Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen berichtet über den Sachstand der Maßnahmen zur Sicherung der EU-Vogelschutzgebiete im Rahmen der Umsetzung „NATURA 2000“.

 

Nähere Ausführungen macht er dabei u.a. zum Vogelschutzgebiet V 40 „Diepholzer Moorniederung“ hinsichtlich dessen bereits 2018 in Kraft getretener Sicherung durch die Naturschutzgebiete (NSG) „Nordeler Bruch“ (NSG HA 088), NSG „Steinbrinker Ströhener Masch“ (NSG HA 153), NSG „Uchter Moor“ (NSG HA 208) und Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Loher Holz“ (LSG NI 071).

 

Das EU-Vogelschutzgebiet V 41 „Kuppendorfer Böhrde“, welches sich lediglich zum geringen Teil (< 1%) auch auf der kreisnienburger Seite im LSG „Die Böhrde“ (LSG NI 31) befindet, ist bislang noch nicht gesichert.

Zuständig für die Sicherung durch LSG-Ausweisung ist der Landkreis Diepholz. In diesem Zuge soll der diepholzer Zuständigkeit zur Einbeziehung bzw. Löschung aus dem LSG NI 31 zugestimmt werden. Hierzu verweist er auf die sich anschließende entsprechende Vorlage 2023/143 zur Beschlussfassung.

 

Das EU-Vogelschutzgebiet V 42 „Steinhuder Meer“ erstreckt sich über die Landkreise Nienburg/Weser und Schaumburg sowie die Region Hannover. Auf Seiten des Landkreises Nienburg/Weser wurde das Vogelschutzgebiet bereits 2017 durch das LSG „Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)“ (LSG NI 068) hoheitlich gesichert. Die NSG HA 060 (2021) und NSG HA 190 (2019) wurden entsprechend durch die Region Hannover ausgewiesen.

 

Das EU-Vogelschutzgebiet V 43 „Wesertalaue bei Landesbergen“ wurde 2018 durch den LK Nienburg/Weser mit dem NSG „Domäne Stolzenau/Leese“ (NSG HA 176) sowie bereits 2014 mit dem NSG „Wellier Schleife/Staustufe Landesbergen“ (NSG HA 177) ausgewiesen.

 

Das EU-Vogelschutzgebiet V 67 „Schaumburger Wald“ erstreckt sich über die Landkreise Nienburg/Weser und Schaumburg. Der lediglich einen geringen Teil (< 1%) ausmachende kreisnienburger Teil wurde bereits 2018 mit dem LSG „Münchehägener Forst“ (LSG NI 072) gesichert.

 

Anmerkungen wurden keine gegeben und Fragen wurden nicht gestellt.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.