Sitzung: 29.11.2023 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2023/212
Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt der Haushaltsplanung 2024 für die Produkte 17510 und 17520 zu.
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Wegener gibt folgende Hinweise zu den
eingestellten Mitteln für den Katastrophenschutz:
Der Ausschuss für Brandschutz
und Rettungswesen hatte sich bereits dafür ausgesprochen, dass auch in den kommenden
Jahren weiter in den Katastrophenschutz investiert und die 2022 ausgegebenen
Mittel von 125.000 € verstetigt werden sollen. Der Landkreis Nienburg müsse die
Stärkung des Katastrophenschutzes im eigenen Bereich auch nach den
Investitionen 2023 weiter vorantreiben. Dafür sind im Produkt 17510 unter der
Investitionsnummer 1751022002 (Seite 5 vom Teilergebnishaushalt) für die Jahre
2024 bis 2027 jeweils 60.000 € eingestellt.
Zwei Projekte dienen hier für
2024 nur zur Veranschaulichung für die Erforderlichkeit weitere
Präventionsmaßnahmen.
Zur Aufrechterhaltung der
Kommunikation bei einem flächendeckenden lang andauernden Stromausfall ist es
möglich, aktuell noch nicht notstromversorgte Basisstationen des Landes
Niedersachsen für den TETRA-Funk durch kommunale Netzersatzanlagen versorgen zu
lassen. Die Zentrale Polizeidirektion hat hierzu mit Schreiben vom 24.10.2023 Stellung
genommen. Um im Landkreis Nienburg die Kommunikation über TETRA bei einem
Black-Out ohne Einschränkungen von allen BOS weiter betreiben zu können, wäre
es erforderlich an eine sogenannte VDXT-Schnittstelle Anschluss zu bekommen.
Hier wäre das Gespräch mit den Landkreisen Schaumburg, Hameln, Holzminden und
Göttingen zu einer gemeinsamen Strategie erforderlich. Der Landkreis Diepholz
plant aktuell zusammen mit den in der Großleitstelle Oldenburger Land
vertretenen Landkreisen und der Polizei die noch vorhandenen Lücken in der
Notstromversorgung der TETRA Stationen durch kommunales Engagement zu
schließen.
Das Land Niedersachsen hat im
Mai 2023 den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) Runderlasse zur
Evakuierungsplanung und Aufnahmeplanung im Katastrophenschutz zur Stellungnahme
gegeben. Die Landkreise sollen demnach mit einer Planungsquote von 1% der
Wohnbevölkerung die Aufnahme einer großen Anzahl Betroffener nach einheitlichen
Standards vorplanen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass ein Erlass
bereits Anfang 2024 in Kraft treten werde. Es werden insofern bereits in 2024
Mittel bereitzustellen sein. Eine mögliche Refinanzierung über das Land Niedersachen
sei ebenfalls noch ungeklärt.
Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Notstromversorgung der TETRA
Basisstationen keine 100.000 € kosten werde. Weiter erklärt er, dass der Erlass
zur Aufnahmeplanung und deren Umsetzung nach ersten Kostenschätzungen den
Landkreis zwischen 1 und 2 Millionen Euro kosten werde. Ein Schreiben von NLT
hierzu befinde sich aktuell in Vorbereitung. Die Liegenschaften für die
Aufnahme Betroffener müssen innerhalb von 6 Stunden voll aufnahmebereit sein.
Damit käme eine kurzfristige Beschaffung von Material nicht in Frage, sondern
nur ein vollständiger Erwerb des notwendigen Materials und dessen Einlagerung
KTA Iraki fragt nach, wie die Erhöhung der Anzahl der
Jugendfeuerwehren von 45 im Jahr 2022 auf 53 im Jahr 2023 zu erklären sei. Verwaltungsangestellter
Wegener erklärt, dass die Planzahlen im Haushalt 2022 irrtümlich nicht
korrigiert wurden und dies im Nachhinein nicht mehr möglich sei.
KTA Hauschildt erklärt, dass die geplanten 60.000 € für den
Katastrophenschutz sehr gut investiert und sinnvoll seien. Die Vorgaben des
Innenministeriums zur Aufnahmeplanung seien nicht nachvollziehbar.
KTA Hauschildt fragt nach, wie die stark gestiegenen Personalkosten
von knapp 200.000 € zum Vorjahr zu erklären seien. Mit dem Tarifabschluss und
einer zusätzlichen Stelle im Katastrophenschutz sei dies nicht nachvollziehbar.
Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass diese Zahlen zugeliefert
würden und er dies noch einmal näher klären müsse.
Herr Jaschke von der DLRG fragt, wie viele Basisstationen noch mit Notstrom zu
versorgen wären. Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass die ASDN
eine eigene Prioritätenliste habe und ein Zeitpunkt der Ertüchtigung mit
Notstrom nicht genau planbar wäre. Eine Aussage über eine Anzahl dürfe zudem
aufgrund der Einstufung VS-NfD nicht getätigt werden.
KTA Hauschildt fragt nach, wie es zu der Leistungsvergütung SEG in
2024 komme, in den Vorjahren wäre dieser nicht vorhanden gewesen. Verwaltungsangestellter
Wegener erklärt, dass diese Position mit der Umstellung auf Kosten- und Leistungsrechnung
zu tun habe, in den Vorjahren wurden die Mittel in einem anderen Aufwandskonto
abgebildet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen