Sitzung: 13.06.2023 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/090
Beratungsgang:
KVR
Dachs erläutert die Vorlage. Im
Ergebnishaushaltsplan sei mit einem Fehlbetrag in Höhe von
22,2 Mio. Euro gerechnet worden. Im April 2023 wurde in der 1. Prognose
ein Fehbetrag von 16,2 Mio. Euro errechnet. Als wesentliche Verbesserungen
haben sich unter anderem weitere Erträge im Finanzausgleich (4,8 Mio. Euro)
und in der Sozialhilfe (2,5 Mio. Euro) ergeben. Minderaufwendungen
ergäben sich im
Bereich Liegenschaften (2,7 Mio. Euro). Deutliche Verschlechterungen
seien im
Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst (7,0 Mio. Euro Kosten der
Einrichtungen) zu verzeichnen. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde entschieden,
noch keinen Nachtragshaushalt aufzustellen, da die außerplanmäßigen
Aufwendungen gedeckt
werden könnten. Die 2. Prognose sei im Juli für das 2. Quartal geplant.
Auf
die Frage von KTA Bergmann-Kramer, ob der Ansatz für den Betriebskostenzuschuss
Kindertagesstätten auskömmlich sei, antwortet KVR Dachs, dass ein
Mehrbedarf von ca. 500.000 Euro bestanden hätte, der in dem Deckungskreis
zur Verfügung stände.
KTA
Kuhlmann merkt an, dass die
Entscheidung, den Haushalt nicht erst in 2023 aufzustellen, richtig gewesen
sei, da noch kein Nachtrag erforderlich wäre.