Sitzung: 20.09.2023 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Göhler teilt mit, dass die Verwaltung
in Abstimmung mit der Kreisfeuerwehr Interessenbekundungen zur Übernahme von
Fahrzeugen und Technik aus Mitteln des Katastrophenschutzes beim Ministerium
für Inneres und Sicherheit vorgelegt habe. Im Detail wurden folgende
Interessenbekundungen abgegeben:
·
Abrollbehälter
mit Hochleistungs-Förderpumpen-System inkl. eines Wechselladerfahrzeuges
·
Abrollbehälter
Vegetationsbrandbekämpfung inkl. eines Wechselladerfahrzeuges
Der Landkreis Nienburg habe
durch die Feuerwehr jeder Komponente einen Kommandowagen, einen Mannschaftstransportwagen
und ein Gerätewagen Logistik beizustellen und personell zu besetzen. Die Verwaltung
gehe davon aus, dass lediglich eine Interessenbekundung positiv beschieden werde
und das Beistellen von Personal und Fahrzeugen gewährleistet werden könne. Auf
Nachfrage beim Ministerium für Inneres und Sicherheit konnte noch keine Aussage
zur Vergabe der Komponenten getroffen werden.
Verwaltungsangestellter
Göhler erklärt weiter, dass zusätzlich
eine Interessenbekundung für eine „Energieversorgungsgruppe“ beim Ministerium
für Inneres und Sicherheit abgegeben wurde. Diese Komponente bestehe aus einer
250 kVA Netzersatzanlage auf Anhänger sowie einem Kraftstofftransportbehälter von
6.000 Liter auf Anhänger. Eine solche Gruppe besteht bereits bei den
Feuerwehren der Samtgemeinde Uchte für den Betrieb einer landkreiseigenen
Netzersatzanlage (150 kVA Aggregat). Nach Rückfrage beim Ministerium für
Inneres und Sicherheit ist der Landkreis Nienburg für eine
Energieversorgungsgruppe vorgesehen, ein Auslieferungsdatum für die Geräte
konnte nicht benannt werden.
KTA Hauschildt fragt, welche Kosten dem Landkreis für den Betrieb
einer solchen Gruppe entstehen werden. Verwaltungsangestellter Göhler
erklärt, dass die Unterhaltung und Wartung voraussichtlich durch den Landkreis
aufzubringen seien. Genaueres werde sich erst aus dem Überlassungsvertrages ergeben.
KTA Hauschildt fragt, ob der anfallende Verdienstausfall bei überörtlichen
Einsätzen durch den Landkreis zu tragen sei. Der stellvertretende
Kreisbrandmeister Brinkmann erklärt, dass diese Kosten durch die anfordernde
Kommune zu begleichen seien. Dem Landkreis werden in diesen Fällen keine Kosten
für Verdienstausfall entstehen.
KTA Sommerfeld fragt, ob entsprechende Stellplätze für die Fahrzeuge
aus den Interessenbekundungen beim Neubau FTZ bereits mit eingeplant seien. Erster
Kreisrat Hoffmann erklärt, dass noch keine Entscheidung über Stellplätze
bzw. überhaupt eine Standortentscheidung getroffen sei.
KTA Heusmann fragt, um was für ein Fahrzeug es sich beim VGH-Mobil
handele. Brandschutzabschnittsleiter Tiedemann erklärt, dass dies ein
LKW mit Auflieger für die Brandschutzerziehung sei, der von den VGH
Versicherungen zur Verfügung gestellt und von den Landkreisen Nienburg,
Diepholz und Verden betrieben werde.
Kreisoberinspektor Dübler teilt mit, dass das Land Niedersachsen ein Ad-Hoc
Paket für mobile Durchsageeinrichtungen aufgelegt habe. Hiervon entfallen auf
den Landkreis Nienburg 2 Stück mobile Durchsageeinrichtungen der Firma VocCom
Audio. Ein entsprechendes Datenblatt wurde dem Gremium angetragen. Der Zeitraum
der Auslieferung sei aktuell nicht näher bekannt.
KTA Niepel fragt, ob die entsprechenden
Katastrophenschutzkonzepte mit den Kommunen abgestimmt seien. Erster
Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Kommunen einbezogen seien und
regelmäßig in den HVB-Runden informiert würden. Weiterhin seien die Kommunen
ebenfalls bei der abgeschlossenen Impact-Analyse „BlackOut“ einbezogen gewesen.
Grundsätzlich sei anzumerken, dass die Kommunen auf Grundlage des
Katastrophenschutzgesetzes ebenso zuständig seien und nicht grundsätzlich der
Landkreis als untere Kats-Behörde allein.
Beratungsergebnis: