Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KVOR Dehmel weist darauf hin, dass sich heute in der Sitzung der Stab des Fachbereichs Jugend mit seinen einzelnen Aufgabenbereichen präsentiert.

 

Frau Gross (FD Jugendhilfeplanung und Controlling 360.1) stellt die Aufgaben des Fachcontrollings sowie die Entwicklung der Zahlen der Schulbegleitung an einem Beispiel vor. Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

 

Im Anschluss erfragt Frau Arndt an welcher Stelle im Landkreis Anträge auf Schulbegleitung gestellt werden können.

 

Herr Pulte erläutert, dass diese im ASD bereits mündlich gestellt werden können. Der interne Ablauf sieht vor, dass die Antragssteller zunächst in der Beratungsstelle über weitere Hilfsmöglichkeiten beraten werden. Die gesamten Unterlagen werden den Eltern in der Regel nach der Beratung in der Beratungsstelle zugestellt.

 

Frau Imgarten erfragt aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in einer integrativen Kita, ob die Berichte ausreichend seien, für eine eventuelle Antragsstellung.

 

Herr Pulte teilt mit, dass die Berichte der Kindertageseinrichtungen ein Teil der Antragsunterlagen sind. Diese und eine aussagekräftige Stellungahme einer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapiepraxis sind Grundlage für die Bewertung entsprechend §35a SGB VIII.

Frau Arndt erkundigt sich, wie es sei, wenn es sich nicht um § 35a handele.

 

Herr Pulte erläutert, dass innerhalb der Antragsstellung der Hilfebedarf der Familie in Gänze betrachtet und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen werden.

 

Kreisrätin Woltert weist auf den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst hin, der im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB IX  (Eingliederungshilfe bei geistiger und körperlicher Beeinträchtigung) involviert sei

 

KTA Iraki fasst zusammen, der Landkreis prüfe das Gutachten und entscheide dann im Einzelfall.

 

Herr Pulte ergänzt, im Zweifelsfall erfolge ein zweites Gutachten. Es sei wichtig, im Bereich der seelischen Beeinträchtigung sehr genau zu schauen. Wenn eine seelische Beeinträchtigung per Gutachten festgestellt wird, hat das betroffene Kind/ der betroffene Jugendliche die Beeinträchtigung ein Leben lang. Dies kann bedeuten, dass ein späterer Berufswunsch, z.B. bei der Polizei oder als Pilot, nicht erfolgen kann.

 

KTA Iraki erkundigt sich nach der Häufigkeit der Fälle mit einem weiteren Gutachten.

 

Herr Pulte führt aus, in Zahlen sei dies nicht beziffert, komme aber vor. Der Bericht müsse die Information, die für die Prüfung relevant sind, hergeben.

 

Vorsitzender Iraki fasst zusammen, in einigen Fällen komme durchaus ein weiteres Gutachten in Betracht. Fazit sei es, alle Kinder und Jugendlichen sollten die Hilfe erhalten, die sie für ihr weiteres Leben benötigen.

 

Zum Fallbeispiel von Frau Gross erfragt KTA Iraki, in welchem Rahmen, welche Hilfen stattfinden

 

Frau Gross erläutert, es werde passgenau geschaut, welche Hilfe für die Familien geeignet sei. Es werde individuell geschaut.

 

KTA Schiemann: erkundigt sich nach den 2,3 Mio. Euro, wie man diese eingespart habe.

 

Frau Gross teilt dazu mit, dass es eine fiktive Berechnung sei, da im Rahmen der Antragsbearbeitung geschaut werde, wie die Bedürfnisse des Kindes seien. Danach kann z.B. eine qualifizierte Schulbegleitung oder weitere Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Angebote seien schwierig fiktiv zu kalkulieren. Präventive ebenso wie nicht installierte Hilfen.

 

Die Berechnung von Frau Gross zeige die eigene Statistik des FB 36 mit entsprechender fiktiver Hochrechnung.

 

Ferner erfragt KTA Schiemann , ob ausschließlich pädagogische Kräfte für Schulbegleitung eingesetzt werden.

 

Frau Waering erläutert, es werden bedingt  pädagogische Fachkräfte eingesetzt, auch Quereinsteiger, die durch Fortbildungen an der VHS eine Qualifizierung erhalten haben, können adäquat für die Schulbegleitung eingesetzt werden.

 

Frau Kurowski erfragt bezugnehmend, ob Eltern mit den Kosten herangezogen werden können.

 

KVOR Dehmel teilt mit, im ambulanten Bereich können keine Kostenbeiträge herangezogen werden.

 

Frau Schäfer hat in einem konkreten Fall die Frage, wenn Eltern sich nicht auf Hilfe in Form von Schulbegleitung für das Kind einlassen, wie man damit umgehe.

 

Herr Alteruthemeyer verweist dazu auf den Kinderschutzordner, dort seien Abläufe beschrieben.