Sitzung: 26.09.2023 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2023/141
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung
und der 1. Nachtragshaushaltsplan für 2023
werden beschlossen.
Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das
Haushaltsjahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da
aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der
Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3
NKomVG).
Beratungsgang:
KVR Dachs erläutert den Entwurf der ersten
Nachtragshaushaltssatzung 2023 anhand einer Präsentation.
Durch die Anpassungen des
Nachtragshaushaltes 2023 würden sich die ordentlichen Erträge um 9,26 Mio. Euro
erhöhen. Die Aufwendungen erhöhten sich um 5,60 Mio. Euro. Das Ergebnis verbessere
sich somit um 3,66 Mio. Euro.
Auf Rückfrage von KTA
Bergmann-Kramer erläutert KVR Dachs, dass sich die Transferaufwendungen
im Bereich der Jugendhilfe durch die Pflegesätze um bis 20% erhöht hätten und
es hierfür keinen entsprechenden Ausgleich gäbe.
KTA Hille möchte wissen, warum sich die Zuführung zu der
Pensionsrücklage erhöht hätte. KVR Dachs erklärt, dass hierbei die
Hochrechnung der Versorgungskasse als Grundlage diene. Die Versorgungskasse
berechne anhand der vorhandenen Werte den entsprechenden Anpassungsbedarf. KTA
Bergmann-Kramer fragt nach, wie es zu Auflösungen bei der
Pensionsrückstellung kommen könne. KVR Dachs erwidert, dass z.B. durch
einen Wechsel des Arbeitgebers oder einen Sterbefall die entsprechende
Rückstellung aufzulösen sei.
KVR Dachs führt weiter aus, dass sich das Investitionsvolumen
um 1,35 Mio. Euro erhöhen würde. Ferner erhöhe sich der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen um 27,1 Mio. Euro.
Die Nachtragshaushaltssatzung
verändere sich im § 1 auf einen Fehlbetrag in Höhe von 18,6 Mio. Euro, der in §
2 festgelegte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen erhöhe sich auf
30,9 Mio. Euro und der in § 3 festgelegte Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 33,5 Mio. Euro. Die weiteren Punkte blieben
unverändert.
In der mittelfristigen
Finanzplanung würde im Ergebnishaushalt mit Fehlbeträgen in vergleichbare Höhe
gerechtet. Der erste Entwurf des Haushaltsplan 2024 weise sogar einen
Fehlbetrag in Höhe von 30 Mio. Euro aus.
KTA Hille erkundigt sich, ob für die PV-Anlagen, die im Haushalt
2024 veranschlagt werden sollen, bereits Verpflichtungsermächtigungen im
Nachtrag eingeplant worden seien. KVD Rötschke verweist darauf, dass im
Ausschuss für Liegenschaften beschlossen worden sei, dass in Beratungen zu der
Haushaltsplanung 2024 hierüber entschieden werde. Die Entscheidungsreife der
Planung sei noch nicht erreicht.
KTA Kuhlmann ergänzt, dass das Volumen in Höhe von 500.000 Euro nur
als Einstieg gesehen werden könne.
Beratungsergebnis:
Einstimmig