Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für 2023
werden beschlossen.

 

Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 NKomVG). 

 


Beratungsgang:

 

KTA Niepel führt aus, im letzten Jahr sei der Haushaltsausgleich noch gelungen. Er habe aber bereits im letzten Jahr den Eindruck gewonnen, dass die guten Jahre vorbei sein könnten. Der Landkreis bewege sich von Krise zu Krise. Der Nachtrag habe sich mit Fehlbeträgen von zunächst 22,3 Mio. Euro auf nunmehr 18,6 Mio. Euro zwar positiv entwickelt. Aber die 7 Mio. Euro, die allein für den Jugendhilfebereich nachgeschossen werden müssten, seien nachgelagerte Kosten der Corona-Pandemie. Ein nachträglicher Haushaltsausgleich sei in diesem Jahr illusorisch.

 

KTA Bergmann-Kramer erklärt, die CDU werde dem Nachtrags-Haushalt zustimmen. Die Hoffnung sterbe zuletzt, aber ein Haushaltsausgleich werde in Anbetracht der Umstände immer schwieriger. Politik und Verwaltung müssten Strategien entwickeln, mit den neuen Verhältnissen klarzukommen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig