Nachtrag: 21.09.2023
Sitzung: 07.09.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2023/122
Der Nachtrag für das Jahr 2023 wird – wie vom Fachbereich Jugend
vorgeschlagen – veranschlagt.
Beratungsgang:
KVOR
Dehmel erläutert die Vorlage.
Der
Nachtrag betrifft zu einem geringeren Teil die Tagespflege und zu einem großen
Teil die Aufgaben im ASD.
Wie
in der Vorlage bereits ausgeführt entstehen die Kostensteigerungen in den Produkten
des ASDs durch die Tariferhöhungen, dem zusätzlich einzustellenden Personal
durch die 2 Regenerationstage, den stetig steigenden Fallzahlen und den erheblich
gestiegenen Sachkosten. Im stationären Bereich fließen zusätzliche Personalstellen
durch die Berechnung des Mindestpersonals in die Entgelte. Die steigenden
Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen fordern vermehrt 1:1 Betreuungen,
was zu weiteren Kostensteigerungen führt.
Der
Fachkräftemangel entlastet die Träger nicht, diese versuchen mit zusätzlichen
Anreizen Personal zu binden. Dies betrifft die stationären und ambulanten
Träger.
Kreisrätin Woltert
nimmt Bezug auf die von KTA Heineking hinterfragte Summe aus dem
Nachtragshaushalt des Fachbereichs Jugend. Dort sei von 45.000 Euro monatlichen
Kosten je Heimplatz die Rede. KTA Heineking bittet um Erläuterung.
Herr Pulte führt
am Beispiel „Systemsprenger“ aus:
Es handelt sich hierbei um einen Fall, den wir auf
Grund des Zuständigkeitswechsels von einem anderen Jugendamt übernehmen
mussten. Die Kollegen aus dem anderen LK haben sich bemüht, den jungen Menschen
unterzubringen. Nach mehreren Abbrüchen in anderen Einrichtungen und vielen
Absagen, war nur die aktuelle Einrichtung zu dem entsprechenden Monatssatz
bereit, ihn aufzunehmen. Auch unser Kollege hier im Team hat versucht, im
Vorfeld zur Übergabe eine Einrichtung zu finden, konnte aber auch keine andere
Einrichtung zur Aufnahme bewegen. Im Übergabeprotokoll fanden sich bundesweite
Anfragen zu vielen Einrichtungen, es mögen insgesamt deutlich über 100
Einrichtungen gewesen sein, welche den jungen Menschen ablehnten. Aktuell sucht
der zuständige Kollege weiter nach geeigneten Maßnahmen.
.
KVOR Dehmel teilt mit, dass es
immer häufiger eine 1:1 Betreuung gibt. Für eine 1:1 Betreuung werden 5,5
Vollzeitstellen benötigt. Daher errechnen sich die hohen Kosten. In der Regel
entstehen bei Heimunterbringungen mtl. Kosten von ca.7.000,00 bis 11.000,00 €.
KTA Kurowski erfragt, ob der
Landkreis das Quotale System der Entschädigung mit berücksichtigt. Laut ihrer
Internet Recherche läge der Prozentsatz bei 33 Prozent.
KVOR Dehmel teilt mit, dieses sei
ihr in der Jugendhilfe nicht bekannt, sondern nur in der Sozialhilfe.
Kreisrätin Woltert
wirft ein, dass das Quotale System für den FD UVG eventuell in Frage kommt.
Ferner wird der Landkreis dazu eine Rückmeldung geben.
Nachtrag;
hier
die Erläuterungen zu der Frage von KTA Kurowski zum Quotalen System
Mit dem Quotalen System werden die Ausgaben der Eingliederungs- und
Sozialhilfe gemäß § 22 Nds. AG SGB IX/XII refinanziert. Das Land ist für die
Leistungen an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht
mehr in Schulausbildung befinden, sachlich zuständig (§ 3 Nds.AG SGB IX/XII).
Hierfür erstattet uns das Land derzeit 90 % unserer Nettoaufwendungen. Für die
Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung der Schulausbildung ist der
Landkreis sachlich zuständig. Hier
erstattet uns das Land derzeit 31,2 % unserer Nettoaufwendungen. Wie sich die
Refinanzierung der Sozial- und Eingliederungshilfe bei der Zusammenführung mit
der Jugendhilfe gestaltet, ist noch nicht geregelt.
Beratungsergebnis:
-Einstimmig-