Der
Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für den Umbau der Grundschule Eystrup eine
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 453.335,00 €
gewährt.
Sollte die Samtgemeinde Grafschaft Hoya Drittmittel für diese Maßnahme erhalten, sind diese von den förderfähigen Kosten abzurechnen und die o. g. Zuwendung entsprechend zu kürzen.
Beratungsgang:
KTA Bergmann-Kramer
führt aus, die Bereitstellung aus den Mitteln der Kreisschulbaukasse würden
dringend benötigt. Er bitte um Zustimmung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig