Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt der Haushaltsplanung 2024 für die Produkte 17510 und 17520 zu.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Wegener gibt folgende Hinweise zu den eingestellten Mitteln für den Katastrophenschutz:

 

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen hatte sich bereits dafür ausgesprochen, dass auch in den kommenden Jahren weiter in den Katastrophenschutz investiert und die 2022 ausgegebenen Mittel von 125.000 € verstetigt werden sollen. Der Landkreis Nienburg müsse die Stärkung des Katastrophenschutzes im eigenen Bereich auch nach den Investitionen 2023 weiter vorantreiben. Dafür sind im Produkt 17510 unter der Investitionsnummer 1751022002 (Seite 5 vom Teilergebnishaushalt) für die Jahre 2024 bis 2027 jeweils 60.000 € eingestellt.

 

Zwei Projekte dienen hier für 2024 nur zur Veranschaulichung für die Erforderlichkeit weitere Präventionsmaßnahmen.

Zur Aufrechterhaltung der Kommunikation bei einem flächendeckenden lang andauernden Stromausfall ist es möglich, aktuell noch nicht notstromversorgte Basisstationen des Landes Niedersachsen für den TETRA-Funk durch kommunale Netzersatzanlagen versorgen zu lassen. Die Zentrale Polizeidirektion hat hierzu mit Schreiben vom 24.10.2023 Stellung genommen. Um im Landkreis Nienburg die Kommunikation über TETRA bei einem Black-Out ohne Einschränkungen von allen BOS weiter betreiben zu können, wäre es erforderlich an eine sogenannte VDXT-Schnittstelle Anschluss zu bekommen. Hier wäre das Gespräch mit den Landkreisen Schaumburg, Hameln, Holzminden und Göttingen zu einer gemeinsamen Strategie erforderlich. Der Landkreis Diepholz plant aktuell zusammen mit den in der Großleitstelle Oldenburger Land vertretenen Landkreisen und der Polizei die noch vorhandenen Lücken in der Notstromversorgung der TETRA Stationen durch kommunales Engagement zu schließen.

 

Das Land Niedersachsen hat im Mai 2023 den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) Runderlasse zur Evakuierungsplanung und Aufnahmeplanung im Katastrophenschutz zur Stellungnahme gegeben. Die Landkreise sollen demnach mit einer Planungsquote von 1% der Wohnbevölkerung die Aufnahme einer großen Anzahl Betroffener nach einheitlichen Standards vorplanen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass ein Erlass bereits Anfang 2024 in Kraft treten werde. Es werden insofern bereits in 2024 Mittel bereitzustellen sein. Eine mögliche Refinanzierung über das Land Niedersachen sei ebenfalls noch ungeklärt.

 

Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Notstromversorgung der TETRA Basisstationen keine 100.000 € kosten werde. Weiter erklärt er, dass der Erlass zur Aufnahmeplanung und deren Umsetzung nach ersten Kostenschätzungen den Landkreis zwischen 1 und 2 Millionen Euro kosten werde. Ein Schreiben von NLT hierzu befinde sich aktuell in Vorbereitung. Die Liegenschaften für die Aufnahme Betroffener müssen innerhalb von 6 Stunden voll aufnahmebereit sein. Damit käme eine kurzfristige Beschaffung von Material nicht in Frage, sondern nur ein vollständiger Erwerb des notwendigen Materials und dessen Einlagerung

 

KTA Iraki fragt nach, wie die Erhöhung der Anzahl der Jugendfeuerwehren von 45 im Jahr 2022 auf 53 im Jahr 2023 zu erklären sei. Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass die Planzahlen im Haushalt 2022 irrtümlich nicht korrigiert wurden und dies im Nachhinein nicht mehr möglich sei.

 

KTA Hauschildt erklärt, dass die geplanten 60.000 € für den Katastrophenschutz sehr gut investiert und sinnvoll seien. Die Vorgaben des Innenministeriums zur Aufnahmeplanung seien nicht nachvollziehbar.

 

KTA Hauschildt fragt nach, wie die stark gestiegenen Personalkosten von knapp 200.000 € zum Vorjahr zu erklären seien. Mit dem Tarifabschluss und einer zusätzlichen Stelle im Katastrophenschutz sei dies nicht nachvollziehbar. Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass diese Zahlen zugeliefert würden und er dies noch einmal näher klären müsse.

 

Herr Jaschke von der DLRG fragt, wie viele Basisstationen noch mit Notstrom zu versorgen wären. Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass die ASDN eine eigene Prioritätenliste habe und ein Zeitpunkt der Ertüchtigung mit Notstrom nicht genau planbar wäre. Eine Aussage über eine Anzahl dürfe zudem aufgrund der Einstufung VS-NfD nicht getätigt werden.

 

KTA Hauschildt fragt nach, wie es zu der Leistungsvergütung SEG in 2024 komme, in den Vorjahren wäre dieser nicht vorhanden gewesen. Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass diese Position mit der Umstellung auf Kosten- und Leistungsrechnung zu tun habe, in den Vorjahren wurden die Mittel in einem anderen Aufwandskonto abgebildet.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen