Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die 8. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes wird beschlossen.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Göhler erläutert den Beschlussvorschlag und die vorangegangenen Abstimmungsgespräche hierzu.

 

KTA Schlemermeyer erklärt zum Sachverhalt, dass eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen aufgrund der allgemein stark gestiegenen Kosten mehr als gerechtfertigt sei. Auch vor dem Hintergrund der stetig anwachsenden zeitlichen Anforderungen in den einzelnen Funktionen sollte der Anpassung entsprochen werden.

 

KTA Heusmann fragt, ob es sich um monatliche Aufwendungen für die Funktionsträger handele und weshalb die Funktion „Leiter Logistik“ nach dem Sachverhalt einen Ausnahmefall darstelle. Verwaltungsangestellter Göhler erklärt hierzu, dass es sich um monatliche Aufwandsentschädigungen handele und der Ausnahmefall „Leiter Logistik“ aus einer höheren Anpassung der Entschädigung als die zu Grunde liegenden 10 Prozent resultiere.

 

KTA Hauschildt erklärt, dass er den Vorschlag der Verwaltung unterstütze.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit ohne Enthaltungen