Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/219
Beratungsgang:
Sachgebietsleiter (SGL)
Lindemann stellt die nachfolgenden
Baumaßnahmen anhand von Übersichtskarten vor.
K 4 Husum - Linsburg
Die Sanierungsmaßnahmen
"Fahrbahnerneuerung Husum – Meinkingsburg" auf rd. 1,9km und
"Radwegerneuerung Linsburg – "Weißer Berg"" auf rd. 700m
seien ausgeschrieben und an die Fa. Eurovia Bau GmbH aus Hannover vergeben
worden. Die Asphaltarbeiten sollten in der 48. Kalenderwoche durchgeführt
werden, mussten aber aufgrund der Wetterlage verschoben werden. Bei Frost sei
eine Verdichtung des Asphalts nicht möglich. Sobald die Temperaturen auf 5 Grad
plus anstiegen, könne die Baumaßnahme fertiggestellt werden. Der Einbau von
Binder und Deckschicht würde in etwa eine Woche andauern, während der Bauphase
sei eine Vollsperrung der Strecke erforderlich.
K 37 Fahrbahnausbau Steimbke – Lichtenhorst
(Pilotprojekt Schaumbeton)
Der Zuwendungsbescheid vom
Fördergeber läge zwischenzeitlich vor. Leider sei der mit der Planung und
Durchführung des Projektes beauftragte Ingenieur, Herr Dr. Beyer, im Sommer
unerwartet verstorben. Herr Beyer habe keinen Nachfolger, der das Projekt
weiterbetreuen könne. Es gäbe bereits Kontakt zu einem Projektkoordinator, der
das Projekt möglicherweise mit dem derzeitigen Planungsstrand fortführen könne.
Ob das Pilotprojekt noch in der zweiten Jahreshälfte 2024 umzusetzen sei, könne
man derzeit noch nicht absehen.
Obwohl die Fahrbahn für den
Schwerlastverkehr gesperrt sei, wären schon wieder massive Schäden in der
Deckschicht entstanden. Eine Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme sei daher zeitnah
erforderlich, insbesondere, um den Zweiradverkehr nicht zu gefährden. Nördlich
von Eckelshof würde durch den Unterhaltungsverband zu Beginn 2024 ein
Brückenbauwerk erstellt.
K 148 Brückenneubau über den Holtruper Moorgraben
Eine Brückenprüfung im
letzten Jahr habe erhebliche Baumängel am Wellprofildurchlass ergeben. Um eine
Sperrung oder Ablastung auf 12t zu vermeiden, sei ein Neubau erforderlich. Der
Förderbescheid läge zwischenzeitlich vor und die Ausschreibung befände sich
kurz vor dem Abschluss. Der Brückenneubau würde 2024 fertiggestellt werden. Als
weitere positive Aspekte dieser Baumaßnahme seien die Verbreiterung des
Wasserdurchlasses sowie der Einbau verbesserter Schutzeinrichtungen für Amphibien
zu nennen.
K 151 Fahrbahnausbau und Bau eines Radweges Hassel –
Heithüsen
Der Baubeginn sei planmäßig
im Sommer 2023 erfolgt, die Bauarbeiten lägen im Zeitplan und stünden kurz vor
der Fertigstellung. Die Deckschicht der Fahrbahn sei bereits eingebaut, so dass
die Fahrbahn noch im Dezember 2023 für den Verkehr freigegeben werden könne.
Beim Radweg sei bereits die Tragschicht eingebaut worden. Ob die Deckschicht
noch in diesem Jahr aufgebracht werden könne, hänge von den
Witterungsverhältnissen ab.
K 2 Fahrbahnerneuerung Erichshagen – Holtorf (Wölper
Straße)
Bei der durch einen
Versorgungsdienstleister kürzlich durchgeführten Verlegung von
Trinkwasserleitungen sei festgestellt worden, dass der Zustand der "Wölper
Straße", insbesondere aufgrund unterschiedlicher Setzungen, in einem
erheblich schlechteren Zustand sei, als ursprünglich angenommen. Zur
Absicherung habe man Georadarmessungen veranlasst und Bohrkerne ziehen lassen.
Im Ergebnis sei eine reine Erneuerung der Deckschicht nicht mehr ausreichend,
um eine langfristige Nutzung der Fahrbahn zu gewährleisten.
Die Straße sei durch
zahlreichen Anwohner-, Bus- und Durchgangsverkehr sehr stark befahren. An der
Straße lägen zwei Kindergärten, die während der Bauphase durchgängig erreichbar
sein müssten.
Somit wäre ein Vollausbau der
Fahrbahn erforderlich. Eine grobe Kostenschätzung habe ergeben, dass der
Vollausbau im Rahmen einer Fördermaßnahme kostengünstiger für den Landkreis
Nienburg wäre. Seitens der NLStBV würden die Unterlagen für die Einreichung eines
Förderantrages zeitnah erstellt werden.
Anmerkung zum Protokoll:
Die Förderrichtlinien vom MW
haben sich dahingehend geändert, dass künftig eine Anmeldung zum
Mehrjahresprogramm unter Einhaltung der Anmeldefrist zum 01. Februar bei der
Bewilligungsbehörde entfällt. Die Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit
eines Bauvorhabens ist künftig jederzeit möglich. Der Antrag für die Vorprüfung
ist in Vorbereitung und wird seitens der NLStBV zu Beginn 2024 eingereicht.
Sobald das Ergebnis der Vorprüfung
vorliegt, wird die Antragstellung beim Fördergeber erfolgen. Mit einer
Bewilligung der NGVFG-Förderleistung ist in der zweiten Jahreshälfte 2024 zu
rechnen. Direkt danach kann die Ausschreibung für die Bauleistungen erfolgen.