Sitzung: 26.09.2023 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2023/131
Das Volumen der steuerbaren
Investitionen wird auf 7.200.000 Euro festgelegt.
Den einzelnen
Organisationseinheiten werden die in der Anlage aufgeführten Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung des
Budgets sind die einzelnen Investitionen in folgende Kategorien einzuteilen:
- Kategorie A: Gesetzlich vorgeschriebene bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Gefahrenabwehr unabweisbare Investitionen
- Kategorie B: Aus Sicht der Organisationseinheit unbedingt erforderlich
- Kategorie C: Aus Sicht der Organisationseinheit erforderlich, aber noch verschiebbar
Die Überschreitungen sind
ausführlich zu begründen. Die Fachausschüsse entscheiden über die
Veranschlagung, vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt durch den
Kreistag.
Beratungsgang:
KVR Dachs weist auf einen Fehler in der Beschlussempfehlung
hin. Der Betrag sei auf 7.200.000 Euro zu korrigieren. Ferner erklärt Sie,
dass die Organisationseinheiten in der Haushaltsplanungsgesprächen bereits
mitgeteilt hätten, dass sie die Eckwerte nur schwerlich einhalten könnten. Eine
entsprechende Kategorisierung müsse erfolgen und in den Fachausschüssen müssten
hierzu Entscheidungen getroffen werden.
KTA Bergmann-Kramer stellt dar, dass dieses das Mindestmaß darstelle,
eine Streichung wäre kaum möglich.
KTA Hille stimmt dem zu und ergänzt, dass sich durch die
Inflation real bereits eine Kürzung ergäbe.