Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Frau Woltert bezieht sich auf das KJSG, wonach Leistungen für körperlich, geistig und seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche aus einer Hand gewährt werden sollen.

 

Um die körperlich und geistig beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen kümmerten sich zurzeit zwei Fachdienste. Der FD 311(Eingliederungshilfe) bearbeite die Anträge auf Eingliederungshilfe. Dazu müsse er die Entwicklungsberatung des FD 411 (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) involvieren, die die notwendigen Gutachten erstelle. Die beiden FD seien noch dazu in verschiedenen Häusern untergebracht, so dass ein kurzer Dienstweg nicht möglich sei.

 

In einem ersten Schritt solle nun die Entwicklungsberatung des FD 411 in den FD 311 überführt werden. Damit einher gehe, dass im FD 311 3 Teams gebildet würden.

 

In einem zweiten Schritt solle später eine Überführung in den FB Jugend stattfinden, der bereits jetzt für seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche zuständig sei.