Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Kreisrätin Woltert erläutert die Vorlage und gibt die Frage Nummer 9 an das Gremium weiter.

 

Herr Pulte, Fachdienstleitung des Allgemeinen Sozialen Dienstes führt aus, dass die Stellungnahmen einen großen Anteil einnehmen. Die Schulen generieren die Berichte, werden den Beratungsstellen vorgelegt und dann könne erst im Anschluss eine eventuelle Zugangsvoraussetzung erfolgen. Aus diesem Grunde seien die Anträge noch nicht online eingestellt worden. Im Rahmen der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen würde die fehlende Diagnose der drohenden seelischen Behinderung dazu führen, dass die Bildungseinrichtungen mit Berichterstattungen beschäftigt werden, ohne dass diese weiter verwendet werden. Die Eltern hätten unter Umständen einen Mehraufwand, obwohl im Vorlauf bereits klar wird, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

 

KTA Iraki wirft ein, wenn der Gesetzgeber es vorsieht, sollte dies erfolgen.

 

KVOR Dehmel teilt mit, es werde geplant den Kurzantrag  online einzustellen.

 

Vorsitzender Iraki erteilt dem Gast, Frau Richarz, das Wort.

 

Frau Richarz berichtet, über die Verfahren bei ihren Kindern und das gesetzlich vorgegebene Wunsch- und Wahlrecht.

 

KTA Iraki wirft ein, Eltern haben die Möglichkeit den Träger auszusuchen.

 

KVOR Dehmel ergänzt, wenn der Träger keine entsprechende Fachkraft hat kann das Wunsch- und Wahlrecht nicht berücksichtigt werden, da dann evtl. die Hilfe erst Monate später eingesetzt werden kann. Je eher eine Hilfe eingesetzt wird, desto wirksamer ist sie. Oft sind auch sofortige Hilfen notwendig. Bei fehlendem Personal bei dem Wunschträger würde eine Hilfe nicht umgesetzt werden können.

 

KTA Iraki schlägt vor, wenn Schulen Schulbegleiter: innen beschäftigt hätten, würde das schon sehr hilfreich sein.

 

Frau Schäfer berichtet aus ihrem beruflichen Umfeld, dass Schulsozialarbeit sehr gut unterstützend sei. Der Grundschule wurde eine Schulsozialarbeiterin zugeordnet,  es werde vieles aufgefangen am Umgang mit den Kindern von dieser Stelle.

 

KTA Iraki weist auf eine eventuelle Pool Lösung mit Schulbegleiter: innen hin, dieses werde in anderen Regionen umgesetzt.

 

KVOR Dehmel sieht dieses als schwierig umsetzbar, da die einzelnen Kinder gemäß SGB VIII einen Einzelanspruch haben und Eltern dies auch beantragen.

 

 Kreisrätin Woltert teilt mit, dass es in Förderklassen durch Schulbegleitung zu einer 1:1 Betreuung kommen würde. Eine Pool-Lösung komme nur zum Tragen, wenn Eltern dem zustimmen.

 

Herr Alteruthemeyer teilt mit, bei anderen Erziehungsmaßnahmen greift das Wunsch- und Wahlrecht.

 

Frau Richarz führt aus, aus ihrer beruflichen Erfahrung als  „Autismus Beratung“, sei es die Hauptaufgabe, den Eltern bei Antragsstellung, zu helfen. Heute seien Eltern mit hier in der Sitzung um dem Thema „Antragsverfahren zu Autismus“  für die Zukunft mehr Barrierefreiheit geben zu können. Der Antrag dieser Eltern wurde  abgelehnt, dadurch sei eine schwierige Situation zuhause entstanden.

Ihrer Meinung nach wurden bei allen von ihr betreuten 25 Fällen, in der Beratungsstelle des Landkreises das gewünschte Wahl- und Wunschrecht nicht berücksichtigt. Da die Anträge ausschließlich über die Beratungsstellen des LK gestellt werden können, sei hier gezielt die Frage, warum der LK dieses allein über eine hausinterne Psychologin entscheiden lässt.

 

Frau Richarz weist den JHA ferner darauf hin, dass durch Fehlentscheidungen oder Ablehnungen der Anträge, vieles scheitere.

 

Vorsitzender Iraki äußert abschließend, dass er auf die Fachlichkeit des FB Jugend vertraue. Beide Seiten müssten gesehen werden.