Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt der Haushaltsplanung für 2024 für das Produkt 55120 – Kreisstraßen – zu.


Beratungsgang:

 

Frau Mühlenbruch erläutert die gemeldeten Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt für das Produkt 55120 Kreisstraßen für das Haushaltsjahr 2024.

 

Der Großteil der Ansätze für die Aufwendungen und Erträge der laufenden Verwaltung seien im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben.

 

Im Teilergebnisplan sei als wichtigste Position der Ansatz 55120.421200 für die "Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens" mit  rd. 1.850.000 € zu nennen. Diesen Ansatz habe man auf das Niveau aus dem Jahr 2022 reduzieren können.

 

Anschließend wurde dargestellt, aus welchen einzelnen Positionen sich der v. g. Ansatz zusammensetze. Wesentliche Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr seien bei den Positionen "Betriebsdienstkosten der Straßenmeistereien" und "Einzelmaßnahmen an Fahrbahnen und Radwegen" durch die NLStBV gemeldet worden.

 

Für Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen an der

 

  • K 41 Woltringhausen - Bruchhagen,
  • K 39 Kreisgrenze – Darlaten,
  • K 7 Bolsehle – Meinkingsburg,
  • K 142 Hilgermissen – Martfeld und
  • K 37 Steimbke – Lichtenhorst

 

seien insgesamt 623.000 € vorgesehen, für eine Radweginstandsetzung im Zuge der K 10 Winzlar - Schlüsselburg rd. 98.000 € und für Brückeninstandsetzungen pauschal 25.000 €.

 

Anfang 2023 habe der Fachbereich Finanzen mitgeteilt, dass ein Haushaltssicherungskonzept für den Landkreis Nienburg aufzustellen sei, da ein Haushaltsausgleich in diesem Jahr nicht erreicht werden könne. Jede Organisationseinheit solle dafür Maßnahmen festgelegen, die dazu beitragen, den Fehlbetrag zu verringern.

 

In Absprache mit der NLStBV sei ein Einsparvorschlag für das Produkt Kreisstraßen erarbeitet worden. Danach sollen im Jahr 2024 keine Bankettschälarbeiten ausgeschrieben und vergeben werden. Dadurch würde man von einem Einsparpotential in Höhe von rd. 285.000 € ausgehen. Weitere Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen in den übrigen Produkten seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkenn- bzw. absehbar.

 

Der Ansatz für den Lohnstundenausgleich bei Kreisstraßenwärtern sei aufgrund der künftigen Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Tätigkeiten von Kreisstraßenwärter im kommenden Haushaltsjahr mit rd. 20.000 € höher als in den Vorjahren kalkuliert worden. (Erläuterungen hierzu sh. BV 2022/231)

 

Zum Thema Abführung der Umsatzsteuer gäbe es noch keine neuen Ergebnisse. Die Einführung sei um zwei Jahre verschoben worden. Bei der Amtsleitertagung beim Niedersächsischen Landkreistag (NLT) in Hannover im November 2023 sei man hierüber in den Austausch gegangen, andere betroffene Landkreise konnten bisher auch keine Lösungsansätze zur Umsetzung der Steuerpflicht entwickeln. Es scheitere nach wie vor noch an den technischen Voraussetzungen.

 

Im investiven Bereich wurden die Maßnahmen mit Förderung vom Land und die sogenannten "eigenfinanzierten Maßnahmen" näher erläutert. In der Gesamtsumme seien Investitionsmittel in Höhe von 3.372.330 € veranschlagt, wovon nach Abzug der zu erwartenden Zuwendungen vom Land in Höhe von rd. 2.284.497 € ein Eigenanteil für den Landkreis in Höhe von 1.087.833 € verbliebe. Radwege würden derzeit noch mit 75 % und Fahrbahnausbaumaßnahmen mit 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

 

Folgende kostenintensive Baumaßnahmen mit Förderungen nach dem Niedersächsischen Gemeindefinanzierungsgesetzt (NGVFG) seien für 2024 geplant:

 

  • Radwegneubau K 20 Landesgrenze – Sapelloh, 2. + 3. BA
  • Ersatz eines Brückenbauwerkes K 148 Warpe – Bücken,
  • Radwegneubau K 63 Stolzenau - Schlüsselburg sowie 
  • Fahrbahnausbau K 46 Einmündung K 3 – Einmündung B 214.

 

Für die größeren Baumaßnahmen ohne finanzielle Förderung durch die Landesbehörde seien die Mittel bereits im letzten Jahr eingeplant gewesen und werden ins Jahr 2024 verschoben (hier insbesondere K 4, sh. TOP 2)

 

Die Baumaßnahme K 2 – Erichshagen - Holtorf müsse entgegen der ursprünglichen Planung auf Grund der Kostenentwicklung nun im Rahmen einer Fördermaßnahme durchgeführt werden, die Gründe dafür habe SGL Lindemann bereits unter TOP 2 erläutert.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Personal habe in seiner Sitzung im September 2023 beschlossen, dass das Volumen der steuerbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 7,2 Mio. € festzulegen. Auf den FD 551 Kreisstraßen würde ein Betrag in Höhe von 1.265.000 € entfallen. Der durchschnittliche Eckwert für die Jahre 2023 – 2026 würde sich nach dem derzeitigen Planungsstand auf einen Durchschnittsbetrag in Höhe von 1.921.483 € pro Jahr errechnen.

 

Bei einer Überschreitung des Eckwertes sei eine Einstufung über die Notwendigkeit der Ausgaben in Kategorien vorzunehmen:

 

Kategorie A - Gesetzlich vorgeschriebene bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Gefahrenabwehr unabweisbare Investitionen:

 

Frau Mühlenbruch erläutert hierzu, dass dringende Unterhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Regel aus „Aufwandskonten“ gezahlt und somit nicht in die Investitionsplanung einfließen würden.

 

Kategorie B - Aus Sicht der Organisationseinheit unbedingt erforderliche Investitionen:

 

Hier würde man Maßnahmen, für die bereits Fördermittel bewilligt worden seien, wie z.B. der Fahrbahnausbau K 37 Steimbke – Lichtenhorst (Pilotprojekt Schaumbeton) und Maßnahmen, deren Planungen weit fortgeschritten seien, z.B. der Fahrbahnausbau K 29 KVP Liebenau – Einm. K 40 sowie die Radwegeneubaumaßnahmen lt. Radwegebedarfsplan, z.B. Radwegneubau K 20 Landesgrenze - Sapelloh , 2. + 3. BA ansiedeln. Für das kommende Jahr habe man den Fahrbahnausbau der K 29 vorgezogen, weil die Planungen hier weiter fortgeschritten seien, als bei der K 4. Der allgemeine Zustand der K 4 sei aber schlechter als bei der K 29.

 

Kategorie C - Aus Sicht der Organisationseinheit erforderlich, aber noch verschiebbare Investitionen:

 

Verschiebbar seien Maßnahmen, deren Planungen noch nicht weit fortgeschritten seien, z.B. der Radwegneubau K 40 Deblinghausen – Mainschhorn und K 13 Loccum – Kreisgrenze.

 

Weiter könne man Maßnahmen, bei denen zunächst Vorarbeiten durch Dritte (insbesondere Versorgungsträger) erfolgen sollten, z.B. Fahrbahnausbau K 2 Erichshagen – Holtorf (Wölper Straße) sowie Maßnahmen, bei denen naturschutzrechtliche Belange von Bedeutung seien, noch hinauszögern.

 

Maßnahmen, die durch eine Instandsetzungsmaßnahme (z.B. Deckschichterneuerung, Unterhaltung durch Straßenmeistereien) in einem überschaubaren finanziellen Rahmen saniert werden könnten, z.B. Fahrbahnerneuerung K 4 Meinkingsburg – Einmündung K 5, seien ebenfalls noch zu verschieben.

 

Frau Mühlenbruch gibt zu Bedenken, dass sich der Zustand der Kreisstraßen und Radwege immer mehr verschlechtern würde, wenn man Sanierungsmaßnahmen zu lange hinausschieben würde. Damit würde dann auch eine erhebliche Steigerung der Baukosten einhergehen. Insbesondere, wenn auch die Fördermittel des Landes künftig gekürzt werden würden, kämen auf den Landkreis Nienburg erhebliche Mehrkosten zu.

 

KTA Ziebolz erkundigt sich, ob die Maßnahmen der Kategorie A und B in 2024 beginnen werden.

 

SGL Lindemann ergänzt Angaben zum derzeitigen Planungsstand bei den aufgezählten Maßnahmen und erläutert die Planungen zur voraussichtlichen Umsetzung in 2024.

 

KTA Barg fragt, ob der Fahrbahnausbau K 2 in 2024 realistisch sei.

 

SGL Lindemann erklärt, dass mit der Umsetzung voraussichtlich erst in 2025 zu rechnen sei.

 

KTA Lange fragt, ob bei den Maßnahmeneinstufungen der Kategorien A, B und C auch Verschiebungen von Maßnahmen von einer Kategorie in eine andere Kategorie möglich sei.

 

SGL Lindemann erklärt, dass eine laufende Aktualisierung der Einstufung stattfände.

 

KTA Richter hat eine Nachfrage zu den Kennzahlen. Im Jahr 2022 lägen die Kosten für die Unterhaltung je Kilometer Radweg bei rd. 200 €, im Jahr 2023 bei rd. 732 € und die Planwerte für 2024 lägen bei rd. 1.700 €. Er fragt, warum es hier so erhebliche Abweichungen gäbe.

 

Frau Mühlenbruch teilt mit, dass die Zahlen durch die NLStBV gemeldet werden.

 

Erster Kreisrat Hoffmann wirft ein, dass er davon ausgehe, dass sich die Kosten nicht nur auf die im jeweiligen Jahr instandgesetzten bzw. neugebauten Radwege sondern auf die Gesamtlänge aller Radweg im Landkreis Nienburg bezöge.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Die Kennzahlen für die „Unterhaltung pro Kilometer Radweg“ sowie für die „Unterhaltung pro Kilometer Kreisstraße“ sind seitens der NLStBV für die Haushaltsplanung 2024 unter Zugrundelegung einer anderen Berechnungsgrundlage gegenüber der aus den Vorjahren gemeldet worden. Hieraus ergeben sich die deutlichen Abweichungen zu den Vorjahreswerten.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 wird erläutert, wie die Kennzahlen (künftig) ermittelt werden.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit    Enthaltungen