Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baurätin Schnorr erläutert beispielhaft den Jahresabschlussbericht 2022 für die Fachdienste 551 Umweltrecht und Kreisstraßen (ohne das Produkt 55120 Kreisstraßen) und 552 Wasserwirtschaft.

 

Der Jahresabschluss des FD 551 sieht im Ergebnis 133.856 € Einsparungen (weniger Budgetbedarf) vor.

Dies ergab sich vorrangig durch Minderaufwendungen im Produkt 55110 (Bodenschutz, Altlasten) aufgrund des Wegfalls geplanter Sanierungsmaßnahmen an der Rüstungsaltlast Leese. Ohne eine aktuell unterstützend anwendbare Förderrichtlinie wurden rd. 100.000 € aus dem Ansatz eingespart. Zudem ergaben sich Mehrerträge im Produkt 55130 (Umweltrecht) aufgrund ungeplanter ordentlicher Erträge in Form von Erstattungen privater Unternehmen (Versicherungen) für Maßnahmen der Gefahrenabwehr wassergefährdende Stoffe (Rufbereitschaft) im Zuge erfolgter Ersatzvornahmen.

Im Ergebnis wurden für Investitionen 0,00 € ausbezahlt. Im Produkt 55130 (Umweltrecht) wurden aber Haushaltsreste zur „Cofinanzierung von Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung (FGE)“ übertragen. Aktuell laufen dort noch 2 Maßnahmen, deren Dauer voraussichtlich bis 31.12.2024 anhält.

 

Der Jahresabschluss des FD 552 sieht im Ergebnis 135.062 € weniger Budgetbedarf vor.

Ertragsseitig konnte im Produkt 55211 (Gewässerbenutzungen und –schutz) aufgrund des hohen Antragsaufkommens zum Zwecke der Feldberegnung in 2022 und der Abarbeitung von Rückständen ein wesentlich höherer Ertrag realisiert werden. Weiter wurden vermehrt Erlaubnisse für die Bauwasserhaltung und für Geothermie-Anlagen erteilt. Im Produkt 55212 (Entwicklung, Ausbau und Unterhaltung von Gewässern) wurde mit einem Planfeststellungsbeschluss für ein Nassauskiesungs-Verfahren eine höhere Verwaltungsgebühr generiert. Weitere Verwaltungsgebühren ergaben sich zudem aus der Abrechnung erteilter wasserrechtlicher Zulassungen für die Glasfaserkabelverlegung im Jahr 2021.

Aufwandsseitig wurden, als Folge der Arbeitsbelastung, weniger Fortbildungsangebote genutzt, was auch geringere Aufwendungen bei den Reisekosten bedeutete. Höhere Abschreibungen waren zudem in einem konkreten Fall vorzunehmen.

 

Den Jahresabschluss 2022 des FD 554 erläutert Landschaftsarchitekt Gänsslen. So sieht das Ergebnis 1.430.273 € Einsparungen (weniger Budgetbedarf) vor.

Weniger Erträge ergaben sich zunächst aber durch Maßnahmenverschiebungen im Projekt „KliMo Lichtenmoor“ (Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung). Zuwendungen und Ersatzgeld-Erstattung fielen geringer aus.

 

Aufwandsseitig ergaben sich deutliche Einsparungen. Im Produkt 55410 wurden „Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen“ (P+E Maßnahmen) nicht bewilligt und „Natura 2000 – Maßnahmen“ konnten wegen zwar angekündigter jedoch dann weiterhin fehlender Förderrichtlinien nicht beantragt werden. Beantragte und bewilligte Maßnahmen zum „speziellen Arten- und Biotopschutz (SAB)“ werden erst 2023ff. in die Umsetzung gehen. Aufgrund fehlender Förderrichtlinien mussten zudem Klimaschutzmaßnahmen im „Krähenmoor“ und „Natura 2000 – Artenschutzmaßnahmen“ verschoben werden. Verzögerungen bei der Flurbereinigungsbehörde führen zur Verschiebung der Maßnahmenumsetzung „KliMo Lichtenmoor“ (sh. DS 2023/144).

 

Hinsichtlich der Investitionen konnten die Maßnahmen am „Storchennest Sarninghausen“ abgeschlossen und das Grundwassermessnetz im Lichtenmoor um 7 Messstellen erweitert werden. Der Bau von Brutflößen und Adlernisthilfen wird fortgeführt, wie auch der Flächenerwerb im Lichtenmoor durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen (ArL). Im Projekt „KliMo Lichtenmoor“ wurde der Bau von Stauanlagen im Frühjahr 2023 umgesetzt.

 

KTA Höper fragt nach den Gründen für die Ablehnung der Anträge zu den P+E Maßnahmen.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen antwortet, dass kleinere Maßnahmen doch auch schon einmal anerkannt werden. Größere Maßnahmen jedoch werden in einem Punktesystem „geratet“. Hieraus kam es leider nicht zu einer Berücksichtigung.

Voraussetzung für die Gewährung etwaiger Fördermittel ist u.a., dass die beantragten Maßnahmen bereits vor Antragstellung im „regulären“ Haushalt des Landkreises eingeplant sind. So werden im Zuge der Antragstellung die Mittel im Haushalt ausgewiesen. Bleiben Maßnahmen unberücksichtigt, das heißt dem Förderantrag wird nicht stattgegeben, fließen die Mittel wieder in den Haushalt zurück.

 

Auf Nachfrage des stellv. beratenden Mitglieds Frerking, warum sich der Flächenerwerb über das ArL vollzieht, antwortet Landschaftsarchitekt Gänsslen.

 

Die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens umfasst einen langen, mühsamen Prozess, der ein hohes Maß an „know how“ fordert. Zuständig ist das ArL als Flurbereinigungsbehörde.

Ziel der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ist am Ende die Schutzgebietsausweisung. Durch das Flächenmanagement des ArL ist ein guter Überblick gegeben und die Berechtigung vorhanden, flurstücksgenau über eine einheitliche Wertermittlung den Kaufpreis festzulegen. Der Förderbescheid zum Flächenankauf für den Moor- und Klimaschutz ist aus dem Förderstrang „Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU)“ ergangen. Die Umsetzung ist zwingend eingebunden in die laufende Flurbereinigung Lichtenmoor.

Die UNB versucht im Zuge sonstiger Kompensationsverpflichtungen ggf. auch im eigenfinanzierten Ersatz dann noch vorhandene Lücken zu schließen.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.