Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KVR Dachs erläutert die Vorlage. Im Ergebnishaushaltsplan sei mit einem Fehlbetrag in Höhe von 22,2 Mio. Euro gerechnet worden. Im April 2023 wurde in der 1. Prognose ein Fehbetrag von 16,2 Mio. Euro errechnet. Als wesentliche Verbesserungen
haben sich unter anderem weitere Erträge im Finanzausgleich (4,8 Mio. Euro) und in der Sozialhilfe (2,5 Mio. Euro) ergeben. Minderaufwendungen ergäben sich im
Bereich Liegenschaften (2,7 Mio. Euro). Deutliche Verschlechterungen seien im
Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst (7,0 Mio. Euro Kosten der Einrichtungen) zu verzeichnen. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde entschieden, noch keinen Nachtragshaushalt aufzustellen, da die außerplanmäßigen Aufwendungen gedeckt
werden könnten. Die 2. Prognose sei im Juli für das 2. Quartal geplant.

Auf die Frage von KTA Bergmann-Kramer, ob der Ansatz für den Betriebskostenzuschuss Kindertagesstätten auskömmlich sei, antwortet KVR Dachs, dass ein
Mehrbedarf von ca. 500.000 Euro bestanden hätte, der in dem Deckungskreis zur Verfügung stände.

KTA Kuhlmann merkt an, dass die Entscheidung, den Haushalt nicht erst in 2023 aufzustellen, richtig gewesen sei, da noch kein Nachtrag erforderlich wäre.