Sitzung: 08.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2023/175
Der Haushalt für das Jahr 2024 wird – wie vom Fachbereich Jugend
vorgeschlagen – veranschlagt.
Beratungsgang:
KVOR Dehmel erläutert die Vorlage
und betont – trotz hohen Nachtrags für 2023- steigen die Kosten.
Die Grundlage der Haushaltsplanung für das Jahr
2024 sind die Haushaltsansätze des Haushaltes 2023 und des am 07.09.2023
beschlossenen Nachtrags für 2023.
Trotz des hohen beschlossenen Nachtrags für 2023
steigen die Ausgaben weiter an.
Für das Jahr 2024 sind die Zuweisungen an die
Gemeinden für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen gemäß der in 2022
geschlossenen Vereinbarung anzupassen. Hierfür erhöht sich der Ansatz um
1.400.000,00 Euro im Produkt 36210 – Frühkindliche Bildung und Betreuung.
Auf Grund der Fallzahlenanstiege im ASD und der
weiteren Tarifsteigerungen ist in den Produkten des ASD generell mit
nochmaligen steigenden Ausgaben in 2024 zu rechnen. Dies betrifft besonders die
Produkte 36323 – Gemeinsame Unterbringung von Müttern, Vätern mit ihren
Kindern, 36335 – Sozialpädagogische Familienhilfe, 36336 – Erziehung in der
Tagesgruppe, 36338 – Heimerziehung und 36342 – Inobhutnahmen.
Für 2024 hat der Deutsche Verein eine Empfehlung
der Erhöhung der Pflegesätze in der Vollzeitpflege herausgegeben. Gemäß
Empfehlung steigen die Erziehungskosten um 35% und die Sachkosten um 15%. Dies
ergibt eine Ausgabensteigerung bei den Pflegegeldern um 740.000,00€ für
Minderjährige und 170.000,00€ für volljährige Pflegekinder.
Der Gesamthaushalt 2024 erhöht sich zum Nachtrag
somit nochmals um ca.3, 3 Mio. Euro (Ausgabensteigerung von ca.3, 6 Mio. € und
Erhöhung der Einnahmen um ca. 300.000,00 €)
Beratungsergebnis:
Einstimmig