Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Dipl. Geogr. Rohlfing berichtet über den aktuellen Stand der Windenergieplanung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Sie stellt eine Karte mit den Windenergiegebieten vor, die zur Anrechnung des seitens des Landes vorgesehenen regionalen Teilflächenziels herangezogen werden können. Gemäß Entwurf des niedersächsischen Windgesetzes (NWindBGUG) sind im Landkreis Nienburg/Weser mindestens 0,77 % (0,73 % = korrigierter Wert im Juni 2023) der Kreisfläche für die Windenergienutzung bis 31.12.26 auszuweisen. Ansonsten würde die sog. „Superprivilegierung“ eintreten.

 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Pflicht zur Ausweisung neuer Windenergiegebiete entfällt, wenn das Teilflächenziel mit den bestehenden Windenergiegebieten erreicht wird. Nach aktuellen Berechnungen können mindestens 1.131 ha Fläche (Rotor out) der kommunalen Bauleitplanung angerechnet werden. Dies entspricht 0,81 % der Kreisfläche. Damit wäre das regionale Teilflächenziel von 0,77 % bzw. 0,73 % bereits überschritten. Weitere Flächenneuausweisungen in den Flächennutzungsplänen der SG Uchte, Heemsen und Grafschaft Hoya stehen 2024 an, die zusätzlich angerechnet werden können.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt umfassen die geplanten Vorranggebiete Windenergienutzung und die zusätzlichen Windenergiegebiete in den Bauleitplänen eine Fläche von rd. 1.515 ha (Rotor out). Dies entspricht einem Anteil von 1,08 % der Kreisfläche. Bislang unbebaute Bauleitplangebiete in Hubschraubertiefflugstrecken wurden hier bereits herausgerechnet. Wie oben dargelegt, werden voraussichtlich weitere Flächen in F-Plänen hinzukommen.

 

Fazit: Vorausgesetzt, dass keine wesentlichen Änderungen der Zielvorgaben eintreten, ist davon auszugehen, dass der Landkreis das regionale Teilflächenziel bereits zum jetzigen Zeitpunkt erreichen bzw. sogar überschreiten würde. Durch geplante Neuausweisungen wird sich der Flächenanteil für die Windenergienutzung weiter erhöhen.

 


Beratungsergebnis: