Den Mittelansätzen für das Produkt 12310 im Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Frau Herrlein verweist auf die Vorlage und berichtet im Folgenden über die wesentlichen geplanten Ansätze für den Haushalt 2024. Insgesamt seien für die Verwaltungsliegenschaften 824.000 €  für die bauliche Unterhaltung angesetzt. Für die Investitionen seien es 3 Mio. €.

 

In der letzten Sitzung sei ausführlich über die Strategie zur Planung von Photovoltaik-anlagen an kreiseigenen Liegenschaften beraten worden. Entsprechend des damaligen Beratungsgangs sei im Haushalt 2024 für PV-Anlagen ein allgemeiner Ansatz von 500.000 € eingebracht worden. Auf Grundlage der Potentialanalyse (siehe Drucksache 2023/157) würden im nächsten Schritt die Rahmenbedingungen für die Gebäude mit den voraussichtlich wirtschaftlichsten Anlagen, wie das Kreishaus A und die IGS, geprüft werden.

 

Für den Neubau der FTZ seien Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 33,78 Mio. Euro vorgesehen. Der Hintergrund sei hier, dass voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 die Vergabephase starten werde. Die restlichen 2 Mio. € seien für den Mittelabfluss im nächsten Jahr vorgesehen. Im ersten Quartal 2024 solle die Vorentwurfsplanung fertiggestellt werden. Diese werde dem Lenkungsausschuss vorgestellt. Erst dann könnten die Planzahlen bekannt gegeben und weitere Entscheidungen getroffen werden.

 

Bezüglich des Gesundheitsamtes sei eine Machbarkeitsstudie erstellt worden. Daraus resultiere die Aufteilung der anstehenden Maßnahmen in zwei unabhängige Projekte (siehe Anlage 1 Seite 2).

Als erstes solle die Erneuerung der Heizung und  die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges in Form einer außenliegenden Treppe umgesetzt werden. Die Ausschreibung der Planungsleistungen solle zeitnah beginnen.

Im zweiten Schritt sei eine Erweiterung des Gesundheitsamtes geplant. Diese sei erforderlich, um das Gebäude in weiten Teilen barrierefrei zu erschließen. Hierfür seien der Anbau eines Aufzugs und die Erweiterung um ein barrierefreies WC erforderlich. Hierdurch würde neben dem Erdgeschoss die erste Etage für Kund:innen und Mitarbeitende barrierefrei erschlossen.

Als Standort für die Erweiterung eigne sich der Eingangsbereich, der hierdurch gleichzeitig optimiert werden könne. Die Erweiterung böte gleichzeitig die Möglichkeit zur Optimierung der bestehenden Raumstrukturen und zur Deckung bereits bekannter zukünftiger Raumbedarfe. Die Bedarfsplanung werde fortgeführt. Im Juni nächsten Jahres könnten somit konkretere Zahlen und Planungen vorgestellt werden.

 

Frau Schnitzler sagt, dass in der Anlage 2 zu 8. Rühmkorffstraße hinter dem Doppelpunkt nichts stünde.

 

Frau Herrlein klärt auf, dass dies auf einen redaktionellen Fehler zurückzuführen sei.

 

KTA Hauschildt merkt an, dass die Ansätze sehr hoch seien und stellt die Frage, ob der Fachdienst Liegenschaften in der Lage sei, alles umzusetzen. Außerdem fragt er, wie die Fluchttreppe am Kreishaus A aus ästhetischer Sicht umgesetzt werden solle, da die Treppe am Kreishaus B nicht sehr ansehnlich wäre.

 

Frau Herrlein entgegnet, dass die Treppe voraussichtlich schlichter werden solle als beim Kreishaus B. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Amtshaus seien jedoch die Abstimmungen mit der Denkmalpflege ausschlaggebend. Die Genehmigungsplanung werde mehr Erkenntnisse bringen. Beim Gesundheitsamt verhalte es sich ähnlich.

 

KTA Hauschildt fügt hinzu, dass die Treppe möglichst wenig sichtbar sein solle. Bevor Aufträge vergeben werden, solle das Thema vorher im Ausschuss besprochen werden

 

Frau Herrlein ergänzt, der Brandschutz sei sehr wichtig. Eine vorherige Absprache im Ausschuss werde berücksichtigt und im Planungsablauf integriert.

 

 

Frau Herrlein antwortet auf die Frage, ob für den Fachdienst Liegenschaften alles umsetzbar sei, dass im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Fachdienstes grundsätzlich darauf geachtet werde, möglichst nur solche Projekte in die Planungen aufzunehmen, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder für die Deckung der räumlichen Bedarfe der Verwaltung bzw. der Schulen erforderlich seien.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig