Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Herr Kwiatkowski erläutert die Zustandserfassung (ZEB) an Kreisstraßen sowie Radwegen an Kreisstraßen. Hierbei handele es sich um ein EDV-unterstütztes Erhaltungsmanagement.  Er erläutert die Einflussfaktoren auf den Erhaltungszustand von Straßen und Radwegen durch Belastung und Witterung. Anschließend gibt Herr Kwiatkowski einen Überblick über Erfassungsmethoden für den Zustand und erläutert die Arten der Auswertung und die abschließende Bewertung anhand von Zustandsklassen.

 

Erstmals sei die Zustandserfassung im Jahr 2019 durchgeführt worden. In dem Zuge habe man eine regelmäßige Aktualisierung in einem 5jährigen Rhythmus angedacht. Das seinerzeit mit der messtechnischen Erfassung beauftragte Unternehmen sei die Fa. IFI Consult aus Hannover und das mit der Bewertung beauftragte Unternehmen die Fa. Heller Ingenieursgesellschaft mbH aus Darmstadt gewesen. Die Fa. Heller solle auch nun wieder beauftragt werden.

 

Vorgesehen sei eine gemeinsame Zustandserfassung mit den Landkreisen Diepholz, Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Nienburg. Mit der Vorlage der Zustandserfassung sei Mitte/Ende 2024 zur rechnen.

 

SGL Lindemann ergänzt, dass sich die anteiligen Kosten für den Landkreis Nienburg auf rd. 38.000 € beliefen. Mit der Zustandserfassung könne erst begonnen werden, wenn die Fahrbahnen und Radweg frei wären. Lägen beispielsweise Laubblätter auf dem Radweg, würden dadurch die Messergebnisse verfälscht.

 

KTA Ziebolz erkundigt sich, welche Baumaßnahmen/Projekte dann aufgrund der erfolgten ZEB tatsächlich realisiert werden würden.

 

Ltd. BD Schindler berichtet hierzu, dass das Resultat der neuen Zustandserfassung auch ein Ergebnis hinsichtlich der erfolgten Sanierungsmaßnahmen in dem Zeitraum seit der letzten Zustandserfassung mit sich bringen würde. Die in den letzten 5 Jahren sanierten Fahrbahnen und Radwege müssten dann bei der anstehenden Messung den Erhaltungszustand "Gut" aufweisen.

 

SGL Lindemann erklärt weiter, dass die ZEB nur eine "Momentaufnahme" sei. Fahrbahnen und Radwege wären nicht durchgehend gut oder schlecht im Erhaltungszustand. Streckenabschnitte, die vom Erhaltungszustand "Gelb" oder "Rot" wären, würde man sinnvoll zusammenfassen und danach einen Abschnitt festlegen, der saniert werden würde.

 

Ltd. BD Schindler befürwortet den Zeitraum von 5 Jahren für die Aktualisierung der ZEB. Dazwischen müsse man die Zeit haben, die Sanierungsarbeiten zu planen, auszuschreiben und durchzuführen.

 

KTA Höper hält die ZEB für eine sinnvolle Angelegenheit, um den tatsächlichen Sanierungsbedarf festzustellen. Hiermit könne auch ausgeschlossen werden, dass bestimmte Kreisstraßen oder Radwege bevorzugt saniert würden.

 

KTA Ziebolz wünscht sich eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der ZEB und der daraus festgelegten bzw. dann tatsächlich erfolgten Sanierungsmaßnahmen in einer der nächsten Sitzungen.

 

KTA Lange bekräftigt nochmals, dass das Ergebnis dieser "helfenden Dienstleistung" nach Vorlage und Auswertung aufbereiten und dem Gremium vorstellt werden solle.