Die
1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für 2023
werden beschlossen.
Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das Haushaltsjahr 2023 ein
Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da aufgrund der festgestellten
Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§
182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 NKomVG).
Beratungsgang:
KTA Niepel führt aus, im letzten
Jahr sei der Haushaltsausgleich noch gelungen. Er habe aber bereits im letzten
Jahr den Eindruck gewonnen, dass die guten Jahre vorbei sein könnten. Der
Landkreis bewege sich von Krise zu Krise. Der Nachtrag habe sich mit
Fehlbeträgen von zunächst 22,3 Mio. Euro auf nunmehr 18,6 Mio. Euro zwar
positiv entwickelt. Aber die 7 Mio. Euro, die allein für den Jugendhilfebereich
nachgeschossen werden müssten, seien nachgelagerte Kosten der Corona-Pandemie.
Ein nachträglicher Haushaltsausgleich sei in diesem Jahr illusorisch.
KTA Bergmann-Kramer
erklärt, die CDU werde dem Nachtrags-Haushalt zustimmen. Die Hoffnung sterbe
zuletzt, aber ein Haushaltsausgleich werde in Anbetracht der Umstände immer
schwieriger. Politik und Verwaltung müssten Strategien entwickeln, mit den
neuen Verhältnissen klarzukommen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig