Sitzung: 21.09.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/142
Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen berichtet über den Sachstand
der Maßnahmen zur Sicherung der EU-Vogelschutzgebiete im Rahmen der Umsetzung
„NATURA 2000“.
Nähere
Ausführungen macht er dabei u.a. zum Vogelschutzgebiet V 40 „Diepholzer Moorniederung“
hinsichtlich dessen bereits 2018 in Kraft getretener Sicherung durch die
Naturschutzgebiete (NSG) „Nordeler Bruch“ (NSG HA 088), NSG „Steinbrinker
Ströhener Masch“ (NSG HA 153), NSG „Uchter Moor“ (NSG HA 208) und Landschaftsschutzgebiet
(LSG) „Loher Holz“ (LSG NI 071).
Das
EU-Vogelschutzgebiet V 41 „Kuppendorfer Böhrde“, welches sich lediglich zum geringen
Teil (< 1%) auch auf der kreisnienburger Seite im LSG „Die Böhrde“ (LSG NI
31) befindet, ist bislang noch nicht gesichert.
Zuständig
für die Sicherung durch LSG-Ausweisung ist der Landkreis Diepholz. In diesem
Zuge soll der diepholzer Zuständigkeit zur Einbeziehung bzw. Löschung aus dem
LSG NI 31 zugestimmt werden. Hierzu verweist er auf die sich anschließende entsprechende
Vorlage 2023/143 zur Beschlussfassung.
Das
EU-Vogelschutzgebiet V 42 „Steinhuder Meer“ erstreckt sich über die Landkreise
Nienburg/Weser und Schaumburg sowie die Region Hannover. Auf Seiten des
Landkreises Nienburg/Weser wurde das Vogelschutzgebiet bereits 2017 durch das
LSG „Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)“ (LSG NI
068) hoheitlich gesichert. Die NSG HA 060 (2021) und NSG HA 190 (2019) wurden entsprechend
durch die Region Hannover ausgewiesen.
Das
EU-Vogelschutzgebiet V 43 „Wesertalaue bei Landesbergen“ wurde 2018 durch den
LK Nienburg/Weser mit dem NSG „Domäne Stolzenau/Leese“ (NSG HA 176) sowie
bereits 2014 mit dem NSG „Wellier Schleife/Staustufe Landesbergen“ (NSG HA 177)
ausgewiesen.
Das
EU-Vogelschutzgebiet V 67 „Schaumburger Wald“ erstreckt sich über die Landkreise
Nienburg/Weser und Schaumburg. Der lediglich einen geringen Teil (< 1%)
ausmachende kreisnienburger Teil wurde bereits 2018 mit dem LSG „Münchehägener
Forst“ (LSG NI 072) gesichert.
Anmerkungen
wurden keine gegeben und Fragen wurden nicht gestellt.
Beratungsergebnis:
Ohne.