Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

    


Beratungsgang:

 

Herr Buchholz erläutert die Sitzungsvorlage. Der Kreishaushalt 2023 weise in der Planung einen erheblichen Fehlbetrag aus. Hieran hätten die wesentlichen Produkte des FB 31 einen entsprechenden Anteil. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklungen seit der Aufstellung des Haushalts beobachteten die Produktverantwortlichen kontinuierlich die Auswirkungen auf den Haushalt.

 

Derzeit zeichne sich ab, dass die Erwartungen für die Produkte 311 und 313 weitgehend zutreffend waren, der Stamm der Leistungsbezieher sei relativ konstant und die Erhöhung von Heimkosten und Pflegesätzen seinen bekannt oder zu erwarten gewesen.

 

Bei den Produkten 310 (Jobcenter) und 312 (hier: Asyl) deute der derzeitige Verlauf darauf hin, dass die Aufwendungen hier jeweils um eine knappe Millionen Euro niedriger ausfallen werden.

 

Im Produkt 310 wirke sich auch die deutliche Erhöhung des Bürgergelds aus. Die dadurch verursachte Erhöhung des gesamten Leistungsanspruchs habe auch erhebliche Folgen für die vom Landkreis zu tragenden Unterkunfts- und Heizkosten.

 

Das anzurechnende Einkommen der Leistungsbezieher:innen werde immer zuerst auf die Bundesleistungen angerechnet. Daher wirkten sich viele Integrationserfolge des Jobcenters nicht oder nur marginal auf die Leistungen des Landkreises aus.

 

Herr Buchholz weist darauf hin, dass Erhöhungen von Abschlagszahlungen für Heizkosten auch den Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften erhöhen würden. Bedarfsgemeinschaften mit einem gerade den Bedarf deckenden Einkommen hätten ggf. Anspruch auf Unterstützung bei einmaligen Bedarfen aufgrund von Verbrauchsabrechnungen. Nach derzeitigen Beobachtungen wiesen die bisher abgerechneten Verbrauchszeiträume aus dem Jahr 2022 aber keine signifikanten Nachzahlungen auf.

 

Höhere Abschlagzahlungen für Verbrauchsstrom seien dagegen laufend aus den Regelleistungen der Bedarfsgemeinschaft zu tragen.

 

Für einen Härtefallfonds sehe die Verwaltung jedoch zumindest in diesem Jahr keinen Bedarf, da im Einzelfall die Hilfe-Mechanismen der Leistungsgewährung in den verschiedenen Rechtskreisen zur Verfügung stünden.