Sitzung: 20.11.2023 Ausschuss für Liegenschaften
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2023/207
Den Mittelansätzen für das
Produkt 12310 im Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Frau
Herrlein verweist auf die Vorlage und
berichtet im Folgenden über die wesentlichen geplanten Ansätze für den Haushalt
2024. Insgesamt seien für die Verwaltungsliegenschaften 824.000 € für die bauliche Unterhaltung angesetzt. Für
die Investitionen seien es 3 Mio. €.
In
der letzten Sitzung sei ausführlich über die Strategie zur Planung von
Photovoltaik-anlagen an kreiseigenen Liegenschaften beraten worden.
Entsprechend des damaligen Beratungsgangs sei im Haushalt 2024 für PV-Anlagen
ein allgemeiner Ansatz von 500.000 € eingebracht worden. Auf Grundlage der
Potentialanalyse (siehe Drucksache 2023/157) würden im nächsten Schritt die
Rahmenbedingungen für die Gebäude mit den voraussichtlich wirtschaftlichsten
Anlagen, wie das Kreishaus A und die IGS, geprüft werden.
Für
den Neubau der FTZ seien Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 33,78 Mio.
Euro vorgesehen. Der Hintergrund sei hier, dass voraussichtlich Ende 2024 oder
Anfang 2025 die Vergabephase starten werde. Die restlichen 2 Mio. € seien für
den Mittelabfluss im nächsten Jahr vorgesehen. Im ersten Quartal 2024 solle die
Vorentwurfsplanung fertiggestellt werden. Diese werde dem Lenkungsausschuss
vorgestellt. Erst dann könnten die Planzahlen bekannt gegeben und weitere Entscheidungen
getroffen werden.
Bezüglich
des Gesundheitsamtes sei eine Machbarkeitsstudie erstellt worden. Daraus
resultiere die Aufteilung der anstehenden Maßnahmen in zwei unabhängige Projekte
(siehe Anlage 1 Seite 2).
Als
erstes solle die Erneuerung der Heizung und
die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges in Form einer
außenliegenden Treppe umgesetzt werden. Die Ausschreibung der
Planungsleistungen solle zeitnah beginnen.
Im
zweiten Schritt sei eine Erweiterung des Gesundheitsamtes geplant. Diese sei
erforderlich, um das Gebäude in weiten Teilen barrierefrei zu erschließen.
Hierfür seien der Anbau eines Aufzugs und die Erweiterung um ein barrierefreies
WC erforderlich. Hierdurch würde neben dem Erdgeschoss die erste Etage für
Kund:innen und Mitarbeitende barrierefrei erschlossen.
Als
Standort für die Erweiterung eigne sich der Eingangsbereich, der hierdurch
gleichzeitig optimiert werden könne. Die Erweiterung böte gleichzeitig die
Möglichkeit zur Optimierung der bestehenden Raumstrukturen und zur Deckung
bereits bekannter zukünftiger Raumbedarfe. Die Bedarfsplanung werde
fortgeführt. Im Juni nächsten Jahres könnten somit konkretere Zahlen und
Planungen vorgestellt werden.
Frau
Schnitzler sagt, dass in der Anlage 2
zu 8. Rühmkorffstraße hinter dem Doppelpunkt nichts stünde.
Frau
Herrlein klärt auf, dass dies auf
einen redaktionellen Fehler zurückzuführen sei.
KTA
Hauschildt merkt an, dass die Ansätze
sehr hoch seien und stellt die Frage, ob der Fachdienst Liegenschaften in der
Lage sei, alles umzusetzen. Außerdem fragt er, wie die Fluchttreppe am
Kreishaus A aus ästhetischer Sicht umgesetzt werden solle, da die Treppe am
Kreishaus B nicht sehr ansehnlich wäre.
Frau
Herrlein entgegnet, dass die Treppe
voraussichtlich schlichter werden solle als beim Kreishaus B. Aufgrund der
räumlichen Nähe zum Amtshaus seien jedoch die Abstimmungen mit der
Denkmalpflege ausschlaggebend. Die Genehmigungsplanung werde mehr Erkenntnisse
bringen. Beim Gesundheitsamt verhalte es sich ähnlich.
KTA
Hauschildt fügt hinzu, dass die
Treppe möglichst wenig sichtbar sein solle. Bevor Aufträge vergeben werden,
solle das Thema vorher im Ausschuss besprochen werden
Frau
Herrlein ergänzt, der Brandschutz sei
sehr wichtig. Eine vorherige Absprache im Ausschuss werde berücksichtigt und im
Planungsablauf integriert.
Frau
Herrlein antwortet auf die Frage, ob
für den Fachdienst Liegenschaften alles umsetzbar sei, dass im Hinblick auf die
Leistungsfähigkeit des Fachdienstes grundsätzlich darauf geachtet werde,
möglichst nur solche Projekte in die Planungen aufzunehmen, die auf Grund
gesetzlicher Vorschriften oder für die Deckung der räumlichen Bedarfe der
Verwaltung bzw. der Schulen erforderlich seien.
Beratungsergebnis:
Einstimmig