Sitzung: 27.09.2023 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
EKR
Hoffmann berichtet über ein Urteil
des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13b BauGB. Danach ist die in § 13b
vorgesehene, vereinfachte Verfahrensweise für die Aufstellung von
Bebauungsplänen mit dem Europarecht nicht vereinbar; insbesondere, weil die
Prüfung zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren
nicht vorgesehen ist. Damit leiden die nach diesem Verfahren aufgestellten
B-Pläne an einem formellen Fehler. Dieser Fehler sei nur dann gem. § 215 BauGB
unerheblich, wenn bei der Bekanntmachung auf die Möglichkeit des Widerspruchs
hingewiesen und dann innerhalb eines Jahres kein Widerspruch eingelegt wurde.
In diesem Fall können diese Pläne umgesetzt werden. Laufende Verfahren nach §
13b können jedoch nicht auf Grundlage des
§ 13b beendet werden.
KTA Hille fragt an, ob die Zahl der Bauanträge gesunken ist
und ob die Personal engpässe im Bauamt behoben sind.
EKR Hoffmann informiert, dass die Anzahl der Bauanträge deutlich
rückläufig ist. Die Personalengpässe haben sich gebessert.