Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen erhält für die Beratungstätigkeit im Landkreis Nienburg für die Jahre 2023 bis 2025 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.700 € unter der Voraussetzung, dass die Beratungstätigkeit im bisherigen Umfang fortgesetzt wird.


Beratungsgang:

 

Herr Buchholz erläutert die Vorlage.

 

Herr Sommerfeld spricht sich für eine weitere Zuschussgewährung der Beratungs- stelle aus, da eine Übernahme der Beratungstätigkeit durch die öffentliche Verwaltung deutlich teurer wäre.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig