Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für den Umbau der Grundschule Eystrup eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 453.335,00 € gewährt.

 

Sollte die Samtgemeinde Grafschaft Hoya Drittmittel für diese Maßnahme erhalten, sind diese von den förderfähigen Kosten abzurechnen und die o. g. Zuwendung entsprechend zu kürzen.


Beratungsgang:

 

KTA Bergmann-Kramer führt aus, die Bereitstellung aus den Mitteln der Kreisschulbaukasse würden dringend benötigt. Er bitte um Zustimmung.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig