Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

EKR Hoffmann berichtet über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13b BauGB. Danach ist die in § 13b vorgesehene, vereinfachte Verfahrensweise für die Aufstellung von Bebauungsplänen mit dem Europarecht nicht vereinbar; insbesondere, weil die Prüfung zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren nicht vorgesehen ist. Damit leiden die nach diesem Verfahren aufgestellten B-Pläne an einem formellen Fehler. Dieser Fehler sei nur dann gem. § 215 BauGB unerheblich, wenn bei der Bekanntmachung auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen und dann innerhalb eines Jahres kein Widerspruch eingelegt wurde. In diesem Fall können diese Pläne umgesetzt werden. Laufende Verfahren nach § 13b können  jedoch nicht auf Grundlage des § 13b beendet werden.

KTA Hille fragt an, ob die Zahl der Bauanträge gesunken ist und ob die Personal engpässe im Bauamt behoben sind.

EKR Hoffmann informiert, dass die Anzahl der Bauanträge deutlich rückläufig ist. Die Personalengpässe haben sich gebessert.