Sitzung: 14.03.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senior:innen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/036
Beratungsgang:
Herr Buchholz erläutert die Sitzungsvorlage. Der
Kreishaushalt 2023 weise in der Planung einen erheblichen Fehlbetrag aus.
Hieran hätten die wesentlichen Produkte des FB 31 einen entsprechenden Anteil.
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklungen seit der Aufstellung des
Haushalts beobachteten die Produktverantwortlichen kontinuierlich die Auswirkungen
auf den Haushalt.
Derzeit zeichne sich ab, dass die Erwartungen für
die Produkte 311 und 313 weitgehend zutreffend waren, der Stamm der
Leistungsbezieher sei relativ konstant und die Erhöhung von Heimkosten und
Pflegesätzen seinen bekannt oder zu erwarten gewesen.
Bei den Produkten 310 (Jobcenter) und 312 (hier:
Asyl) deute der derzeitige Verlauf darauf hin, dass die Aufwendungen hier
jeweils um eine knappe Millionen Euro niedriger ausfallen werden.
Im Produkt 310 wirke sich auch die deutliche
Erhöhung des Bürgergelds aus. Die dadurch verursachte Erhöhung des
gesamten Leistungsanspruchs habe auch erhebliche Folgen für die vom Landkreis
zu tragenden Unterkunfts- und Heizkosten.
Das anzurechnende Einkommen der
Leistungsbezieher:innen werde immer zuerst auf die Bundesleistungen
angerechnet. Daher wirkten sich viele Integrationserfolge des Jobcenters nicht
oder nur marginal auf die Leistungen des Landkreises aus.
Herr Buchholz weist darauf hin, dass Erhöhungen von
Abschlagszahlungen für Heizkosten auch den Leistungsanspruch der
Bedarfsgemeinschaften erhöhen würden. Bedarfsgemeinschaften mit einem gerade
den Bedarf deckenden Einkommen hätten ggf. Anspruch auf Unterstützung bei
einmaligen Bedarfen aufgrund von Verbrauchsabrechnungen. Nach derzeitigen
Beobachtungen wiesen die bisher abgerechneten Verbrauchszeiträume aus dem Jahr
2022 aber keine signifikanten Nachzahlungen auf.
Höhere Abschlagzahlungen für Verbrauchsstrom seien
dagegen laufend aus den Regelleistungen der Bedarfsgemeinschaft zu tragen.
Für einen Härtefallfonds sehe die Verwaltung jedoch
zumindest in diesem Jahr keinen Bedarf, da im Einzelfall die Hilfe-Mechanismen
der Leistungsgewährung in den verschiedenen Rechtskreisen zur Verfügung stünden.