Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 11

Das Volumen der steuerbaren Investitionen wird auf 7.200.000 Euro festgelegt.

Den einzelnen Organisationseinheiten werden die in der Anlage aufgeführten Budgets zugewiesen.

 

Bei Überschreitung des Budgets sind die einzelnen Investitionen in folgende Kategorien einzuteilen:

-       Kategorie A: Gesetzlich vorgeschriebene bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Gefahrenabwehr unabweisbare Investitionen

-       Kategorie B: Aus Sicht der Organisationseinheit unbedingt erforderlich

-       Kategorie C: Aus Sicht der Organisationseinheit erforderlich, aber noch verschiebbar

 

Die Überschreitungen sind ausführlich zu begründen. Die Fachausschüsse entscheiden über die Veranschlagung, vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt durch den Kreistag.


Beratungsgang:

 

KVR Dachs weist auf einen Fehler in der Beschlussempfehlung hin. Der Betrag sei auf 7.200.000 Euro zu korrigieren. Ferner erklärt Sie, dass die Organisationseinheiten in der Haushaltsplanungsgesprächen bereits mitgeteilt hätten, dass sie die Eckwerte nur schwerlich einhalten könnten. Eine entsprechende Kategorisierung müsse erfolgen und in den Fachausschüssen müssten hierzu Entscheidungen getroffen werden.

KTA Bergmann-Kramer stellt dar, dass dieses das Mindestmaß darstelle, eine Streichung wäre kaum möglich.

KTA Hille stimmt dem zu und ergänzt, dass sich durch die Inflation real bereits eine Kürzung ergäbe.