Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung der Zuständigkeit für die Löschung der kreisnienburger Flächen des Vogelschutzgebietes V 41 „Kuppendorfer Böhrde“ aus dem Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ (LSG NI 31) im Rahmen der EU-konformen Sicherung auf den Landkreis Diepholz wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erläutert anhand eines Lageplans das Vorhaben zur Übertragung der Zuständigkeit für die Löschung der kreisnienburger Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Die Böhrde“ (LSG NI 31).

Er erinnert dabei an seine vorherigen Ausführungen im Rahmen des zuvor zur Kenntnis genommenen Berichts 2023/142 zum Sachstand der EU-Vogelschutz-gebietsgebiete-Sicherung.

 

Im Zuge der EU-konformen Sicherung des Vogelschutzgebietes V 41 "Kuppendorfer Böhrde" soll der Übertragung der Zuständigkeit auf den Landkreis Diepholz zugestimmt werden.

 

KTA Schnitzler fragt, ob für die ausgewiesenen Stellen bereits entsprechende Managementpläne vorlägen bzw., ob diese noch erstellt werden müssten.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt, dass diese bereits komplett erarbeitet sind und auch online auf der LK-Homepage zur Verfügung stehen.

 

Die Anforderungen, die das MU daran erhebt, bedingen jedoch Anpassungen und Aktualisierungen in den Managementplänen. Der Beteiligtenkreis werde hierüber im Zuge der ggf. für einzelne Maßnahmenbausteine erforderliche Genehmigungsverfahren informiert und einbezogen.

 

Weitere Fragen wurden nicht gestellt. Anmerkungen wurden keine gegeben.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.