Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

 Maßnahme 2312: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 8 Haltestellen durch die Samtgemeinde Uchte sollen  93.994,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2314: Der VLN benötigt im Jahr 2024 ein Marketingbudget für diverse Maßnahmen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf 15.000 Euro für das Jahr 2024 und soll aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2315: Für die Angebotsausweitung im Regionalbusverkehr sollen ab 2024 jährlich 50.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2316: Für Freifahrten zu verschiedenen Aktionstagen wie dem Weltkindertag sollen für 2023, 2024 & 2025 insgesamt 21.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 


Beratungsgang:

 

Maßnahme 2313

 

KTA Kruse ist der Auffassung, dass die Maßnahme 2313, Machbarkeitsstudie, sehr hohe Kosten verursacht und ein Ergebnis noch nicht absehbar ist. Er wünscht sich dazu weitere Ausführungen seitens der Verwaltung.

 

Dipl. Geogr. Rühe verweist auf die Vorgaben der sog. Clean Vehicles Directive (CVD) der EU. Diese gibt vor, dass die ÖPNV-Busflotten in den kommenden Jahren weitestgehend auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden sollen. Dies ist relevant beim Neukauf von Bussen, aber auch bei der „Beauftragung“ von Verkehrsleistungen. Genau dies steht aber in etwa 2 Jahren wieder für den Landkreis Nienburg/Weser an. Deswegen soll die Studie als Grundlage für gute Strategien und Entscheidungen dienen. Sie soll ferner Grundlage für die Festlegungen im Nahverkehrsplan und für den Entwurf einer Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung von Verkehrsleistungen sein.

 

EKR Hoffmann ergänzt, dass im Rahmen seiner Aufsichtsratstätigkeit bei den VGH bereits eine ähnliche Studie in Auftrag gegeben wurde. Bei der Auswahl der Antriebe der Zukunft sind viele Dinge zu bedenken und beachten. Falsche Entscheidungen können zu erheblichen Problemen und Kosten führen. Der Aufwand für die Erstellung  eines Gutachtens ist zwar sehr hoch, aber ebenso ist eine fundierte Grundlage für die weitere Planung wichtig.

 

KTA Kopp schlägt eine Kooperation mit anderen Landkreisen vor, da diese vor ähnlichen Problemen stehen.

 

KTA Kurowski fragt an, ob man sich nicht am Gutachten der VGH orientieren kann.

 

EKR Hoffmann sieht hinsichtlich der Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenträgern Grenzen, weil die Ausgangslage in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich ist und im Gutachten auf die spezifischen Herausforderungen eingegangen werden muss. Daher sind die Synergieeffekte wohl nicht so groß.

 

KTA Altmann ist der Ansicht, dass die Fragestellung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zielführend zu beantworten ist. Es fehlt die Infrastruktur für Strom bzw. Wasserstoff. Diese Voraussetzungen müssten erst geschaffen werden.

 

Dipl. Geogr. Arndt stimmt zu, dass das Gutachten nicht langfristig aussagekräftig ist, aber als kurz- bis mittelfristige Grundlage für die ersten Schritte in Richtung emissionsfreier Antriebe eine wichtige Hilfe sein kann.

 

KTA Lange wünscht sich eine erneute intensive Beratung zu diesem Thema, damit eine bessere Meinungsbildung möglich ist.

 

KTA Kurowski schlägt vor, die Maßnahme zurück zu stellen und im nächsten AfR neu zu beraten.

 

 

 

Maßnahme 2312

 

Herr Schäfer bemängelt, dass eine abschließende Stellungnahme der SG Uchte bisher nicht vorliegt.

 

Dipl. Geogr. Rühe ist der Auffassung, dass Uchte bereits eine Stellungnahme dazu abgegeben hat.

 

KTA Kurowski schlägt vor, ungeachtet des Vorliegens einer Stellungnahme das Geld zunächst bereit zu stellen.

 

 

Maßnahme 2315

 

KTA Kruse plädiert dafür, dass Angebot der Sonntagsfahrten zu verbessern und fragt an, ob mit den 50 Tsd € auch weitere Linien eingerichtet werden sollen.

 

Dipl. Geogr. Rühe teilt mit, dass die Mittel vorrangig für die Linien 40 und 50 verwendet werden sollen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig