Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Rühe führt aus, dass das Deutschlandticket für 49,00 € im Monat zum 1. Mai 2023 eingeführt werden soll. Es berechtigt die Fahrgäste zu beliebig vielen Fahrten mit Bus und Bahn im gesamten Nahverkehr in Deutschland und damit auch für das VLN-Tarifgebiet.

Da es laut ursprünglichen Planungen des Bundesverkehrsministeriums ausschließlich als digitales Abo ausgegeben werden sollte, sahen die Pläne des VLN vor, als Vertriebskanal ganz auf die VBN-FahrplanerApp zu setzen.

Nach neuesten Informationen der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen muss allen Fahrgästen jedoch auch eine analoge und regional erhältliche Ticketvariante des Deutschlandtickets angeboten werden. Nur damit kann allen Kunden der uneingeschränkte Zugang gemäß PBefG zu diesem neuen Angebot gewährleistet werden.

Dies stellt den VLN, aber auch die gesamte ÖPNV-Branche in Niedersachsen, vor eine große Herausforderung. Denn das analoge Ticket darf ebenfalls ausschließlich als Abonnement angeboten werden. Zudem muss das Ticket fälschungssicher sein und von allen Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland geprüft werden können. Dafür bietet sich u.a. eine Chipkartenlösung an.

Nach aktuellem Stand wird der VLN keine eigene analoge Lösung zum 01. Mai anbieten können. Vielmehr wird auch im Chipkartenbereich auf die Beteiligung an einer niedersachsenweiten Lösung gesetzt. Dazu steht der Landkreis im Austausch mit den anderen Aufgabenträgern in Niedersachsen.

Zudem müssten alle Fahrscheindrucker in den Bussen für eine automatisierte Prüfung von Deutschlandtickets über den QR-Code-Leser bzw. den Chipkarten-Leser nachgerüstet werden. Denn die Auslesefunktion für das Deutschlandticket ist eine neue Anforderung an die Druckertechnik. Diese ist auch in den Neubeschaffungen der VGH aus dem Jahr 2022 noch nicht integriert. Dafür sind zusätzliche Finanzmittel erforderlich, deren Höhe aktuell noch nicht benannt werden kann. Auch die Förderbeträge durch Bund und Länder für die Einführung des Deutschlandtickets in den Verkehrsgemeinschaften sind noch offen.

Festgelegt ist dagegen ein Schadensausgleich für die kommenden Jahre, welche die Mindereinnahmen der einzelnen Verkehrsgemeinschaften ab Mai 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2019 ausgleichen wird. Konkret bedeutet dies, dass der Landkreis auch nach Einführung des Deutschlandtickets zumindest die Einnahmen des Jahres 2019 erhalten wird.

Abschließend betont Dipl. Geogr. Rühe, dass die Einführung des Deutschlandtickets ein großer Gewinn für alle Fahrgäste im Nahverkehr ist. Damit werden heutige Tarifgrenzen überwunden und die Fahrpreise für Pendler deutlich abgesenkt.

 

KTA Hille lobt ausdrücklich die Einführung der Deutschlandkarte. Dieses bedeutet seiner Ansicht nach einen Standortvorteil für den Landkreis Nienburg.

LR Kohlmeier kann die allseits geäußerte Euphorie nicht ganz teilen, zumal bisher nicht abschließend geklärt ist, wer die Kosten trägt und wie die Logistik dazu funktionieren soll. Seiner Meinung nach wurde die Einführung zu überstürzt vorgenommen.

EKR Hoffmann bekräftigt, dass Umfragen zufolge mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen ist.

 

Anm. der Verwaltung: Dem Protokoll liegen drei Diagramme zu den Auswirkungen des 9-Euro-Tickets bei. Daraus wird ersichtlich, dass das 9-Euro-Ticket das dominierende Ticketangebot im Aktionszeitraum war (Diagramm ‚Verkaufszahlen 2022). Als Folge des geringen Preises verringerten sich die Fahrgeldeinnahmen während des Aktionszeitraumes jedoch auf rd. 1/3 des sonstigen Jahresdurchschnitts (Diagramm ‚Ticketerlöse 2022‘; auch hier erhielt der Landkreis einen Schadensausgleich über des Land Niedersachsen auf Basis der Einnahmen des Jahres 2019). Zur Einordnung der Verkaufszahlen des Jahres 2022 (mit dem 9-Euro-Ticket-Aktionszeitraum) zu den Vorjahren, wird diese Entwicklung im Diagramm ‚Fahrgastentwicklung‘ dargestellt. In dieser Darstellung wird sichtbar, dass das 9-Euro-Ticket zu einem deutlichen Anstieg der Anzahl von beförderten Personen im Vergleich zu den vorangegangenen 7 Jahren geführt hat. Diese Darstellung beginnt im 2016, da dies das letzte Jahr vor dem bestehenden Verkehrsvertrag im Linienbündel 2 war. Die Linienbündel 1 und 3 wurde zum 01.08.2019 neu vergeben.