Sitzung: 15.11.2023 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/199
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KVR
Dachs erläutert anhand einer
Präsentation den 1. Entwurf des Haushalts 2024.
Die
Haushaltssatzung sehe einen Fehlbetrag in Höhe von 34,27 Mio. Euro vor. Kredite
müssten in Höhe von 27,04 Mio. Euro aufgenommen werden. Verpflichtungsermächtigungen
seien in Höhe von 57,51 Mio. Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite
sei auf 45 Mio. Euro festgesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, die Umlagesätze
für die Kreisumlage mit 52% der Steuerkraft und 46% von 90% der Schlüsselzuweisung
beizubehalten.
Die
Erträge in 2024 beliefen sich auf 303,5 Mio. Euro, die Aufwendungen auf 337,8 Mio.
Euro. Die Produktbereiche Soziales und Jugend machten einen Anteil von 55 % am
Gesamtzuschussbedarf aus.
Die
Aufwendungen für Personal steigen in 2024 um 6,7 Mio. Euro. Die Transferaufwendungen
würden im Zeitraum vom 2019 bis 2027 von 128,7 auf 190,2 Mio. Euro steigen. Für
die Betriebs- und Folgekostenförderung in Kindertagesstätten müsste in 2024,
aufgrund der Anpassung des Verbraucherpreisindex, 16,9 Mio. Euro veranschlagt
werden.
Entsprechend
der Regelung des § 182 Abs. 5 NKomVG könne auf ein Haushaltssicherungskonzept
für 2024 verzichtet werden, wenn der Kreistag einen entsprechenden Beschluss
fasse. Die sich aus den Folgen des Ukraine-Krieges ergebenden Fehlbeträge müssten
innerhalb von 30 Jahren ausgeglichen werden.
Investitionen
in 2024 würden u.a. im Bereich Schul- und Verwaltungsgebäude, die
Kreisschulbaukasse sowie die Krankenhausumlage getätigt. Neben den neu veranschlagten
Maßnahmen bestünden Ausgabeermächtigungen aus 2023 und Vorjahren in Höhe von
68,5 Mio. Euro. Teilweise müssten diese ggf. in 2025 neu veranschlagt werden,
um entsprechende Investitions-Kreditermächtigungen zu erhalten. In Hinblick auf
den Eckwerte-Beschluss überschreite der Bereich Kreisstraßen sein Budget
erheblich. Entsprechend müsse der Ausschuss für Kreisstraßen über die Maßnahmen
beraten.
Verpflichtungsermächtigungen
würden in 2024 u.a. für die FTZ, die OBS Marklohe, die OBS Uchte und die BBS
Sporthalle bereitgestellt.
Entsprechend
des Orientierungserlasses würden sich die Schlüsselzuweisungen des Landkreises
auf 57,1 Mio. Euro, die Kreisumlage auf 85,9 Mio. Euro erhöhen. Die Anhörung
der Kommunen erfolgte am 30. Oktober 2023, deren Stellungnahme würde in der
Sitzung am 5. Dezember thematisiert.
In
der mittelfristigen Planung werde mit weiteren Fehlbeträgen gerechnet und spätestens
für den Haushalt 2025 müsse ein Haushaltssicherungskonzept erstell werden.
Neben
der negativen Entwicklung bei den Fehlbeträgen erhöhe sich die Summe der
investiven Verschuldung bis 2027 auf 123,6 Mio. Euro.
KTA
Bergmann-Kramer erkundigt sich,
warum die Umlagesätze nicht auf das Niveau von 53% von der Steuerkraft und 47%
von 90% der Schlüsselzuweisung festgelegt worden seien.
KVD
Rötschke weist darauf hin, dass
die Kommunen vor den gleichen Problemen stehen würden ihre Haushalte
auszugleichen.
KTA
Bergmann-Kramer stellt fest,
dass die Summe der freiwilligen Leistungen des Landkreises keinen wesentlichen
Beitrag zur Konsolidierung beitragen könne.
KTA
Niepel stellt ergänzend die
Frage, welches Volumen die freiwilligen Leistungen hätten.
KAR Pröstler teilt mit, dass hierzu aktuell noch einmal eine
entsprechende Abfrage bei den Organisationseinheiten (OE) durchgeführt würde
und Ergebnisse in der nächsten Sitzung mitgeteilt werden würden.
KVD
Rötschke ergänzt, dass in
Gesprächen mit allen Fachbereichen die Haushaltssituation thematisiert worden
sei. Ein relevantes Einsparpotential hätte sich nicht ergeben. Der Trend bei
den Transferleistungen würde sich eher noch verschärfen, da der Landkreis im
Wettbewerb mit den anderen Trägern stände.
KTA
Altmann stellt ergänzend fest,
dass durch Streichung von freiwilligen Leistungen neue Problematiken entständen.
LR
Kohlmeier weist darauf hin, dass
die Probleme nur in Hannover und Berlin gelöst werden könnten. Es müssten
Leistungen abgebaut werden oder entsprechende Steuererhöhungen beschlossen
werden. Es dürfe keine weiteren Förderungen ohne entsprechende Finanzierung
geben.
Auf
Nachfrage von KTA Niepel, ob über eine Erhöhung der Kreisumlage
gesprochen werden müsse, erwidert KVD Rötschke, dass die Erhöhung der
Kreisumlage als eine Konsolidierungsmaßnahme auf Sicht unverzichtbar sein werde.