Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

    


Beratungsgang:

  

Herr Buchholz berichtet, dass die Anzahl der Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, mit gut 800 Menschen seit Jahren konstant sei.

 

Daneben seien im Landkreis 1.250 Menschen aus der Ukraine leistungsberechtigt nach SGB II (Bürgergeld) und weitere 145 leistungsberechtigt nach SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt).

 

Anerkannte Asylbewerber:innen seien in den Zahlen nicht enthalten.

 

Das Land verteile seit Anfang des Jahres keine Ukrainer:innen mehr, da Niedersachsen im bundesweiten Vergleich eine erhebliche „Überquote“ aufweise. Dies könne sich zwar jederzeit ändern, derzeit ginge der Landkreis aber davon aus, dass dieses Moratorium noch über Wochen andauern werde.

 

Vor diesem Hintergrund werde nicht erwogen, den Betrieb der „Halle für Alle“, die leer stehe, über den aktuellen Vertragszeitraum (31.03.2023) hinaus fortzusetzen.

 

Unter den Anwesenden entsteht eine Diskussion zum Thema, insbesondere wird der Aspekt der Integration in den Arbeitsmarkt in den Fokus genommen. In diesem Zusammenhang verweist Herr Buchholz auf das neue Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts.