Sitzung: 27.09.2023 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Dipl. Geogr. Rohlfing
berichtet über den aktuellen Stand der Windenergieplanung im Rahmen der
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Sie stellt eine
Karte mit den Windenergiegebieten vor, die zur Anrechnung des seitens des
Landes vorgesehenen regionalen Teilflächenziels herangezogen werden können.
Gemäß Entwurf des niedersächsischen Windgesetzes (NWindBGUG) sind im Landkreis
Nienburg/Weser mindestens 0,77 % (0,73 % = korrigierter Wert im Juni 2023) der
Kreisfläche für die Windenergienutzung bis 31.12.26 auszuweisen. Ansonsten
würde die sog. „Superprivilegierung“ eintreten.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Pflicht zur
Ausweisung neuer Windenergiegebiete entfällt, wenn das Teilflächenziel mit den
bestehenden Windenergiegebieten erreicht wird. Nach aktuellen Berechnungen
können mindestens 1.131 ha Fläche (Rotor out) der kommunalen Bauleitplanung
angerechnet werden. Dies entspricht 0,81 % der Kreisfläche. Damit wäre das
regionale Teilflächenziel von 0,77 % bzw. 0,73 % bereits überschritten. Weitere
Flächenneuausweisungen in den Flächennutzungsplänen der SG Uchte, Heemsen und
Grafschaft Hoya stehen 2024 an, die zusätzlich angerechnet werden können.
Zum jetzigen Zeitpunkt umfassen die geplanten
Vorranggebiete Windenergienutzung und die zusätzlichen Windenergiegebiete in
den Bauleitplänen eine Fläche von rd. 1.515 ha (Rotor out). Dies entspricht
einem Anteil von 1,08 % der Kreisfläche. Bislang unbebaute Bauleitplangebiete
in Hubschraubertiefflugstrecken wurden hier bereits herausgerechnet. Wie oben
dargelegt, werden voraussichtlich weitere Flächen in F-Plänen hinzukommen.
Fazit: Vorausgesetzt, dass keine wesentlichen
Änderungen der Zielvorgaben eintreten, ist davon auszugehen, dass der Landkreis
das regionale Teilflächenziel bereits zum jetzigen Zeitpunkt erreichen bzw.
sogar überschreiten würde. Durch geplante Neuausweisungen wird sich der
Flächenanteil für die Windenergienutzung weiter erhöhen.
Beratungsergebnis: