Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Für 2024 und 2025 wird ein Sonderprogramm zur Beschaffung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für den Einsatzstellenfunks für die Kommunen im Landkreis Nienburg/Weser aufgelegt.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Göhler ergänzt die Sachverhaltsdarstellung, dass nach einer Abfrage bei den Kommunen ca. 1.100 Geräte mit Zubehör mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 1,1 Mio € zu beschaffen werden sollen.

 

KTA Hauschildt fragt, ob sich alle Gemeinden an der Beschaffung beteiligen. Dies bejaht Verwaltungsangestellter Göhler und ergänzt, dass die Werkfeuerwehren ebenfalls berücksichtigt wurden.

 

Herr Seewohl vom ASB fragt, ob es vorgesehen sei die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ebenfalls mit digitalem Einsatzstellenfunk auszustatten. Erster Kreistrat Hoffmann erklärt, dies durch die Verwaltung prüfen zu lassen.

 

KTA Schlemermeyer weist auf die im Sachverhalt dieser Vorlage dargestellte Änderung zur Verwendung der Feuerschutzsteuer für Sonderprogramme hin. Es werde auch künftig zentral beschafft werden, aber jeder Gemeinde werden die Leistungen vollständig in Rechnung gestellt.

 

Herr Jaschke von der DLRG fragt, ob es beabsichtigt sei, die notwendige Technik separat auszuschreiben. Dies verneint Verwaltungsangestellter Göhler mit Hinweis auf den Rahmenvertrag des Landes Niedersachsachsen für die Beschaffung von Digitalfunkgeräten, von dem auch der Landkreis Nienburg Geräte zu vergünstigten Konditionen beschaffen könne.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit ohne Enthaltungen