Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/222
Beratungsgang:
Herr Kwiatkowski erläutert die Zustandserfassung (ZEB) an Kreisstraßen
sowie Radwegen an Kreisstraßen. Hierbei handele es sich um ein
EDV-unterstütztes Erhaltungsmanagement.
Er erläutert die Einflussfaktoren auf den Erhaltungszustand von Straßen
und Radwegen durch Belastung und Witterung. Anschließend gibt Herr
Kwiatkowski einen Überblick über Erfassungsmethoden für den Zustand und
erläutert die Arten der Auswertung und die abschließende Bewertung anhand von Zustandsklassen.
Erstmals sei die
Zustandserfassung im Jahr 2019 durchgeführt worden. In dem Zuge habe man eine
regelmäßige Aktualisierung in einem 5jährigen Rhythmus angedacht. Das seinerzeit
mit der messtechnischen Erfassung beauftragte Unternehmen sei die Fa. IFI
Consult aus Hannover und das mit der Bewertung beauftragte Unternehmen die Fa.
Heller Ingenieursgesellschaft mbH aus Darmstadt gewesen. Die Fa. Heller solle
auch nun wieder beauftragt werden.
Vorgesehen sei eine
gemeinsame Zustandserfassung mit den Landkreisen Diepholz, Schaumburg,
Hameln-Pyrmont und Nienburg. Mit der Vorlage der Zustandserfassung sei
Mitte/Ende 2024 zur rechnen.
SGL Lindemann ergänzt, dass sich die anteiligen Kosten für den
Landkreis Nienburg auf rd. 38.000 € beliefen. Mit der Zustandserfassung könne
erst begonnen werden, wenn die Fahrbahnen und Radweg frei wären. Lägen
beispielsweise Laubblätter auf dem Radweg, würden dadurch die Messergebnisse
verfälscht.
KTA Ziebolz erkundigt sich, welche Baumaßnahmen/Projekte dann
aufgrund der erfolgten ZEB tatsächlich realisiert werden würden.
Ltd. BD Schindler berichtet hierzu, dass das Resultat der neuen
Zustandserfassung auch ein Ergebnis hinsichtlich der erfolgten
Sanierungsmaßnahmen in dem Zeitraum seit der letzten Zustandserfassung mit sich
bringen würde. Die in den letzten 5 Jahren sanierten Fahrbahnen und Radwege
müssten dann bei der anstehenden Messung den Erhaltungszustand "Gut"
aufweisen.
SGL Lindemann erklärt weiter, dass die ZEB nur eine
"Momentaufnahme" sei. Fahrbahnen und Radwege wären nicht durchgehend
gut oder schlecht im Erhaltungszustand. Streckenabschnitte, die vom
Erhaltungszustand "Gelb" oder "Rot" wären, würde man
sinnvoll zusammenfassen und danach einen Abschnitt festlegen, der saniert
werden würde.
Ltd. BD Schindler befürwortet den Zeitraum von 5 Jahren für die
Aktualisierung der ZEB. Dazwischen müsse man die Zeit haben, die
Sanierungsarbeiten zu planen, auszuschreiben und durchzuführen.
KTA Höper hält die ZEB für eine sinnvolle Angelegenheit, um den
tatsächlichen Sanierungsbedarf festzustellen. Hiermit könne auch ausgeschlossen
werden, dass bestimmte Kreisstraßen oder Radwege bevorzugt saniert würden.
KTA Ziebolz wünscht sich eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der
ZEB und der daraus festgelegten bzw. dann tatsächlich erfolgten
Sanierungsmaßnahmen in einer der nächsten Sitzungen.
KTA Lange bekräftigt nochmals, dass das Ergebnis dieser
"helfenden Dienstleistung" nach Vorlage und Auswertung aufbereiten
und dem Gremium vorstellt werden solle.