Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umsetzungsabschnitt der FGE-Maßnahme „Steinhuder Meerbach“ wird geändert bzw. erweitert. Der Änderung des Zuwendungsbescheides wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Bauamtsrat Zechlin erinnert an die vor der Sitzung stattgefundene Exkursion zur Begehung des Meliorations-Hauptkanals in Hoyerhagen.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser unterstützt Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung.

 

Auf Grundlage der Förderrichtlinie des LK „Rahmenrichtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung durch den Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2017 bis 2019“ wurden dem ULV Meerbach und Führse auf seinen Antrag hin Fördermittel i.H.v. 109.802,05 € in Form einer Anteilsfinanzierung als Zuwendung gewährt.

Der „Steinhuder Meerbach“ sollte im Abschnitt südlich des bereits renaturierten Bereichs auf rd. 1.400 m Länge (Eingang Forst Nienburger Bruch - Waldweg Schessinghausen-Kattriede) naturnah aufgewertet werden.

 

Hydraulische Berechnungen haben jedoch gezeigt, dass ein Teil des bisher vorgesehenen Renaturierungsabschnittes aufgrund von nachteiligen Auswirkungen (Überflutungshäufigkeit auf landwirtschaftliche Flächen) kaum Chancen auf eine wasserrechtliche Plangenehmigung bzw. Planfeststellung hat.

 

Daher soll stattdessen der südlich anschließende, hydraulisch unbedenklichere Abschnitt umgestaltet werden.

 

Aus dem o.g. Zuwendungsbescheid stehen derzeit noch rd. 82.000 € zur Verfügung. Diese Mittel sollen der beabsichtigten Renaturierung des Gewässers „Steinhuder Meerbach“ erhalten bleiben. Für diesen Abschnitt soll das bisher aufgestellte Hydraulikmodell erweitert werden.

 

Es werden keine Fragen gestellt, sodass der stellv. Landrat Dr. Schmädeke zur Abstimmung aufruft.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.