Nachtrag: 21.09.2023

Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 8

Der Nachtrag für das Jahr 2023 wird – wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen – veranschlagt.

 


Beratungsgang:

 

KVOR Dehmel erläutert die Vorlage.

 

Der Nachtrag betrifft zu einem geringeren Teil die Tagespflege und zu einem großen Teil die Aufgaben im ASD.

Wie in der Vorlage bereits ausgeführt entstehen die Kostensteigerungen in den Produkten des ASDs durch die Tariferhöhungen, dem zusätzlich einzustellenden Personal durch die 2 Regenerationstage, den stetig steigenden Fallzahlen und den erheblich gestiegenen Sachkosten. Im stationären Bereich fließen zusätzliche Personalstellen durch die Berechnung des Mindestpersonals in die Entgelte. Die steigenden Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen fordern vermehrt 1:1 Betreuungen, was zu weiteren Kostensteigerungen führt.

Der Fachkräftemangel entlastet die Träger nicht, diese versuchen mit zusätzlichen Anreizen Personal zu binden. Dies betrifft die stationären und ambulanten Träger.

 

Kreisrätin Woltert nimmt Bezug auf die von KTA Heineking hinterfragte Summe aus dem Nachtragshaushalt des Fachbereichs Jugend. Dort sei von 45.000 Euro monatlichen Kosten je Heimplatz die Rede. KTA Heineking bittet um Erläuterung.

 

Herr Pulte  führt am Beispiel „Systemsprenger“ aus:

Es handelt sich hierbei um einen Fall, den wir auf Grund des Zuständigkeitswechsels von einem anderen Jugendamt übernehmen mussten. Die Kollegen aus dem anderen LK haben sich bemüht, den jungen Menschen unterzubringen. Nach mehreren Abbrüchen in anderen Einrichtungen und vielen Absagen, war nur die aktuelle Einrichtung zu dem entsprechenden Monatssatz bereit, ihn aufzunehmen. Auch unser Kollege hier im Team hat versucht, im Vorfeld zur Übergabe eine Einrichtung zu finden, konnte aber auch keine andere Einrichtung zur Aufnahme bewegen. Im Übergabeprotokoll fanden sich bundesweite Anfragen zu vielen Einrichtungen, es mögen insgesamt deutlich über 100 Einrichtungen gewesen sein, welche den jungen Menschen ablehnten. Aktuell sucht der zuständige Kollege weiter nach geeigneten Maßnahmen.

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KVOR Dehmel teilt mit, dass es immer häufiger eine 1:1 Betreuung gibt. Für eine 1:1 Betreuung werden 5,5 Vollzeitstellen benötigt. Daher errechnen sich die hohen Kosten. In der Regel entstehen bei Heimunterbringungen mtl. Kosten von ca.7.000,00 bis 11.000,00 €.

 

KTA Kurowski erfragt, ob der Landkreis das Quotale System der Entschädigung mit berücksichtigt. Laut ihrer Internet Recherche läge der Prozentsatz bei 33 Prozent.

 

KVOR Dehmel teilt mit, dieses sei ihr in der Jugendhilfe nicht bekannt, sondern nur in der Sozialhilfe.

 

Kreisrätin Woltert wirft ein, dass das Quotale System für den FD UVG eventuell in Frage kommt. Ferner wird der Landkreis dazu eine Rückmeldung geben.

 

 

 

 

 

Nachtrag;

 

hier die Erläuterungen zu der Frage von KTA Kurowski zum Quotalen System

 

Mit dem Quotalen System werden die Ausgaben der Eingliederungs- und Sozialhilfe gemäß § 22 Nds. AG SGB IX/XII refinanziert. Das Land ist für die Leistungen an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht mehr in Schulausbildung befinden, sachlich zuständig (§ 3 Nds.AG SGB IX/XII). Hierfür erstattet uns das Land derzeit 90 % unserer Nettoaufwendungen. Für die Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung der Schulausbildung ist der Landkreis  sachlich zuständig. Hier erstattet uns das Land derzeit 31,2 % unserer Nettoaufwendungen. Wie sich die Refinanzierung der Sozial- und Eingliederungshilfe bei der Zusammenführung mit der Jugendhilfe gestaltet, ist noch nicht geregelt.

 


Beratungsergebnis:

 

-Einstimmig-