Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Im Rahmen der Zukunftsregion Weserberglandplus beteiligt sich der Landkreis an der Kofinanzierung für das Leitprojekt Kollaborationszentrum „Ländliche Entwicklung und Landwirtschaft“ mit einem Beitrag in Höhe von 50 % am jeweiligen Kofinanzierungsbetrag in einem dreijährigen Förderzeitraum. Gleichzeitig darf die Gesamtzuwendung des Landkreises im Förderzeitraum maximal 180.000,- € betragen. Über eine Verlängerung der Unterstützung des Projektes in den Jahren 2027 und 2028 soll im Jahr 2026 entschieden werden.

 


Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Arndt erläutert die Beschlussvorlage anhand einer Präsentation. Nach einem zuvor geführten Gespräch mit dem Fördermittelgeber NBank empfiehlt er dem Gremium, den Beschluss wie folgt zu ändern:

 

„Im Rahmen der Zukunftsregion Weserberglandplus beteiligt sich der Landkreis an der Kofinanzierung für das Leitprojekt Kollaborationszentrum „Ländliche Entwicklung und Landwirtschaft“ mit einem Beitrag in Höhe von 50 % am jeweiligen Kofinanzierungsbetrag in einem dreijährigen Förderzeitraum. Gleichzeitig darf die Gesamtzuwendung des Landkreises im Förderzeitraum maximal 180.000,- € betragen. Über eine Verlängerung der Unterstützung des Projektes in den Jahren 2027 und 2028 soll im Jahr 2026 entschieden werden.

 

KTA Kruse fragt an, wie die Änderung im Haushalt dargestellt wird. Sollen 180.000,- eingestellt und übertragen werden?

 

Dipl. Geogr. Arndt erläutert, dass der Kreistag am 01.07.2022 beschlossen hat, Projekte in der Zukunftsregion WeserberglandPlus im Zeitraum 2023 bis 2028 mit jährlich 125.000,- € zu finanzieren. Die Kofinanzierung für das Ko-Zentrum kommt aus diesen Mitteln.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig