Sitzung: 21.09.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2023/143
Beschlussvorschlag:
Der Übertragung der Zuständigkeit für die Löschung
der kreisnienburger Flächen des Vogelschutzgebietes V 41 „Kuppendorfer Böhrde“
aus dem Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ (LSG NI 31) im Rahmen der
EU-konformen Sicherung auf den Landkreis Diepholz wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erläutert anhand eines
Lageplans das Vorhaben zur Übertragung der Zuständigkeit für die Löschung der
kreisnienburger Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Die Böhrde“
(LSG NI 31).
Er
erinnert dabei an seine vorherigen Ausführungen im Rahmen des zuvor zur
Kenntnis genommenen Berichts 2023/142 zum Sachstand der
EU-Vogelschutz-gebietsgebiete-Sicherung.
Im
Zuge der EU-konformen Sicherung des Vogelschutzgebietes V 41 "Kuppendorfer
Böhrde" soll der Übertragung der Zuständigkeit auf den Landkreis Diepholz
zugestimmt werden.
KTA
Schnitzler fragt, ob für die
ausgewiesenen Stellen bereits entsprechende Managementpläne vorlägen bzw., ob
diese noch erstellt werden müssten.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erklärt, dass diese bereits
komplett erarbeitet sind und auch online auf der LK-Homepage zur Verfügung
stehen.
Die
Anforderungen, die das MU daran erhebt, bedingen jedoch Anpassungen und
Aktualisierungen in den Managementplänen. Der Beteiligtenkreis werde hierüber
im Zuge der ggf. für einzelne Maßnahmenbausteine erforderliche
Genehmigungsverfahren informiert und einbezogen.
Weitere
Fragen wurden nicht gestellt. Anmerkungen wurden keine gegeben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.