Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von

 

a)      21.300 € Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und

b)    378.700 € für Gewässerbau und Flächenerwerb im Finanzhaushalt


für das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten Haushaltsjahre zu.

 

Die weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile von ca. 730.000 €, inkl.
ca. 6,3 % Kostenpuffer, können wie bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt werden.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen stellt das überarbeitete Ersuchen der Verwaltung zur Finanzierung der Flurbereinigung Lichtenmoor mit integriertem Förderprogramm Flächenmanagement Klimaschutz und Umwelt (FKU) in einer verkürzten Darstellung vor.

 

Für die ökologische Aufwertung stehen Mittel aus Ersatzgeldzahlungen zur Verfügung. Der bestehende Beschluss zur Finanzierung (Drucksache 2020/161) ist in der Form nicht mehr ausreichend. Benötigt werden zusätzliche Mittel für den Gewässerbau und Flächenerwerb ab September 2023.

Zur Realisierung der drei als Gemeinschaft anzusehenden Förderprojekte (Flurbereinigung, Flächenmanagement für Klima- und Umwelt (FKU) und Klima- und Moorschutz (KliMo) Lichtenmoor) ist eine Erhöhung der Eigenanteilzusage um 75.000 € sowie eine Erhöhung des Eigenanteils aus Ersatzgeld um 80.000 € als ergänzende Finanzierungszusage des Landkreises gegenüber der Flurbereinigungsbehörde erforderlich.

 

Herr Stührmann, Dezernatsteilleiter beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL), erläutert in der Folge die näheren Hintergründe, die zu dem finanziellen Mehrbedarf geführt haben.

Die Umsetzung der Zielverfolgung zur Wiedervernässung des Kerngebiets im Flurbereinigungsverfahren funktioniert nur mit dem aufrichtigen Umgang mit allen 341 Teilnehmern. Dazu gehört auch, dass die umliegenden Bereiche nicht unter dem Projekt leiden müssen. Eine Schadlosigkeit für Tauschflächen bzw. Grunderwerb lässt sich nur über einen adäquaten Werteausgleich erreichen.

 

Aufgrund von Einwendungen von Außenanliegern, die nicht ausgeräumt werden konnten, musste die Plangenehmigung für drei Gewässer aufgehoben und die gesamte Vorflut neu geplant werden.

Die Neuordnung des Gewässernetzes zur Stärkung des Wasserhaushaltes im Moorkernbereich mit Entwässerung in die „Alpe“ führte bei den Außenanliegern zur Sorge, dass ggf. bei Extremereignissen aufstauende Wassermassen zu Überschwemmungen führen.

 

Die Vorflutverhältnisse zur Wiedervernässung des Kerngebietes wurden unter Einbindung von Sicherungsmaßnahmen (zusätzliche Speicher) neugeregelt. Die Umplanungskosten wurden vom Land Niedersachsen übernommen. Im Ergebnis führte die Umplanung zu einer Reduzierung der Gräben. Bedingt durch die rd. 40 %ige Preissteigerung bei den Baupreisen werden die Einsparungseffekte allerdings direkt wieder aufgezehrt. 

Im Übrigen führt der erhebliche Gewässerbau an der „Moorbeeke“ zu Mehraufwendungen. Erhebliche Kosten (rd. 330.000 €) entstehen hier allein durch Wegekreuzungen an Kreisstraßen.

 

/    Die Präsentation von Herrn Stührmann zur Herstellung des neuen bzw. anzupassenden Gewässernetzes ist als Anlage dem Tagesordnungspunkt angefügt.

 

Hinsichtlich bekannt gewordener etwaiger Planungen zur Herstellung einer großflächigen PV-Anlage im Plangebiet bestätigen der stellv. Landrat Dr. Schmädeke und Herr Stührmann, dass sich an der Zielkulisse der Wiedervernässung nichts ändern werde.

 

Auf Nachfrage von KTA Schnitzler, ob eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer geschlossen wurde oder jetzt der Bau einer PV-Anlage bevorstehe, antwortet Herr Stührmann, dass eine entsprechende Vereinbarung über eine Fläche von rd. 14 Hektar mit dem Teilnehmer getroffen worden ist. Dieser sei allerdings über den Nutzwerteausgleich sehr enttäuscht.

 

Herr Stührmann fasst zusammen, dass für den Flurbereinigungsplan ursprünglich 2028 fast alle Voraussetzungen erfüllt sein sollten. Wegen der erforderlich gewordenen Änderung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG (s.o.) sind jedoch rd. 3 Jahre bis zum Flurbereinigungsplan hinzuzurechnen, so dass jetzt 2031 das Ziel ist.

 

Der stellv. Landrat Dr. Schmädeke macht deutlich, dass hinsichtlich der Einwendungen viele Stellen eingebunden wurden. Mit der Planänderung der Vorflut konnten die Sorgen und Bedenken nicht nur seitens der Landwirtschaft, sondern auch von den Hauseigentümern, die Ängste vor Rückstauungen beschrieben, größtenteils ausgeräumt werden. Mit der gemeinschaftlich gefundenen Lösung sehe er optimistisch in die Zukunft.

 

Die Änderungen seien aber nicht zum „Nulltarif“ zu haben, sodass zusätzliche Finanzmittel benötigt würden. Die Fördertöpfe wurden soweit als möglich ausgeschöpft. Z.B. wurden Mittel bereits dazu genutzt, um mit den zur Verfüllung der Gräben benötigten Erdmassen bereits vor Ort Verwallungen zu bilden. Damit stehen diese bereits an Ort und Stelle des späteren Gebrauchs zur Verfügung.   

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen fasst mit Blick auf die Kostendarstellung die zusätzlich benötigten Finanzmittel zusammen.

 

Angesichts des bereits investierten Geldes für den Gewässerausbau ist nun absehbar, dass für den Abschluss des Bauvorhabens (nach Plan-Änderung) ggü. der ursprünglichen Kalkulation weitere Finanzmittel benötigt werden.

Verteilt auf die kommenden Haushaltsjahre wird daher um die Bereitstellung von 21.300 € an Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und 378.700 € für den Gewässerbau und den Flächenerwerb im Finanzhaushalt ersucht. Die weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile (rd. 730.000 €) werden wie bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt.

 

Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, ruft der stellv. Landrat Dr. Schmädeke zur Beschlussfassung auf.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.