphorie nicht ganz
teilen, zumal bisher nicht abschließend geklärt ist, wer die Kosten trägt und
wie die Logistik dazu funktionieren soll. Seiner Meinung nach wurde die
Einführung zu überstürzt vorgenommen.
EKR
Hoffmann
bekräftigt, dass Umfragen zufolge mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen ist.
Anm. der Verwaltung: Dem Protokoll liegen drei Diagramme zu den Auswirkungen des
9-Euro-Tickets bei. Daraus wird ersichtlich, dass das 9-Euro-Ticket das dominierende
Ticketangebot im Aktionszeitraum war (Diagramm ‚Verkaufszahlen 2022). Als Folge
des geringen Preises verringerten sich die Fahrgeldeinnahmen während des Aktionszeitraumes
jedoch auf rd. 1/3 des sonstigen Jahresdurchschnitts (Diagramm ‚Ticketerlöse
2022‘; auch hier erhielt der Landkreis einen Schadensausgleich über des Land
Niedersachsen auf Basis der Einnahmen des Jahres 2019). Zur Einordnung der Verkaufszahlen
des Jahres 2022 (mit dem 9-Euro-Ticket-Aktionszeitraum) zu den Vorjahren, wird
diese Entwicklung im Diagramm ‚Fahrgastentwicklung‘ dargestellt. In dieser
Darstellung wird sichtbar, dass das 9-Euro-Ticket zu einem deutlichen Anstieg
der Anzahl von beförderten Personen im Vergleich zu den vorangegangenen 7 Jahren
geführt hat. Diese Darstellung beginnt im 2016, da dies das letzte Jahr vor dem
bestehenden Verkehrsvertrag im Linienbündel 2 war. Die Linienbündel 1 und 3 wurde
zum 01.08.2019 neu vergeben.