Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für den Umbau der Grundschule Eystrup eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 453.335,00 € gewährt.

 

Sollte die Samtgemeinde Grafschaft Hoya Drittmittel für diese Maßnahme erhalten, sind diese von den förderfähigen Kosten abzurechnen und die o. g. Zuwendung entsprechend zu kürzen.


Beratungsgang:

 

KVR Schulz stellt den Sachverhalt vor.

 

KTA Hille hinterfragt, ob der Beginn der Maßnahme in Bezug auf eine Förderung des Kultusministeriums für den verpflichtenden Ganztag in Grundschulen hinderlich sei.

 

Kreisrätin Woltert verneint dies, da angekündigt wurde, dass für bereits begonnene Maßnahmen, vermutlich ab Einführung des Ganztagsanspruches, förderunschädlich begonnen werden durften. Sie verweist jedoch auch darauf, dass der Entwurf der Förderrichtlinie bereits für vor den Sommerferien angekündigt war, jedoch noch immer nicht vorliege.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig