Sitzung: 21.09.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2023/144
Beschluss:
Der Ausschuss für
Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von
a)
21.300 € Eigenleistungsanteilen
für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und
b)
378.700 € für Gewässerbau und Flächenerwerb im Finanzhaushalt
für das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten
Haushaltsjahre zu.
Die weiteren vom Landkreis
geforderten Eigenanteile von ca. 730.000 €, inkl.
ca. 6,3 % Kostenpuffer, können wie bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen
Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt werden.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt Gänsslen stellt das überarbeitete Ersuchen der Verwaltung zur Finanzierung der Flurbereinigung Lichtenmoor mit integriertem Förderprogramm Flächenmanagement Klimaschutz und Umwelt (FKU) in einer verkürzten Darstellung vor.
Für die ökologische Aufwertung stehen Mittel aus Ersatzgeldzahlungen zur Verfügung. Der bestehende Beschluss zur Finanzierung (Drucksache 2020/161) ist in der Form nicht mehr ausreichend. Benötigt werden zusätzliche Mittel für den Gewässerbau und Flächenerwerb ab September 2023.
Zur
Realisierung der drei als Gemeinschaft anzusehenden Förderprojekte (Flurbereinigung,
Flächenmanagement für Klima- und Umwelt (FKU) und Klima- und Moorschutz (KliMo)
Lichtenmoor) ist eine Erhöhung der Eigenanteilzusage um 75.000 € sowie eine Erhöhung
des Eigenanteils aus Ersatzgeld um 80.000 € als ergänzende Finanzierungszusage
des Landkreises gegenüber der Flurbereinigungsbehörde erforderlich.
Herr
Stührmann, Dezernatsteilleiter beim Amt
für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL), erläutert in der Folge die näheren
Hintergründe, die zu dem finanziellen Mehrbedarf geführt haben.
Die
Umsetzung der Zielverfolgung zur Wiedervernässung des Kerngebiets im Flurbereinigungsverfahren
funktioniert nur mit dem aufrichtigen Umgang mit allen 341 Teilnehmern. Dazu
gehört auch, dass die umliegenden Bereiche nicht unter dem Projekt leiden
müssen. Eine Schadlosigkeit für Tauschflächen bzw. Grunderwerb lässt sich nur
über einen adäquaten Werteausgleich erreichen.
Aufgrund
von Einwendungen von Außenanliegern, die nicht ausgeräumt werden konnten,
musste die Plangenehmigung für drei Gewässer aufgehoben und die gesamte Vorflut
neu geplant werden.
Die
Neuordnung des Gewässernetzes zur Stärkung des Wasserhaushaltes im Moorkernbereich
mit Entwässerung in die „Alpe“ führte bei den Außenanliegern zur Sorge, dass
ggf. bei Extremereignissen aufstauende Wassermassen zu Überschwemmungen führen.
Die
Vorflutverhältnisse zur Wiedervernässung des Kerngebietes wurden unter Einbindung
von Sicherungsmaßnahmen (zusätzliche Speicher) neugeregelt. Die Umplanungskosten
wurden vom Land Niedersachsen übernommen. Im Ergebnis führte die Umplanung zu
einer Reduzierung der Gräben. Bedingt durch die rd. 40 %ige Preissteigerung bei
den Baupreisen werden die Einsparungseffekte allerdings direkt wieder
aufgezehrt.
Im
Übrigen führt der erhebliche Gewässerbau an der „Moorbeeke“ zu Mehraufwendungen.
Erhebliche Kosten (rd. 330.000 €) entstehen hier allein durch Wegekreuzungen an
Kreisstraßen.
/ Die
Präsentation von Herrn Stührmann zur Herstellung des neuen bzw.
anzupassenden Gewässernetzes ist als Anlage dem Tagesordnungspunkt angefügt.
Hinsichtlich
bekannt gewordener etwaiger Planungen zur Herstellung einer großflächigen
PV-Anlage im Plangebiet bestätigen der stellv. Landrat Dr. Schmädeke und
Herr Stührmann, dass sich an der Zielkulisse der Wiedervernässung nichts
ändern werde.
Auf
Nachfrage von KTA Schnitzler, ob eine Vereinbarung mit dem
Grundeigentümer geschlossen wurde oder jetzt der Bau einer PV-Anlage
bevorstehe, antwortet Herr Stührmann, dass eine entsprechende
Vereinbarung über eine Fläche von rd. 14 Hektar mit dem Teilnehmer getroffen
worden ist. Dieser sei allerdings über den Nutzwerteausgleich sehr enttäuscht.
Herr
Stührmann fasst zusammen, dass für
den Flurbereinigungsplan ursprünglich 2028 fast alle Voraussetzungen erfüllt
sein sollten. Wegen der erforderlich gewordenen Änderung des Wege- und
Gewässerplanes nach § 41 FlurbG (s.o.) sind jedoch rd. 3 Jahre bis zum
Flurbereinigungsplan hinzuzurechnen, so dass jetzt 2031 das Ziel ist.
Der
stellv. Landrat Dr. Schmädeke macht deutlich, dass hinsichtlich der
Einwendungen viele Stellen eingebunden wurden. Mit der Planänderung der Vorflut
konnten die Sorgen und Bedenken nicht nur seitens der Landwirtschaft, sondern
auch von den Hauseigentümern, die Ängste vor Rückstauungen beschrieben,
größtenteils ausgeräumt werden. Mit der gemeinschaftlich gefundenen Lösung sehe
er optimistisch in die Zukunft.
Die
Änderungen seien aber nicht zum „Nulltarif“ zu haben, sodass zusätzliche Finanzmittel
benötigt würden. Die Fördertöpfe wurden soweit als möglich ausgeschöpft. Z.B.
wurden Mittel bereits dazu genutzt, um mit den zur Verfüllung der Gräben
benötigten Erdmassen bereits vor Ort Verwallungen zu bilden. Damit stehen diese
bereits an Ort und Stelle des späteren Gebrauchs zur Verfügung.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen fasst mit Blick auf die
Kostendarstellung die zusätzlich benötigten Finanzmittel zusammen.
Angesichts
des bereits investierten Geldes für den Gewässerausbau ist nun absehbar, dass
für den Abschluss des Bauvorhabens (nach Plan-Änderung) ggü. der ursprünglichen
Kalkulation weitere Finanzmittel benötigt werden.
Verteilt
auf die kommenden Haushaltsjahre wird daher um die Bereitstellung von 21.300 €
an Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und 378.700
€ für den Gewässerbau und den Flächenerwerb im Finanzhaushalt ersucht. Die
weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile (rd. 730.000 €) werden wie
bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung
gestellt.
Nachdem
keine Fragen mehr gestellt werden, ruft der stellv. Landrat Dr. Schmädeke
zur Beschlussfassung auf.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.