Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 9

Frau Waering (FB 36/Team 360.1) stellt ihren Aufgabenbereich vor und erläutert die Vorlage.

 

Der Aufgabenbereich beinhaltet sämtliche Trägerangelegenheiten, wie Betreuung der privaten Jugendhilfeträger in allen Angelegenheiten (z.B. Beschwerden, Klärung allgemeiner nicht fallbezogener Fragen, Betreuung der AGs, Pilotprojekt).

Es gibt 40 Jugendhilfeträger (32 im LK Nienburg, 8 angrenzend), davon 16 stationär

und 32 ambulant, zusätzlich für Lese-Rechtschreibschwäche (LSR) und Dyskalkulie (DYS) 22 Anbieter. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verhandlung und Vereinbarung der Leistungen sowie Entgelte für den stationären und ambulanten Bereich.

 

Für die Schulbegleitung stehen 14 Träger im Landkreis sowie 4 Träger angrenzend zur Verfügung.

 

Bisher gab es keine festgeschriebenen Standards, so dass sich oft Fragen und Unklarheiten bei der Abrechnung und auch bei den erforderlichen fachlichen Qualifikationen ergaben. Insbesondere in Corona-Zeiten wurde festgestellt, dass die vermehrten Ausfälle den Trägern erheblich zu schaffen machten.

Aufgrund des Fachkräftemangels wurde es immer schwerer, qualifiziertes Personal für die Schulbegleitungen zu finden, Fallanfragen durch den ASD konnten in Einzelfällen über einen längeren Zeitraum nicht bedient werden. Ein

Blick auf die Regelungen der umliegenden Behörden zeigte, dass die Vereinbarungen und Abrechnungsmodalitäten von Landkreis zu Landkreis sehr unterschiedlich sind. Zusammenfassend kann aber im Hinblick auf z.B. den Ausgleich der Ausfallzeiten durch Krankheit des begleiteten Kindes gesagt werden, dass die Regelungen der umliegenden Kommunen umfassender und weitgehender waren, als der LK Nienburg sie bis jetzt hatte. Die Region Hannover hatte erst kürzlich auch neue Vereinbarungen und veränderte Regelungen hierzu eingeführt.

Im LK  Nienburg wurde bisher mit einzelnen Trägern (wenn sie explizit eine Ausfallregelung in der Verhandlung gefordert haben) die Regelung getroffen,  je Krankheit bis zu 2 Tage mit 75 % des Entgeltes zu erstatten.

 

Frau Waering führt weiter aus, grundsätzlich handhaben es die Träger im ambulanten Bereich so, dass bei Ausfällen durch die Fachkräfte z.B. administrative Aufgaben erledigt werden wie Dokumentation oder einen Einsatz in anderen Fällen bzw. Terminverschiebungen vorgenommen werden, so dass der Ausfall kompensiert werden kann – dies gerade bei der Schulbegleitung aufgrund des zeitlich festgeschriebenen Rahmens durch den Stundenplan kaum möglich sei.

Daher entstand bei einem der regelmäßigen Treffen der § 35a-Träger ein Arbeitskreis, der sich mit der Anpassung der Vereinbarungen beschäftigt hat – Mitglieder des Arbeitskreises sind mit Frau Waering, drei Vertreter der Träger, die ASD-Leitung, in der Folgezeit auch der FD Eingliederungshilfe, da (einige Träger in beiden Rechtsbereichen tätig seien, dies kann als 1. Schritt in der Zusammenführung von EHG und JH gesehen werden.)

Zu den relevantesten Punkten, die erarbeitet wurden, gehören die Festlegung der indirekten Zeiten (z.B. Vor- und Nacharbeiten, Dokumentation, Austausch der Fachkraft mit Schule o. Eltern, Dienstbesprechungen). Diese sind in das Entgelt eingerechnet und wurden bisher mit den Trägern individuell verhandelt. Bei erhöhtem Bedarf z.B. bei Austausch mit der Schule kam es hier in der Vergangenheit immer wieder zu Unklarheiten bei der Abrechnung und der Bestimmung, inwieweit das Entgelt diesen Punkt in der einzelnen Kalkulation überhaupt berücksichtigt hat.

Diesbezüglich wird sich im Hinblick auf die Entgelte kaum eine Veränderung ergeben, da die nun festgeschriebenen Zeiten ungefähr dem Durchschnitt entsprechen, der den derzeitigen Kalkulationen zugrunde liegt, führt aber Gleichbehandlung der Träger.

In einem gewissen Rahmen ist das Entgelt trotzdem noch variabel, abhängig von der Personalausstattung der Träger (Erzieher: innen/Pädagog: innen, Sozialassistent: innen/ungelernte Kräfte, Erfahrungsstufen).

Für die Sachkosten wurde ein Rahmen festgelegt. Wenn Kosten des Trägers hierüber hinausgehen sollten, kann eine Anerkennung nur erfolgen, wenn eine plausible Begründung incl. entsprechender Nachweise vorgelegt wird.

Der Punkt, in dem der größte Klärungswunsch seitens der Träger lag, war die Regelung von Ausfallzeiten, insbesondere bei Krankheit des Kindes.

Der Landkreis hat sich hier gemeinsam mit den Trägern an der Regelung in der Tagespflege orientiert, resultierend 20 Tage pro Schuljahr

Die finanziellen Auswirkungen können nicht genau beziffert werden, da bisher bei der Abrechnung die Krankheitstage nicht statistisch erfasst wurden

Wir reden hier nicht von einer Veränderung von 2 Tagen auf 20 Tage – bisher galt die 2-Tage-Regelung bei jeder einzelnen Erkrankung, kam daher durchaus mehrfach im Schuljahr vor. Die nun vereinbarten 20 Tage beziehen sich auf die summierten Krankheitstage im ganzen Schuljahr.

Es ist jedoch von einer Erhöhung der Kosten auszugehen, da auch die Personalkosten steigen.

Die mit den Trägern nun gemeinsam getroffene Regelung liegt noch unter denen, die die umliegenden Kommunen abgeschlossen haben. Gerade in den Corona-Zeiten gab es gravierende Fehltage, die in einigen Fällen vermutlich über 20 Tage pro Schuljahr hinausgingen. Es werde aber davon ausgegangen, dass sich dieses in den nächsten Monaten relativieren wird. Es ist daher geplant, nach dem nächsten Schuljahr eine Evaluation durchzuführen, um sehen zu können, ob die getroffenen Regelungen der Realität entsprechen und ob evtl. Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Weitaus größere Auswirkungen auf die Höhe der Entgelte hat definitiv die Entwicklung der Personalkosten.

Derzeit zahlt der Landkreis pro Stunde (nur Verhandlungen seit 2020 berücksichtigt) im Schnitt: 33,65 € für kompensatorische Schulbegleitung und 43,49 € für qualifizierte Schulbegleitung.

Da aber einige Träger in den letzten Jahren keine neuen Entgelte verhandelt haben, seien die letzten Erhöhungen im TVöD somit noch nicht berücksichtigt. Besonders die letzte Erhöhung zum 01.07.22 war gravierend. Legt man die aktuellen Tarife zugrunde geht die Entwicklung  in Richtung 41,03 € für die kompensatorische Schulbegleitung und 50,19 € für die qualifizierte Schulbegleitung.

Neue Tarifverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen und werden einen nicht unerheblichen  Anstieg der Entgelte verursachen.

Auf diese Entwicklung kann kein Einfluss genommen werden und in Zeiten des Fachkräftemangels kann es sich kein Träger leisten, die Fachkräfte unter Tarif zu bezahlen.

 

Frau Arndt erkundigt sich, wo Schulbegleitung anfange.

 

Herr Pulte führt aus, in der Regel in der Schule. Nur sehr selten gäbe es eine Schulweg Begleitung.

 

KTA Kurowski stellt fest, dass man anhand der Zahlen erkenne, dass eine Schulbegleitung mehr verdiene, wie eine pädagogische Lehrkraft.

 

Dazu wirft Herr Alteruthemeyer ein, dass diese Beträge nicht direkt an die Schulbegleitungen gehen, sondern an die Träger und damit u.a. auch die Sachkosten gedeckt werden. Ferner sei dies die Gesetzeslage und der Hilfebedarf sollte an erster Stelle stehen.

 

Kreisrätin Woltert ergänzt, dass die Kosten nicht vorrangig zu betrachten seien, sondern die Hilfestellungen.

 

Vorsitzender Iraki erkundigt sich welche der Träger sich bei dem Arbeitskreis beteiligt haben.

 

Frau Waering gibt an, dass die Träger „Lebenshilfe“;  „JAZZ“ und „Pro School“ dazu gehörten.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig