Beratungsgang:
KVOR
Dehmel
weist darauf hin, dass sich heute in der Sitzung der Stab des Fachbereichs
Jugend mit seinen einzelnen Aufgabenbereichen präsentiert.
Frau Gross (FD Jugendhilfeplanung
und Controlling 360.1) stellt die Aufgaben des Fachcontrollings sowie die
Entwicklung der Zahlen der Schulbegleitung an einem Beispiel vor. Die
Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.
Im Anschluss erfragt Frau Arndt an welcher
Stelle im Landkreis Anträge auf Schulbegleitung gestellt werden können.
Herr Pulte erläutert, dass diese
im ASD bereits mündlich gestellt werden können. Der interne Ablauf sieht vor,
dass die Antragssteller zunächst in der Beratungsstelle über weitere
Hilfsmöglichkeiten beraten werden. Die gesamten Unterlagen werden den Eltern in
der Regel nach der Beratung in der Beratungsstelle zugestellt.
Frau Imgarten erfragt aufgrund
ihrer beruflichen Tätigkeit in einer integrativen Kita, ob die Berichte
ausreichend seien, für eine eventuelle Antragsstellung.
Herr Pulte teilt mit, dass die
Berichte der Kindertageseinrichtungen ein Teil der Antragsunterlagen sind.
Diese und eine aussagekräftige Stellungahme einer Kinder- und Jugendlichen
Psychotherapiepraxis sind Grundlage für die Bewertung entsprechend §35a SGB
VIII.
Frau Arndt erkundigt sich, wie es sei, wenn es sich nicht um § 35a handele.
Herr Pulte erläutert, dass
innerhalb der Antragsstellung der Hilfebedarf der Familie in Gänze betrachtet
und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen werden.
Kreisrätin Woltert
weist auf den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst hin, der
im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe bei geistiger und
körperlicher Beeinträchtigung) involviert sei
KTA Iraki fasst zusammen, der
Landkreis prüfe das Gutachten und entscheide dann im Einzelfall.
Herr Pulte ergänzt, im
Zweifelsfall erfolge ein zweites Gutachten. Es sei wichtig, im Bereich der
seelischen Beeinträchtigung sehr genau zu schauen. Wenn eine seelische
Beeinträchtigung per Gutachten festgestellt wird, hat das betroffene Kind/ der
betroffene Jugendliche die Beeinträchtigung ein Leben lang. Dies kann bedeuten,
dass ein späterer Berufswunsch, z.B. bei der Polizei oder als Pilot, nicht
erfolgen kann.
KTA Iraki erkundigt sich nach der
Häufigkeit der Fälle mit einem weiteren Gutachten.
Herr Pulte führt aus, in Zahlen
sei dies nicht beziffert, komme aber vor. Der Bericht müsse die Information,
die für die Prüfung relevant sind, hergeben.
Vorsitzender Iraki
fasst zusammen, in einigen Fällen komme durchaus ein weiteres Gutachten in
Betracht. Fazit sei es, alle Kinder und Jugendlichen sollten die Hilfe erhalten,
die sie für ihr weiteres Leben benötigen.
Zum Fallbeispiel von Frau Gross erfragt KTA
Iraki, in welchem Rahmen, welche Hilfen stattfinden
Frau Gross erläutert, es werde
passgenau geschaut, welche Hilfe für die Familien geeignet sei. Es werde
individuell geschaut.
KTA Schiemann: erkundigt sich
nach den 2,3 Mio. Euro, wie man diese eingespart habe.
Frau Gross teilt dazu mit, dass es
eine fiktive Berechnung sei, da im Rahmen der Antragsbearbeitung geschaut
werde, wie die Bedürfnisse des Kindes seien. Danach kann z.B. eine
qualifizierte Schulbegleitung oder weitere Unterstützungsangebote eingesetzt
werden. Angebote seien schwierig fiktiv zu kalkulieren. Präventive ebenso wie
nicht installierte Hilfen.
Die Berechnung von Frau Gross zeige die
eigene Statistik des FB 36 mit entsprechender fiktiver Hochrechnung.
Ferner erfragt KTA Schiemann , ob
ausschließlich pädagogische Kräfte für Schulbegleitung eingesetzt werden.
Frau Waering erläutert, es werden
bedingt pädagogische Fachkräfte
eingesetzt, auch Quereinsteiger, die durch Fortbildungen an der VHS eine
Qualifizierung erhalten haben, können adäquat für die Schulbegleitung
eingesetzt werden.
Frau Kurowski erfragt
bezugnehmend, ob Eltern mit den Kosten herangezogen werden können.
KVOR Dehmel teilt mit, im
ambulanten Bereich können keine Kostenbeiträge herangezogen werden.
Frau Schäfer hat in einem konkreten
Fall die Frage, wenn Eltern sich nicht auf Hilfe in Form von Schulbegleitung
für das Kind einlassen, wie man damit umgehe.
Herr Alteruthemeyer
verweist dazu auf den Kinderschutzordner, dort seien Abläufe beschrieben.