Sitzung: 21.09.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2023/146
Beschlussvorschlag:
Der
Planungs- und Umsetzungsabschnitt der FGE-Maßnahme „Steinhuder Meerbach“ wird
geändert bzw. erweitert. Der Änderung des Zuwendungsbescheides wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Bauamtsrat
Zechlin erinnert an die vor der
Sitzung stattgefundene Exkursion zur Begehung des Meliorations-Hauptkanals in
Hoyerhagen.
Der
Landkreis Nienburg/Weser unterstützt Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung.
Auf
Grundlage der Förderrichtlinie des LK „Rahmenrichtlinie über die Förderung von
Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung durch den Landkreis Nienburg/Weser in
den Jahren 2017 bis 2019“ wurden dem ULV Meerbach und Führse auf seinen Antrag
hin Fördermittel i.H.v. 109.802,05 € in Form einer Anteilsfinanzierung als Zuwendung
gewährt.
Der
„Steinhuder Meerbach“ sollte im Abschnitt südlich des bereits renaturierten Bereichs
auf rd. 1.400 m Länge (Eingang Forst Nienburger Bruch - Waldweg Schessinghausen-Kattriede)
naturnah aufgewertet werden.
Hydraulische
Berechnungen haben jedoch gezeigt, dass ein Teil des bisher vorgesehenen
Renaturierungsabschnittes aufgrund von nachteiligen Auswirkungen (Überflutungshäufigkeit
auf landwirtschaftliche Flächen) kaum Chancen auf eine wasserrechtliche
Plangenehmigung bzw. Planfeststellung hat.
Daher
soll stattdessen der südlich anschließende, hydraulisch unbedenklichere Abschnitt
umgestaltet werden.
Aus
dem o.g. Zuwendungsbescheid stehen derzeit noch rd. 82.000 € zur Verfügung. Diese
Mittel sollen der beabsichtigten Renaturierung des Gewässers „Steinhuder
Meerbach“ erhalten bleiben. Für diesen Abschnitt soll das bisher aufgestellte
Hydraulikmodell erweitert werden.
Es
werden keine Fragen gestellt, sodass der stellv. Landrat Dr. Schmädeke
zur Abstimmung aufruft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
mit 0 Enthaltungen.