Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2023/221
Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt der Haushaltsplanung für 2024 für das Produkt 55120 – Kreisstraßen – zu.
Beratungsgang:
Frau Mühlenbruch erläutert die gemeldeten Mittelansätze im
Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt für das Produkt 55120 Kreisstraßen
für das Haushaltsjahr 2024.
Der Großteil der Ansätze für
die Aufwendungen und Erträge der laufenden Verwaltung seien im Vergleich zum
Vorjahr annähernd gleich geblieben.
Im Teilergebnisplan sei als
wichtigste Position der Ansatz 55120.421200 für die "Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen Vermögens" mit
rd. 1.850.000 € zu nennen. Diesen Ansatz habe man auf das Niveau aus dem
Jahr 2022 reduzieren können.
Anschließend wurde
dargestellt, aus welchen einzelnen Positionen sich der v. g. Ansatz
zusammensetze. Wesentliche Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr seien bei den
Positionen "Betriebsdienstkosten der Straßenmeistereien" und
"Einzelmaßnahmen an Fahrbahnen und Radwegen" durch die NLStBV
gemeldet worden.
Für
Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen an der
- K 41 Woltringhausen - Bruchhagen,
- K 39 Kreisgrenze – Darlaten,
- K 7 Bolsehle – Meinkingsburg,
- K 142 Hilgermissen – Martfeld und
- K 37 Steimbke – Lichtenhorst
seien insgesamt 623.000 €
vorgesehen, für eine Radweginstandsetzung im Zuge der K 10 Winzlar -
Schlüsselburg rd. 98.000 € und für Brückeninstandsetzungen pauschal 25.000 €.
Anfang 2023 habe der
Fachbereich Finanzen mitgeteilt, dass ein Haushaltssicherungskonzept für den
Landkreis Nienburg aufzustellen sei, da ein Haushaltsausgleich in diesem Jahr
nicht erreicht werden könne. Jede Organisationseinheit solle dafür Maßnahmen
festgelegen, die dazu beitragen, den Fehlbetrag zu verringern.
In Absprache mit der NLStBV
sei ein Einsparvorschlag für das Produkt Kreisstraßen erarbeitet worden. Danach
sollen im Jahr 2024 keine Bankettschälarbeiten ausgeschrieben und vergeben
werden. Dadurch würde man von einem Einsparpotential in Höhe von rd. 285.000 €
ausgehen. Weitere Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen in den übrigen Produkten
seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkenn- bzw. absehbar.
Der Ansatz für den
Lohnstundenausgleich bei Kreisstraßenwärtern sei aufgrund der künftigen
Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Tätigkeiten von Kreisstraßenwärter im
kommenden Haushaltsjahr mit rd. 20.000 € höher als in den Vorjahren kalkuliert
worden. (Erläuterungen hierzu sh. BV 2022/231)
Zum Thema Abführung der
Umsatzsteuer gäbe es noch keine neuen Ergebnisse. Die Einführung sei um zwei
Jahre verschoben worden. Bei der Amtsleitertagung beim Niedersächsischen
Landkreistag (NLT) in Hannover im November 2023 sei man hierüber in den
Austausch gegangen, andere betroffene Landkreise konnten bisher auch keine
Lösungsansätze zur Umsetzung der Steuerpflicht entwickeln. Es scheitere nach
wie vor noch an den technischen Voraussetzungen.
Im investiven Bereich wurden
die Maßnahmen mit Förderung vom Land und die sogenannten
"eigenfinanzierten Maßnahmen" näher erläutert. In der Gesamtsumme
seien Investitionsmittel in Höhe von 3.372.330 € veranschlagt, wovon nach Abzug
der zu erwartenden Zuwendungen vom Land in Höhe von rd. 2.284.497 € ein Eigenanteil
für den Landkreis in Höhe von 1.087.833 € verbliebe. Radwege würden derzeit
noch mit 75 % und Fahrbahnausbaumaßnahmen mit 60 % der förderfähigen Kosten
bezuschusst.
Folgende kostenintensive
Baumaßnahmen mit Förderungen nach dem Niedersächsischen Gemeindefinanzierungsgesetzt
(NGVFG) seien für 2024 geplant:
- Radwegneubau K 20 Landesgrenze – Sapelloh, 2. + 3. BA
- Ersatz eines Brückenbauwerkes K 148 Warpe – Bücken,
- Radwegneubau K 63 Stolzenau - Schlüsselburg sowie
- Fahrbahnausbau K 46 Einmündung K 3 – Einmündung B 214.
Für die größeren Baumaßnahmen
ohne finanzielle Förderung durch die Landesbehörde seien die Mittel bereits im
letzten Jahr eingeplant gewesen und werden ins Jahr 2024 verschoben (hier
insbesondere K 4, sh. TOP 2)
Die Baumaßnahme K 2 –
Erichshagen - Holtorf müsse entgegen der ursprünglichen Planung auf Grund der
Kostenentwicklung nun im Rahmen einer Fördermaßnahme durchgeführt werden, die
Gründe dafür habe SGL Lindemann bereits unter TOP 2 erläutert.
Der Ausschuss für Finanzen
und Personal habe in seiner Sitzung im September 2023 beschlossen, dass das
Volumen der steuerbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt
7,2 Mio. € festzulegen. Auf den FD 551 Kreisstraßen würde ein Betrag in Höhe
von 1.265.000 € entfallen. Der durchschnittliche Eckwert für die Jahre 2023 –
2026 würde sich nach dem derzeitigen Planungsstand auf einen
Durchschnittsbetrag in Höhe von 1.921.483 € pro Jahr errechnen.
Bei einer Überschreitung des
Eckwertes sei eine Einstufung über die Notwendigkeit der Ausgaben in Kategorien
vorzunehmen:
Kategorie A
- Gesetzlich vorgeschriebene bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder
zur Gefahrenabwehr unabweisbare Investitionen:
Frau Mühlenbruch erläutert hierzu, dass dringende Unterhaltung- und
Instandsetzungsmaßnahmen in der Regel aus „Aufwandskonten“ gezahlt und somit
nicht in die Investitionsplanung einfließen würden.
Kategorie B
- Aus Sicht der Organisationseinheit unbedingt erforderliche Investitionen:
Hier würde man Maßnahmen, für
die bereits Fördermittel bewilligt worden seien, wie z.B. der Fahrbahnausbau K
37 Steimbke – Lichtenhorst (Pilotprojekt Schaumbeton) und Maßnahmen, deren
Planungen weit fortgeschritten seien, z.B. der Fahrbahnausbau K 29 KVP Liebenau
– Einm. K 40 sowie die Radwegeneubaumaßnahmen lt. Radwegebedarfsplan, z.B.
Radwegneubau K 20 Landesgrenze - Sapelloh , 2. + 3. BA ansiedeln. Für das
kommende Jahr habe man den Fahrbahnausbau der K 29 vorgezogen, weil die
Planungen hier weiter fortgeschritten seien, als bei der K 4. Der allgemeine
Zustand der K 4 sei aber schlechter als bei der K 29.
Kategorie C
- Aus Sicht der Organisationseinheit erforderlich, aber noch verschiebbare
Investitionen:
Verschiebbar seien Maßnahmen,
deren Planungen noch nicht weit fortgeschritten seien, z.B. der Radwegneubau K
40 Deblinghausen – Mainschhorn und K 13 Loccum – Kreisgrenze.
Weiter könne man Maßnahmen,
bei denen zunächst Vorarbeiten durch Dritte (insbesondere Versorgungsträger)
erfolgen sollten, z.B. Fahrbahnausbau K 2 Erichshagen – Holtorf (Wölper Straße)
sowie Maßnahmen, bei denen naturschutzrechtliche Belange von Bedeutung seien,
noch hinauszögern.
Maßnahmen, die durch eine
Instandsetzungsmaßnahme (z.B. Deckschichterneuerung, Unterhaltung durch
Straßenmeistereien) in einem überschaubaren finanziellen Rahmen saniert werden
könnten, z.B. Fahrbahnerneuerung K 4 Meinkingsburg – Einmündung K 5, seien
ebenfalls noch zu verschieben.
Frau Mühlenbruch gibt zu Bedenken, dass sich der Zustand der
Kreisstraßen und Radwege immer mehr verschlechtern würde, wenn man
Sanierungsmaßnahmen zu lange hinausschieben würde. Damit würde dann auch eine
erhebliche Steigerung der Baukosten einhergehen. Insbesondere, wenn auch die
Fördermittel des Landes künftig gekürzt werden würden, kämen auf den Landkreis
Nienburg erhebliche Mehrkosten zu.
KTA Ziebolz erkundigt sich, ob die Maßnahmen der Kategorie A und
B in 2024 beginnen werden.
SGL Lindemann ergänzt Angaben zum derzeitigen Planungsstand bei den
aufgezählten Maßnahmen und erläutert die Planungen zur voraussichtlichen
Umsetzung in 2024.
KTA Barg fragt, ob der Fahrbahnausbau K 2 in 2024 realistisch
sei.
SGL Lindemann erklärt, dass mit der Umsetzung voraussichtlich erst
in 2025 zu rechnen sei.
KTA Lange fragt, ob bei den Maßnahmeneinstufungen der
Kategorien A, B und C auch Verschiebungen von Maßnahmen von einer Kategorie in
eine andere Kategorie möglich sei.
SGL Lindemann erklärt, dass eine laufende Aktualisierung der
Einstufung stattfände.
KTA Richter hat eine Nachfrage zu den Kennzahlen. Im Jahr 2022
lägen die Kosten für die Unterhaltung je Kilometer Radweg bei rd. 200 €, im
Jahr 2023 bei rd. 732 € und die Planwerte für 2024 lägen bei rd. 1.700 €. Er
fragt, warum es hier so erhebliche Abweichungen gäbe.
Frau Mühlenbruch teilt mit, dass die Zahlen durch die NLStBV gemeldet
werden.
Erster Kreisrat Hoffmann wirft ein, dass er davon ausgehe, dass sich die
Kosten nicht nur auf die im jeweiligen Jahr instandgesetzten bzw. neugebauten
Radwege sondern auf die Gesamtlänge aller Radweg im Landkreis Nienburg bezöge.
Anmerkung zum Protokoll:
Die Kennzahlen für die
„Unterhaltung pro Kilometer Radweg“ sowie für die „Unterhaltung pro Kilometer
Kreisstraße“ sind seitens der NLStBV für die Haushaltsplanung 2024 unter
Zugrundelegung einer anderen Berechnungsgrundlage gegenüber der aus den
Vorjahren gemeldet worden. Hieraus ergeben sich die deutlichen Abweichungen zu
den Vorjahreswerten.
Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2025 wird erläutert, wie die Kennzahlen (künftig) ermittelt
werden.