Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

KVR Dachs erläutert anhand einer Präsentation den 1. Entwurf des Haushalts 2024.

Die Haushaltssatzung sehe einen Fehlbetrag in Höhe von 34,27 Mio. Euro vor. Kredite müssten in Höhe von 27,04 Mio. Euro aufgenommen werden. Verpflichtungsermächtigungen seien in Höhe von 57,51 Mio. Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite sei auf 45 Mio. Euro festgesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, die Umlagesätze für die Kreisumlage mit 52% der Steuerkraft und 46% von 90% der Schlüsselzuweisung beizubehalten.

Die Erträge in 2024 beliefen sich auf 303,5 Mio. Euro, die Aufwendungen auf 337,8 Mio. Euro. Die Produktbereiche Soziales und Jugend machten einen Anteil von 55 % am Gesamtzuschussbedarf aus.

Die Aufwendungen für Personal steigen in 2024 um 6,7 Mio. Euro. Die Transferaufwendungen würden im Zeitraum vom 2019 bis 2027 von 128,7 auf 190,2 Mio. Euro steigen. Für die Betriebs- und Folgekostenförderung in Kindertagesstätten müsste in 2024, aufgrund der Anpassung des Verbraucherpreisindex, 16,9 Mio. Euro veranschlagt werden.

Entsprechend der Regelung des § 182 Abs. 5 NKomVG könne auf ein Haushaltssicherungskonzept für 2024 verzichtet werden, wenn der Kreistag einen entsprechenden Beschluss fasse. Die sich aus den Folgen des Ukraine-Krieges ergebenden Fehlbeträge müssten innerhalb von 30 Jahren ausgeglichen werden.

Investitionen in 2024 würden u.a. im Bereich Schul- und Verwaltungsgebäude, die Kreisschulbaukasse sowie die Krankenhausumlage getätigt. Neben den neu veranschlagten Maßnahmen bestünden Ausgabeermächtigungen aus 2023 und Vorjahren in Höhe von 68,5 Mio. Euro. Teilweise müssten diese ggf. in 2025 neu veranschlagt werden, um entsprechende Investitions-Kreditermächtigungen zu erhalten. In Hinblick auf den Eckwerte-Beschluss überschreite der Bereich Kreisstraßen sein Budget erheblich. Entsprechend müsse der Ausschuss für Kreisstraßen über die Maßnahmen beraten.

Verpflichtungsermächtigungen würden in 2024 u.a. für die FTZ, die OBS Marklohe, die OBS Uchte und die BBS Sporthalle bereitgestellt.

Entsprechend des Orientierungserlasses würden sich die Schlüsselzuweisungen des Landkreises auf 57,1 Mio. Euro, die Kreisumlage auf 85,9 Mio. Euro erhöhen. Die Anhörung der Kommunen erfolgte am 30. Oktober 2023, deren Stellungnahme würde in der Sitzung am 5. Dezember thematisiert.

In der mittelfristigen Planung werde mit weiteren Fehlbeträgen gerechnet und spätestens für den Haushalt 2025 müsse ein Haushaltssicherungskonzept erstell werden.

Neben der negativen Entwicklung bei den Fehlbeträgen erhöhe sich die Summe der investiven Verschuldung bis 2027 auf 123,6 Mio. Euro.

KTA Bergmann-Kramer erkundigt sich, warum die Umlagesätze nicht auf das Niveau von 53% von der Steuerkraft und 47% von 90% der Schlüsselzuweisung festgelegt worden seien.

KVD Rötschke weist darauf hin, dass die Kommunen vor den gleichen Problemen stehen würden ihre Haushalte auszugleichen.

KTA Bergmann-Kramer stellt fest, dass die Summe der freiwilligen Leistungen des Landkreises keinen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung beitragen könne.

KTA Niepel stellt ergänzend die Frage, welches Volumen die freiwilligen Leistungen hätten.

KAR Pröstler teilt mit, dass hierzu aktuell noch einmal eine entsprechende Abfrage bei den Organisationseinheiten (OE) durchgeführt würde und Ergebnisse in der nächsten Sitzung mitgeteilt werden würden.

KVD Rötschke ergänzt, dass in Gesprächen mit allen Fachbereichen die Haushaltssituation thematisiert worden sei. Ein relevantes Einsparpotential hätte sich nicht ergeben. Der Trend bei den Transferleistungen würde sich eher noch verschärfen, da der Landkreis im Wettbewerb mit den anderen Trägern stände.

KTA Altmann stellt ergänzend fest, dass durch Streichung von freiwilligen Leistungen neue Problematiken entständen.

LR Kohlmeier weist darauf hin, dass die Probleme nur in Hannover und Berlin gelöst werden könnten. Es müssten Leistungen abgebaut werden oder entsprechende Steuererhöhungen beschlossen werden. Es dürfe keine weiteren Förderungen ohne entsprechende Finanzierung geben.

Auf Nachfrage von KTA Niepel, ob über eine Erhöhung der Kreisumlage gesprochen werden müsse, erwidert KVD Rötschke, dass die Erhöhung der Kreisumlage als eine Konsolidierungsmaßnahme auf Sicht unverzichtbar sein werde.