Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/145
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Baurätin
Schnorr erläutert beispielhaft den
Jahresabschlussbericht 2022 für die Fachdienste 551 Umweltrecht und
Kreisstraßen (ohne das Produkt 55120 Kreisstraßen) und 552 Wasserwirtschaft.
Der
Jahresabschluss des FD 551 sieht im
Ergebnis 133.856 € Einsparungen (weniger Budgetbedarf) vor.
Dies
ergab sich vorrangig durch Minderaufwendungen im Produkt 55110 (Bodenschutz,
Altlasten) aufgrund des Wegfalls geplanter Sanierungsmaßnahmen an der
Rüstungsaltlast Leese. Ohne eine aktuell unterstützend anwendbare
Förderrichtlinie wurden rd. 100.000 € aus dem Ansatz eingespart. Zudem ergaben
sich Mehrerträge im Produkt 55130 (Umweltrecht) aufgrund ungeplanter
ordentlicher Erträge in Form von Erstattungen privater Unternehmen
(Versicherungen) für Maßnahmen der Gefahrenabwehr wassergefährdende Stoffe
(Rufbereitschaft) im Zuge erfolgter Ersatzvornahmen.
Im
Ergebnis wurden für Investitionen 0,00 € ausbezahlt. Im Produkt 55130 (Umweltrecht)
wurden aber Haushaltsreste zur „Cofinanzierung von Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung
(FGE)“ übertragen. Aktuell laufen dort noch 2 Maßnahmen, deren Dauer
voraussichtlich bis 31.12.2024 anhält.
Der
Jahresabschluss des FD 552 sieht im Ergebnis
135.062 € weniger Budgetbedarf vor.
Ertragsseitig
konnte im Produkt 55211 (Gewässerbenutzungen und –schutz) aufgrund des hohen Antragsaufkommens
zum Zwecke der Feldberegnung in 2022 und der Abarbeitung von Rückständen ein
wesentlich höherer Ertrag realisiert werden. Weiter wurden vermehrt Erlaubnisse
für die Bauwasserhaltung und für Geothermie-Anlagen erteilt. Im Produkt 55212
(Entwicklung, Ausbau und Unterhaltung von Gewässern) wurde mit einem Planfeststellungsbeschluss
für ein Nassauskiesungs-Verfahren eine höhere Verwaltungsgebühr generiert.
Weitere Verwaltungsgebühren ergaben sich zudem aus der Abrechnung erteilter
wasserrechtlicher Zulassungen für die Glasfaserkabelverlegung im Jahr 2021.
Aufwandsseitig
wurden, als Folge der Arbeitsbelastung, weniger Fortbildungsangebote genutzt,
was auch geringere Aufwendungen bei den Reisekosten bedeutete. Höhere
Abschreibungen waren zudem in einem konkreten Fall vorzunehmen.
Den
Jahresabschluss 2022 des FD 554 erläutert
Landschaftsarchitekt Gänsslen. So sieht das Ergebnis 1.430.273 €
Einsparungen (weniger Budgetbedarf) vor.
Weniger
Erträge ergaben sich zunächst aber durch Maßnahmenverschiebungen im Projekt
„KliMo Lichtenmoor“ (Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung).
Zuwendungen und Ersatzgeld-Erstattung fielen geringer aus.
Aufwandsseitig
ergaben sich deutliche Einsparungen. Im Produkt 55410 wurden „Pflege- und
Erhaltungsmaßnahmen“ (P+E Maßnahmen) nicht bewilligt und „Natura 2000 –
Maßnahmen“ konnten wegen zwar angekündigter jedoch dann weiterhin fehlender
Förderrichtlinien nicht beantragt werden. Beantragte und bewilligte Maßnahmen zum
„speziellen Arten- und Biotopschutz (SAB)“ werden erst 2023ff. in die Umsetzung
gehen. Aufgrund fehlender Förderrichtlinien mussten zudem Klimaschutzmaßnahmen
im „Krähenmoor“ und „Natura 2000 – Artenschutzmaßnahmen“ verschoben werden.
Verzögerungen bei der Flurbereinigungsbehörde
führen zur Verschiebung der Maßnahmenumsetzung „KliMo Lichtenmoor“ (sh. DS
2023/144).
Hinsichtlich
der Investitionen konnten die Maßnahmen am „Storchennest Sarninghausen“
abgeschlossen und das Grundwassermessnetz im Lichtenmoor um 7 Messstellen
erweitert werden. Der Bau von Brutflößen und Adlernisthilfen wird fortgeführt,
wie auch der Flächenerwerb im Lichtenmoor durch das Amt für regionale Landesentwicklung
Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen (ArL). Im Projekt „KliMo Lichtenmoor“
wurde der Bau von Stauanlagen im Frühjahr 2023 umgesetzt.
KTA
Höper fragt nach den Gründen für die
Ablehnung der Anträge zu den P+E Maßnahmen.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen antwortet, dass kleinere
Maßnahmen doch auch schon einmal anerkannt werden. Größere Maßnahmen jedoch
werden in einem Punktesystem „geratet“. Hieraus kam es leider nicht zu einer
Berücksichtigung.
Voraussetzung
für die Gewährung etwaiger Fördermittel ist u.a., dass die beantragten
Maßnahmen bereits vor Antragstellung im „regulären“ Haushalt des Landkreises
eingeplant sind. So werden im Zuge der Antragstellung die Mittel im Haushalt ausgewiesen.
Bleiben Maßnahmen unberücksichtigt, das heißt dem Förderantrag wird nicht
stattgegeben, fließen die Mittel wieder in den Haushalt zurück.
Auf
Nachfrage des stellv. beratenden Mitglieds Frerking, warum sich der
Flächenerwerb über das ArL vollzieht, antwortet Landschaftsarchitekt Gänsslen.
Die
Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens umfasst einen langen, mühsamen
Prozess, der ein hohes Maß an „know how“ fordert. Zuständig ist das ArL als
Flurbereinigungsbehörde.
Ziel
der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ist am Ende die Schutzgebietsausweisung.
Durch das Flächenmanagement des ArL ist ein guter Überblick gegeben und die
Berechtigung vorhanden, flurstücksgenau über eine einheitliche Wertermittlung
den Kaufpreis festzulegen. Der Förderbescheid zum Flächenankauf für den Moor-
und Klimaschutz ist aus dem Förderstrang „Flächenmanagement für Klima und Umwelt
(FKU)“ ergangen. Die Umsetzung ist zwingend eingebunden in die laufende
Flurbereinigung Lichtenmoor.
Die
UNB versucht im Zuge sonstiger Kompensationsverpflichtungen ggf. auch im
eigenfinanzierten Ersatz dann noch vorhandene Lücken zu schließen.
Beratungsergebnis:
Ohne.