Sitzung: 14.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senior:innen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/034
Beratungsgang:
Herr Buchholz berichtet, dass
die Anzahl der Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, mit gut
800 Menschen seit Jahren konstant sei.
Daneben
seien im Landkreis 1.250 Menschen aus der Ukraine leistungsberechtigt nach SGB
II (Bürgergeld) und weitere 145 leistungsberechtigt nach SGB XII (Grundsicherung
und Hilfe zum Lebensunterhalt).
Anerkannte
Asylbewerber:innen seien in den Zahlen nicht enthalten.
Das Land verteile seit Anfang
des Jahres keine Ukrainer:innen mehr, da Niedersachsen im bundesweiten
Vergleich eine erhebliche „Überquote“ aufweise. Dies könne sich zwar jederzeit
ändern, derzeit ginge der Landkreis aber davon aus, dass dieses Moratorium noch
über Wochen andauern werde.
Vor diesem Hintergrund werde
nicht erwogen, den Betrieb der „Halle für Alle“, die leer stehe, über den
aktuellen Vertragszeitraum (31.03.2023) hinaus fortzusetzen.
Unter den Anwesenden entsteht
eine Diskussion zum Thema, insbesondere wird der Aspekt der Integration in den
Arbeitsmarkt in den Fokus genommen. In diesem Zusammenhang verweist Herr
Buchholz auf das neue Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts.