Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Göhler teilt mit, dass die Verwaltung in Abstimmung mit der Kreisfeuerwehr Interessenbekundungen zur Übernahme von Fahrzeugen und Technik aus Mitteln des Katastrophenschutzes beim Ministerium für Inneres und Sicherheit vorgelegt habe. Im Detail wurden folgende Interessenbekundungen abgegeben:

·           Abrollbehälter mit Hochleistungs-Förderpumpen-System inkl. eines Wechselladerfahrzeuges

·           Abrollbehälter Vegetationsbrandbekämpfung inkl. eines Wechselladerfahrzeuges

 

Der Landkreis Nienburg habe durch die Feuerwehr jeder Komponente einen Kommandowagen, einen Mannschaftstransportwagen und ein Gerätewagen Logistik beizustellen und personell zu besetzen. Die Verwaltung gehe davon aus, dass lediglich eine Interessenbekundung positiv beschieden werde und das Beistellen von Personal und Fahrzeugen gewährleistet werden könne. Auf Nachfrage beim Ministerium für Inneres und Sicherheit konnte noch keine Aussage zur Vergabe der Komponenten getroffen werden.

 

Verwaltungsangestellter Göhler erklärt weiter, dass zusätzlich eine Interessenbekundung für eine „Energieversorgungsgruppe“ beim Ministerium für Inneres und Sicherheit abgegeben wurde. Diese Komponente bestehe aus einer 250 kVA Netzersatzanlage auf Anhänger sowie einem Kraftstofftransportbehälter von 6.000 Liter auf Anhänger. Eine solche Gruppe besteht bereits bei den Feuerwehren der Samtgemeinde Uchte für den Betrieb einer landkreiseigenen Netzersatzanlage (150 kVA Aggregat). Nach Rückfrage beim Ministerium für Inneres und Sicherheit ist der Landkreis Nienburg für eine Energieversorgungsgruppe vorgesehen, ein Auslieferungsdatum für die Geräte konnte nicht benannt werden.

 

KTA Hauschildt fragt, welche Kosten dem Landkreis für den Betrieb einer solchen Gruppe entstehen werden. Verwaltungsangestellter Göhler erklärt, dass die Unterhaltung und Wartung voraussichtlich durch den Landkreis aufzubringen seien. Genaueres werde sich erst aus dem Überlassungsvertrages ergeben.

 

KTA Hauschildt fragt, ob der anfallende Verdienstausfall bei überörtlichen Einsätzen durch den Landkreis zu tragen sei. Der stellvertretende Kreisbrandmeister Brinkmann erklärt, dass diese Kosten durch die anfordernde Kommune zu begleichen seien. Dem Landkreis werden in diesen Fällen keine Kosten für Verdienstausfall entstehen.

 

KTA Sommerfeld fragt, ob entsprechende Stellplätze für die Fahrzeuge aus den Interessenbekundungen beim Neubau FTZ bereits mit eingeplant seien. Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass noch keine Entscheidung über Stellplätze bzw. überhaupt eine Standortentscheidung getroffen sei.

 

KTA Heusmann fragt, um was für ein Fahrzeug es sich beim VGH-Mobil handele. Brandschutzabschnittsleiter Tiedemann erklärt, dass dies ein LKW mit Auflieger für die Brandschutzerziehung sei, der von den VGH Versicherungen zur Verfügung gestellt und von den Landkreisen Nienburg, Diepholz und Verden betrieben werde.

 

Kreisoberinspektor Dübler teilt mit, dass das Land Niedersachsen ein Ad-Hoc Paket für mobile Durchsageeinrichtungen aufgelegt habe. Hiervon entfallen auf den Landkreis Nienburg 2 Stück mobile Durchsageeinrichtungen der Firma VocCom Audio. Ein entsprechendes Datenblatt wurde dem Gremium angetragen. Der Zeitraum der Auslieferung sei aktuell nicht näher bekannt.

 

KTA Niepel fragt, ob die entsprechenden Katastrophenschutzkonzepte mit den Kommunen abgestimmt seien. Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Kommunen einbezogen seien und regelmäßig in den HVB-Runden informiert würden. Weiterhin seien die Kommunen ebenfalls bei der abgeschlossenen Impact-Analyse „BlackOut“ einbezogen gewesen. Grundsätzlich sei anzumerken, dass die Kommunen auf Grundlage des Katastrophenschutzgesetzes ebenso zuständig seien und nicht grundsätzlich der Landkreis als untere Kats-Behörde allein.


Beratungsergebnis: