Beratungsgang:
Kreisrätin Woltert erläutert die Vorlage und gibt die Frage Nummer 9
an das Gremium weiter.
Herr Pulte, Fachdienstleitung des
Allgemeinen Sozialen Dienstes führt aus, dass die Stellungnahmen einen großen
Anteil einnehmen. Die Schulen generieren die Berichte, werden den
Beratungsstellen vorgelegt und dann könne erst im Anschluss eine eventuelle
Zugangsvoraussetzung erfolgen. Aus diesem Grunde seien die Anträge noch nicht
online eingestellt worden. Im Rahmen der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
würde die fehlende Diagnose der drohenden seelischen Behinderung dazu führen,
dass die Bildungseinrichtungen mit Berichterstattungen beschäftigt werden, ohne
dass diese weiter verwendet werden. Die Eltern hätten unter Umständen einen
Mehraufwand, obwohl im Vorlauf bereits klar wird, dass die Voraussetzungen
nicht erfüllt sind.
KTA Iraki wirft ein, wenn der
Gesetzgeber es vorsieht, sollte dies erfolgen.
KVOR Dehmel teilt mit, es werde
geplant den Kurzantrag online
einzustellen.
Vorsitzender Iraki
erteilt dem Gast, Frau Richarz, das Wort.
Frau Richarz berichtet, über die
Verfahren bei ihren Kindern und das gesetzlich vorgegebene Wunsch- und
Wahlrecht.
KTA Iraki wirft ein, Eltern haben
die Möglichkeit den Träger auszusuchen.
KVOR Dehmel ergänzt, wenn der
Träger keine entsprechende Fachkraft hat kann das Wunsch- und Wahlrecht nicht
berücksichtigt werden, da dann evtl. die Hilfe erst Monate später eingesetzt
werden kann. Je eher eine Hilfe eingesetzt wird, desto wirksamer ist sie. Oft
sind auch sofortige Hilfen notwendig. Bei fehlendem Personal bei dem
Wunschträger würde eine Hilfe nicht umgesetzt werden können.
KTA Iraki schlägt vor, wenn
Schulen Schulbegleiter: innen beschäftigt hätten, würde das schon sehr
hilfreich sein.
Frau Schäfer berichtet aus ihrem
beruflichen Umfeld, dass Schulsozialarbeit sehr gut unterstützend sei. Der
Grundschule wurde eine Schulsozialarbeiterin zugeordnet, es werde vieles aufgefangen am Umgang mit den
Kindern von dieser Stelle.
KTA Iraki weist auf eine
eventuelle Pool Lösung mit Schulbegleiter: innen hin, dieses werde in anderen
Regionen umgesetzt.
KVOR Dehmel sieht dieses als
schwierig umsetzbar, da die einzelnen Kinder gemäß SGB VIII einen
Einzelanspruch haben und Eltern dies auch beantragen.
Kreisrätin
Woltert teilt mit, dass es in Förderklassen durch
Schulbegleitung zu einer 1:1 Betreuung kommen würde. Eine Pool-Lösung komme nur
zum Tragen, wenn Eltern dem zustimmen.
Herr Alteruthemeyer
teilt mit, bei anderen Erziehungsmaßnahmen greift das Wunsch- und Wahlrecht.
Frau Richarz führt aus, aus ihrer
beruflichen Erfahrung als „Autismus
Beratung“, sei es die Hauptaufgabe, den Eltern bei Antragsstellung, zu helfen.
Heute seien Eltern mit hier in der Sitzung um dem Thema „Antragsverfahren zu Autismus“ für die Zukunft mehr Barrierefreiheit geben
zu können. Der Antrag dieser Eltern wurde
abgelehnt, dadurch sei eine schwierige Situation zuhause entstanden.
Ihrer Meinung nach wurden bei allen von ihr
betreuten 25 Fällen, in der Beratungsstelle des Landkreises das gewünschte
Wahl- und Wunschrecht nicht berücksichtigt. Da die Anträge ausschließlich über
die Beratungsstellen des LK gestellt werden können, sei hier gezielt die Frage,
warum der LK dieses allein über eine hausinterne Psychologin entscheiden lässt.
Frau Richarz weist den JHA ferner
darauf hin, dass durch Fehlentscheidungen oder Ablehnungen der Anträge, vieles
scheitere.
Vorsitzender Iraki
äußert abschließend, dass er auf die Fachlichkeit des FB Jugend vertraue. Beide
Seiten müssten gesehen werden.