Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Arndt erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass das Datum  bei der Sachverhaltsschilderung in Satz 1 12.12.2022 lauten muss.

EKR Hoffmann ergänzt, dass kurzfristig ein Wunsch von Gemeinden an ihn herangetragen wurde, die Höchstsumme pro Projekt auf 10.000,- zu erhöhen. Es wird eine hausinterne Abstimmung zu dieser Thematik folgen, die dann dem Gremium vorgestellt wird.

KTA Hille fragt, ob die Projekte über private Personen laufen sollen, da die Kommunen keinen Antrag stellen können.

Dipl. Geogr. Arndt erläutert, dass es nur um den Teil der Kofinanzierung geht, die die Gemeinde selbst zahlen muss. Wenn bspw. ein Fußballplatz gebaut werden soll, wird dieses nicht gefördert, da es keine regionalübergreifende Bedeutung hat.

KTA Bergmann-Kramer merkt an, dass bei einer Förderhöhe von 10.000,- € nur zwei Projekte gefördert werden könnten. Seiner Ansicht nach sind die geplanten 5.000,- € ausreichend.

KTA Kurowski schlägt vor, in der Richtlinie einen Passus aufzunehmen, dass eine Erhöhung in begründeten Ausnahmefällen möglich sein soll.

EKR Hoffmann teilt mit, dass bisher nur wenige Anträge gestellt wurden.

KTA Schiemann fragt, ob es eine Übersicht gibt, wie viele Projekte bereits beantragt wurden?

Dipl. Geogr. Arndt antwortet, dass diese hier nicht vorliegt, da sich die Leader-Geschäftsstelle bei der Stadt Nienburg befindet.

 


Beratungsergebnis: