Sitzung: 20.11.2023 Ausschuss für Liegenschaften
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2023/216
a) Der Ausschuss für Liegenschaften unterstützt die
Stellenplananforderung des Fachdienstes Liegenschaften
b) Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen mit der
Samtgemeinde Uchte zur Betreuung der Investitionsmaßnahme an der OBS Uchte
aufzunehmen.
d) Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen mit der
Samtgemeinde Uchte zur Betreuung der Investitionsmaßnahme an der OBS Uchte
aufzunehmen.
Beratungsgang:
KVD
Rötschke erläutert, weshalb die
zusätzlichen Stellen aus Sicht der Verwaltung notwendig seien. Der
Kreisausschuss müsse der Finanzierung der zusätzlichen Stellenanteile in Uchte
zustimmen. Der Ausschuss für Personal und Finanzen müsse den zusätzlichen
Stellen im Stellenplan zustimmen
Der
Fachdienst Liegenschaften könne aktuell in vielen Bereichen seinen Aufgaben und
Pflichten nicht angemessen gerecht werden. Insbesondere die Großprojekte
müssten in Vorbereitung und Umsetzung besser begleitet werden. Dies zeige sich trotz des in der
Vergangenheit für die FTZ, den Bildungscampus und die OBS Marklohe
eingestellten Personals. Hinzu käme, dass bei den Investitionen des Fachdiensts
Liegenschaften zukünftig auch die Anforderungen aus dem Klimaschutz Berücksichtigung
finden müssten.
Hinzu
kämen Maßnahmen wie die OBS Uchte, bei der in den Brandschutz voraussichtlich
mindestens 18 Mio. € investiert werden müssten. Darüber hinaus stünden viele
kleine Maßnahmen an. Weiterhin seien noch Maßnahmen aus 2017 und 18 offen.
Zusätzliche Aufgaben wie der Digitalpakt aber auch Vandalismusschäden würden
darüber hinaus Ressourcen binden. Diese Menge an Aufgaben würde schon die
Erhaltung der Gebäude als schwierig gestalten. Momentan lägen auch zu viele Aufgaben
bei Frau Herrlein. Sie verantworte derzeit die Steuerung von Großprojekten,
habe die Teamleitung des technischen Gebäudemanagements inne und müsse den
Haushalt planen und den Fachdienst mit all seinen Themen als solches steuern.
Insgesamt
könne der Landkreis seiner Betreiberverantwortung momentan nicht ordnungsgemäß
nachkommen. Die Schulen würden dem Fachdienst Liegenschaften Listen mit
Aufgaben zuschicken, die erledigt werden müssten. Momentan sei es aufgrund des
knapp bemessenen Personals auch nicht möglich Automatismen einzurichten, die im
Nachgang Prozesse effizienter gestalten würden. Firmen, die vertragliche
Pflichten nicht erfüllen würden, würden weiterhin zu erheblichen Nacharbeiten
führen.
Auch
bei weiteren Themen wie Energie, Steuern und einem ausgestalteten Fördermittelmanagement
käme der Fachdienst Liegenschaften momentan nicht voran.
Die
Stelle in Uchte begründet sich darin, dass die OBS Uchte auf Grund der räumlichen
Entfernung aus Nienburg nicht verantwortbar gesteuert werden könne und die
bisherige Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde sehr gut liefe. Nach
Fertigstellung des Projektes würden die Kosten für den Stellenanteil beim
Landkreis wieder entfallen. Die Samtgemeinde Uchte nutze die Stelle zur
Personalentwicklung. Eine grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde gäbe es
bereits.
KTA
Schnitzler bestätigt, dass die Punkte
gut und wichtig seien. Es würden ihr aber strategische Überlegungen fehlen. In
den letzten Jahren seien viele Objekte angemietet worden. Arbeitsbedingungen
und Schülerzahlen würden sich stetig verändern. Es sollte geprüft werden, ob
Arbeitsbedingungen aktiv verändert werden können und man somit neue
Räumlichkeiten nicht brauchen würde.
KVD
Rötschke erwidert, dass es letztes
Jahr bereits eine entsprechende Prüfung der Raumbedarfe gegeben habe. Sie habe
ergeben, dass der Landkreis sich langfristig von angemieteten Liegenschaften
trennen könne.
KTA
Heckmann bringt ein, dass es etwas
leichtfertig gesagt sei, dass der Fachdienst Liegenschaften nicht strategisch
arbeiten würde.
KTA
Köhler sagt, dass EG 10 nicht reichen
würde, um Ingenieure zu gewinnen.
KVD
Rötschke entgegnet, dass auch Frau
Herrlein dies bereits angemerkt habe. Stellen müssten erst einmal beschrieben
und bewertet werden. Anschließend sei eine Markterkundung durchzuführen. Die
Stellen könnten daher auch mit EG 11 bewertet werden. EG 12 hingegen sei
unwahrscheinlich.
KTA
Hauschildt bringt ein, dass niemand
darüber erfreut sei, weiteres Personal einstellen zu müssen. Aber es sei
vernünftig umschrieben worden. Außerdem könne Geld durch die eigene Erbringung
von Leistungen, die sonst extern Vergeben werden müssten, gespart werden.
Weiterhin müsse bei der Vereinbarung mit der Samtgemeinde Uchte darauf geachtet
werden, dass nach Abschluss der Maßnahme im Jahr 2028 oder 2029 die Stelle
nicht weiter durch den Landkreis finanziert werde.
KVD
Rötschke bestätigt dies und ergänzt,
dass die Vereinbarung eine Ausstiegsklausel enthalten müsse. Der Samtgemeinde
werde viel zugemutet. Sollte die Zusammenarbeit nicht so gut wie in der
Vergangenheit laufen, müsse der Landkreis die Aufgaben mit zusätzlichem eigenem
Personal wahrnehmen. Außerdem müsse der Landkreis kompromissbereit sein, wenn
er die Samtgemeinde in die Pflicht nehme. Die Samtgemeinde könne nicht die
Risiken des Landkreises tragen. Es werde bei der Vereinbarung darauf geachtet,
dass die Finanzierung nach Beendigung der Maßnahme nicht weiter laufe.
Beratungsergebnis:
Einstimmig