Sitzung: 19.04.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2023/041
Frau Waering (FB 36/Team 360.1)
stellt ihren Aufgabenbereich vor und erläutert die Vorlage.
Der Aufgabenbereich beinhaltet sämtliche Trägerangelegenheiten, wie
Betreuung der privaten Jugendhilfeträger in allen Angelegenheiten (z.B.
Beschwerden, Klärung allgemeiner nicht fallbezogener Fragen, Betreuung der AGs,
Pilotprojekt).
Es gibt 40 Jugendhilfeträger (32 im LK Nienburg, 8 angrenzend), davon 16
stationär
und 32 ambulant, zusätzlich für Lese-Rechtschreibschwäche (LSR) und
Dyskalkulie (DYS) 22 Anbieter. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verhandlung und
Vereinbarung der Leistungen sowie Entgelte für den stationären und ambulanten
Bereich.
Für
die Schulbegleitung stehen 14 Träger im Landkreis sowie 4 Träger angrenzend zur
Verfügung.
Bisher gab es keine festgeschriebenen Standards, so dass sich oft Fragen
und Unklarheiten bei der Abrechnung und auch bei den erforderlichen fachlichen
Qualifikationen ergaben. Insbesondere in Corona-Zeiten wurde festgestellt, dass
die vermehrten Ausfälle den Trägern erheblich zu schaffen machten.
Aufgrund des Fachkräftemangels wurde es immer schwerer, qualifiziertes
Personal für die Schulbegleitungen zu finden, Fallanfragen durch den ASD
konnten in Einzelfällen über einen längeren Zeitraum nicht bedient werden. Ein
Blick auf die Regelungen der umliegenden Behörden zeigte, dass die
Vereinbarungen und Abrechnungsmodalitäten von Landkreis zu Landkreis sehr
unterschiedlich sind. Zusammenfassend kann aber im Hinblick auf z.B. den
Ausgleich der Ausfallzeiten durch Krankheit des begleiteten Kindes gesagt
werden, dass die Regelungen der umliegenden Kommunen umfassender und
weitgehender waren, als der LK Nienburg sie bis jetzt hatte. Die Region
Hannover hatte erst kürzlich auch neue Vereinbarungen und veränderte Regelungen
hierzu eingeführt.
Im LK Nienburg wurde bisher mit
einzelnen Trägern (wenn sie explizit eine Ausfallregelung in der Verhandlung
gefordert haben) die Regelung getroffen,
je Krankheit bis zu 2 Tage mit 75 % des Entgeltes zu erstatten.
Frau Waering führt weiter aus, grundsätzlich handhaben es die Träger im ambulanten
Bereich so, dass bei Ausfällen durch die Fachkräfte z.B. administrative
Aufgaben erledigt werden wie Dokumentation oder einen Einsatz in anderen Fällen
bzw. Terminverschiebungen vorgenommen werden, so dass der Ausfall kompensiert
werden kann – dies gerade bei der
Schulbegleitung aufgrund des zeitlich festgeschriebenen Rahmens durch den
Stundenplan kaum möglich sei.
Daher entstand bei einem der regelmäßigen Treffen der § 35a-Träger ein
Arbeitskreis, der sich mit der Anpassung der Vereinbarungen beschäftigt hat –
Mitglieder des Arbeitskreises sind mit Frau Waering, drei Vertreter der Träger,
die ASD-Leitung, in der Folgezeit auch der FD Eingliederungshilfe, da (einige
Träger in beiden Rechtsbereichen tätig seien, dies kann als 1. Schritt in der
Zusammenführung von EHG und JH gesehen werden.)
Zu den relevantesten Punkten, die erarbeitet wurden, gehören die
Festlegung der indirekten Zeiten (z.B. Vor- und Nacharbeiten, Dokumentation,
Austausch der Fachkraft mit Schule o. Eltern, Dienstbesprechungen).
Diese sind in das Entgelt eingerechnet und wurden bisher mit den Trägern
individuell verhandelt. Bei erhöhtem Bedarf z.B. bei Austausch mit der Schule
kam es hier in der Vergangenheit immer wieder zu Unklarheiten bei der
Abrechnung und der Bestimmung, inwieweit das Entgelt diesen Punkt in der
einzelnen Kalkulation überhaupt berücksichtigt hat.
Diesbezüglich wird sich im Hinblick auf die Entgelte kaum eine
Veränderung ergeben, da die nun festgeschriebenen Zeiten ungefähr dem
Durchschnitt entsprechen, der den derzeitigen Kalkulationen zugrunde liegt,
führt aber Gleichbehandlung der Träger.
In einem gewissen Rahmen ist das Entgelt trotzdem noch variabel,
abhängig von der Personalausstattung der Träger (Erzieher: innen/Pädagog:
innen, Sozialassistent: innen/ungelernte Kräfte, Erfahrungsstufen).
Für die Sachkosten wurde ein Rahmen festgelegt. Wenn Kosten des Trägers
hierüber hinausgehen sollten, kann eine Anerkennung nur erfolgen, wenn eine
plausible Begründung incl. entsprechender Nachweise vorgelegt wird.
Der Punkt, in dem der größte Klärungswunsch seitens der Träger lag, war
die Regelung von Ausfallzeiten, insbesondere bei Krankheit des Kindes.
Der Landkreis hat sich hier gemeinsam mit den Trägern an der Regelung in
der Tagespflege orientiert, resultierend 20 Tage pro Schuljahr
Die finanziellen Auswirkungen können nicht genau beziffert werden, da
bisher bei der Abrechnung die Krankheitstage nicht statistisch erfasst wurden
Wir reden hier nicht von einer Veränderung von 2 Tagen auf 20 Tage –
bisher galt die 2-Tage-Regelung bei jeder einzelnen Erkrankung, kam daher
durchaus mehrfach im Schuljahr vor. Die nun vereinbarten 20 Tage beziehen sich
auf die summierten Krankheitstage im ganzen Schuljahr.
Es ist jedoch von einer Erhöhung der Kosten auszugehen, da auch die
Personalkosten steigen.
Die mit den Trägern nun gemeinsam getroffene Regelung liegt noch unter
denen, die die umliegenden Kommunen abgeschlossen haben. Gerade in den
Corona-Zeiten gab es gravierende Fehltage, die in einigen Fällen vermutlich
über 20 Tage pro Schuljahr hinausgingen. Es werde aber davon ausgegangen, dass
sich dieses in den nächsten Monaten relativieren wird. Es ist daher geplant,
nach dem nächsten Schuljahr eine Evaluation durchzuführen, um sehen zu können,
ob die getroffenen Regelungen der Realität entsprechen und ob evtl. Anpassungen
vorgenommen werden müssen.
Weitaus größere Auswirkungen auf die Höhe der Entgelte hat definitiv die
Entwicklung der Personalkosten.
Derzeit zahlt der Landkreis pro Stunde (nur Verhandlungen seit 2020
berücksichtigt) im Schnitt: 33,65 € für kompensatorische Schulbegleitung und
43,49 € für qualifizierte Schulbegleitung.
Da aber einige Träger in den letzten Jahren keine neuen Entgelte
verhandelt haben, seien die letzten Erhöhungen im TVöD somit noch nicht
berücksichtigt. Besonders die letzte Erhöhung zum 01.07.22 war gravierend. Legt
man die aktuellen Tarife zugrunde geht die Entwicklung in Richtung 41,03 € für die kompensatorische
Schulbegleitung und 50,19 € für die qualifizierte Schulbegleitung.
Neue Tarifverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen und werden einen
nicht unerheblichen Anstieg der Entgelte
verursachen.
Auf diese Entwicklung kann kein Einfluss genommen werden und in Zeiten
des Fachkräftemangels kann es sich kein Träger leisten, die Fachkräfte unter
Tarif zu bezahlen.
Frau Arndt erkundigt sich, wo
Schulbegleitung anfange.
Herr Pulte führt aus, in der Regel
in der Schule. Nur sehr selten gäbe es eine Schulweg Begleitung.
KTA Kurowski stellt fest, dass man
anhand der Zahlen erkenne, dass eine Schulbegleitung mehr verdiene, wie eine
pädagogische Lehrkraft.
Dazu wirft Herr Alteruthemeyer ein, dass
diese Beträge nicht direkt an die Schulbegleitungen gehen, sondern an die Träger
und damit u.a. auch die Sachkosten gedeckt werden. Ferner sei dies die
Gesetzeslage und der Hilfebedarf sollte an erster Stelle stehen.
Kreisrätin Woltert
ergänzt, dass die Kosten nicht vorrangig zu betrachten seien, sondern die
Hilfestellungen.
Vorsitzender Iraki
erkundigt sich welche der Träger sich bei dem Arbeitskreis beteiligt haben.
Frau Waering gibt an, dass die
Träger „Lebenshilfe“; „JAZZ“ und „Pro
School“ dazu gehörten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig