Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für 2023
werden beschlossen.

 

Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 NKomVG). 

 


Beratungsgang:

 

KVR Dachs erläutert den Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung 2023 anhand einer Präsentation.

Durch die Anpassungen des Nachtragshaushaltes 2023 würden sich die ordentlichen Erträge um 9,26 Mio. Euro erhöhen. Die Aufwendungen erhöhten sich um 5,60 Mio. Euro. Das Ergebnis verbessere sich somit um 3,66 Mio. Euro.

Auf Rückfrage von KTA Bergmann-Kramer erläutert KVR Dachs, dass sich die Transferaufwendungen im Bereich der Jugendhilfe durch die Pflegesätze um bis 20% erhöht hätten und es hierfür keinen entsprechenden Ausgleich gäbe.

KTA Hille möchte wissen, warum sich die Zuführung zu der Pensionsrücklage erhöht hätte. KVR Dachs erklärt, dass hierbei die Hochrechnung der Versorgungskasse als Grundlage diene. Die Versorgungskasse berechne anhand der vorhandenen Werte den entsprechenden Anpassungsbedarf. KTA Bergmann-Kramer fragt nach, wie es zu Auflösungen bei der Pensionsrückstellung kommen könne. KVR Dachs erwidert, dass z.B. durch einen Wechsel des Arbeitgebers oder einen Sterbefall die entsprechende Rückstellung aufzulösen sei.

KVR Dachs führt weiter aus, dass sich das Investitionsvolumen um 1,35 Mio. Euro erhöhen würde. Ferner erhöhe sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 27,1 Mio. Euro.

Die Nachtragshaushaltssatzung verändere sich im § 1 auf einen Fehlbetrag in Höhe von 18,6 Mio. Euro, der in § 2 festgelegte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen erhöhe sich auf 30,9 Mio. Euro und der in § 3 festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 33,5 Mio. Euro. Die weiteren Punkte blieben unverändert.

In der mittelfristigen Finanzplanung würde im Ergebnishaushalt mit Fehlbeträgen in vergleichbare Höhe gerechtet. Der erste Entwurf des Haushaltsplan 2024 weise sogar einen Fehlbetrag in Höhe von 30 Mio. Euro aus.

KTA Hille erkundigt sich, ob für die PV-Anlagen, die im Haushalt 2024 veranschlagt werden sollen, bereits Verpflichtungsermächtigungen im Nachtrag eingeplant worden seien. KVD Rötschke verweist darauf, dass im Ausschuss für Liegenschaften beschlossen worden sei, dass in Beratungen zu der Haushaltsplanung 2024 hierüber entschieden werde. Die Entscheidungsreife der Planung sei noch nicht erreicht.
KTA Kuhlmann ergänzt, dass das Volumen in Höhe von 500.000 Euro nur als Einstieg gesehen werden könne.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig